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Wieviel Kammer gleichen Fachgebiets ....

Rolandi

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
16 Okt. 2012
Beiträge
1,911
Hallo zusammen,

kann mir bitte jemand da weiterhelfen:

existiert eine Verordnung oder Gesetz, welche die Sozialgerichte und die Landessozialgerichte dazu verpflichtet:

mindestens 2 Kammern gleiches Fachgebiets an jedem Sozialgericht und Landessozialgericht einzurichten bzw. zu führen?

Ich freue mich über jede Meinung und danke im Voraus.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

das glaube ich nicht. Auch in Dessau existiert nur eine Kammer.

LG Christiane
 
Das SG Augsburg hatte mal 2 Kammern, ob das so ist steht aber im Verteilungsplan eines jeden Gerichtes.
 
Hallo Rolandi,

wieder eine der etwas unsinnigen Fragen.
Schau Dir die Geschäftsverteilung des von Dir gewünschten Sozialgerichts an. Dieser Geschäftsverteilungsplan wird jährlich beschlossen und orientiert an den Fällen, die das Gericht zu bearbeiten hat. Hier mal das Beispiel Berlin: Da gibt es beim Sozialgericht zurzeit 225 Kammern. Jede Kammer ist einem Rechtsgebiet (z. B. Grundsicherung für Arbeitsuchende) zugeordnet und ist mit einer Berufsrichterin bzw. einem Berufsrichter als Vorsitzender/m sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern als Beisitzern besetzt. Einige Vorsitzende entscheiden Fälle aus verschiedenen Rechtsgebieten und besetzen daher mehr als eine Kammer. Deshalb gibt es mehr Kammern als Köpfe. 18 Kammern alleine für Sachen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Es richtet sich also immer nach Umfang und Möglichkeit der zu bearbeitenden Fälle.
Suche also im Verteilungsplan des von die gewünschten Gerichts.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten.

für mich ist es keine unsinnige Frage,

denn bei jeder Klage oder Berufung, die eingeht, entscheidet das sog. " Los" zu welcher Kammer gleicher Fachgebiets - die Klage bzw. Berufung geleitet werden muss. Voraussetzung dass es mindest. 2 Kammer gleichen Fachgebiets dort eingerichtet sind.

Hingegen entfällt bei nur 1 Kammer dies glänzlich
das heißt,
dass man schon im Vorfeld weißt, dass es immer die eine einzige Kammer mit den gleichen Richter geben wird
- und da sehe ich darin
eine Benachteiligung, welche gegen den Grundsatz auf Gleichberechtigung verstossen kann, da man nicht das gleiche Recht wie andere Kläger hat.

Erschwerend kommt hinzu, dass wenn man weiß, dass Mindest. 1 Richter oder 2 davon befangen sind usw. dann …….

Von daher will ich in Erfahrung bringen, ob dies gesetzl. zulässig ist, diese Ungleichbehandlung, welche ich vorgenannt aufgezeigt habe.

Was ist daran unsinnig?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,
hast Du gelesen, wo du nachschauen sollst was bei Deinem SG Sache ist?
Wenn es Dir um eine Änderung der Gesetze geht, bist Du hier falsch. Gehe in die Politik.
Derzeit gibt es Gesetze und die bestimmen das Verfahren.
Deine generelle Richterschelte hilft niemanden. Wenn es an Deinem SG nur eine Kammer gibt, landest Du immer wieder bei der selben Kammer und es ist immer wieder der selbe Richter. Einzige Empfehlung: Ziehe in einen anderen Gerichtsbezirk.
Deine Behauptung der Befangenheit von ein oder zwei Richtern? Jeder Kammer steht ein Richter vor plus 2 ehrenamtlicher Richter. Wenn es nur eine Kammer gibt, dann ist es also ein Richter. Solche Behauptungen muß man beweisen können.
Wenn Du vor Gericht so argumentierst wie hier, ist es kein Wunder was passiert. Wer soll daraus schlau werden...
Seit über 7 Jahren komme ich nur schwer damit klar.
Argumente müssen klar und deutlich belegt werden und es muß eine Argumentationskette geben.
Soetwas fehlt Dir vollständig. Deinen Schlingerkurs gleicht einer Alkohol oder Drogenfahrt. Irgendwann endet sie im Graben.
Du verzettelst Dich in Nebensächlichkeiten anstatt Dich auf Deinen Fall zu konzentrieren.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

ich kann hier nicht alles so schreiben, wie ich es könnte - da womöglich die Gegenseite mitliest.

Von daher finde ich deine Bewertung schon sehr gut, vielen Dank auch dafür.

Selbstverständlich hast du in allen Recht. Ich bin auch kein ehrenamtl. Richter im Vergleich zu Dir.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
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