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Wieviel Prozent bedeuten die beiden Werte

Jeanie

Nutzer
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
10
Hallo Ihr Lieben:) ,
nach meinem Verkehrsunfall im Jahre 2005 wurde im September 2006 die Behandlung abgeschlossen und somit war ich im November beim Gutachter meiner privaten Unfallversicherung. 4 Wochen später bekam ich eine Abschlagszahlung, mit der Begründung das ein abschließendes Gutachten erst in einem Jahr stattfinden kann. Ich habe mir nun eine Kopie des Gutachtens zukommen lassen und dort treffe ich auf zwei Werte.
Also, 3/10 Beinwert rechts zur Zeit und 2/10 Beinwert links zur Zeit.
Meine Frage nun, wieviel Prozent sind das? Wird das von 100% berechnet und werden diese beiden Werte addiert?
:confused: :confused: :confused:
Vielen Dank im vorraus für eure Antworten :)
Liebe Grüße
Jeanie
 
Hallo Jeanie,

als Beinwert (gleiches gilt für Armwert) wird in der privaten Unfallversicherung der vereinbarte Invaliditätsgrad bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit eines Bein bezeichnet.

www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=290

Wie hoch nun der Invaliditätsgrad vereinbart ist, kannst Du den Deinem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) entnehmen.

Meistens beträgt der Beinwert 70 %.

3/10 Beinwert rechts = 3/10 von 70 % = 21 %
2/10 Beinwert links = 2/10 von 70 % = 14 %
Invalidität gesamt = 35 %


Gruß
Luise
 
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