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Wiederspruch gegen PUV- Gutachten möglich?

fanthagiro1

Nutzer
Registriert seit
7 Jan. 2007
Beiträge
6
Ort
Südpfalz
Hallo an alle

Hoffe ihr könnt mir helfen.

Hatte im Dez. 05 einen Arbeitsunfall den ich auch meiner PUV fristgerecht meldete. Nach langen Behandlungen ( durch die BG) wurde ich nach etwa 18 mon. aufgefordert, eine Stellungnahme meines Arztes vorzulegen, was ich auch tat.
Danach erhielt ich Post vom Arzt der Versicherung, mich zur Feststellung der Spätfolgen bei Ihm ein zu finden. Das war im April diesen Jahres.
Am 18. Mai erhielt ich wieder Post von der PVU mit dem Hinweis, das es lt Gutachten, keine Unfallbedingten Beeinträchtigungen gäbe und somit auch keine Leistungen ihrerseits erfolgen würden.
Der Gutachter der BG kam zu einem ganz anderen Ergebnis und empfahl sogar weitere Behandlungen und befürwortete eine erneute Revisions-Op....:(

Nun zu meiner Frage: Muß ich das Gutachten des PUV Arztes einfach so hin nehmen? Muß ich Fristen wahren? Hätte mir die PUV nicht auch wie die BG mehere Ärzte nennen müßen?:confused: :confused: :confused:

Danke recht schön für die Mühe die Ihr Euch macht mir zu antworten!:)


Liebe Grüße Nicole

Achso. Zum besseren Verständnis, ich hatte (lt. BG Gutachten) eine Diskusläsion mit Bandruptur im li Handgelenk. Vorrangegangene OP brachten (noch) keine Besserung.
 
Hallo Nicole,

ein privater Unfallversicherer ist keine Behörde – auch wenn er so tut – und kann keine Bescheide erlassen denen man widersprechen könnte.


Welche allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) hast Du vereinbart?
Hast Du eine Progression vereinbart, wenn ja, welche?

wurde ich nach etwa 18 mon. aufgefordert, eine Stellungnahme meines Arztes vorzulegen, was ich auch tat.

Wie bewertete Dein Arzt den Invaliditätsgrad?

Am 18. Mai erhielt ich wieder Post von der PVU mit dem Hinweis, das es lt Gutachten, keine Unfallbedingten Beeinträchtigungen gäbe und somit auch keine Leistungen ihrerseits erfolgen würden

Liegt Dir das Gutachten vor?

Der Gutachter der BG kam zu einem ganz anderen Ergebnis....

Zu welchem?

Muss ich das Gutachten des PUV Arztes einfach so hin nehmen?

Nein!


Ja! Hängt von den AUB ab.

Hätte mir die PUV nicht auch wie die BG mehere Ärzte nennen müßen

Nein!

Gruß
Luise
 
Hallo Nicole,
Ja, Du kannst Dich gegen das Gutachten der PUV wehren. Aber kontrolliere erst einmal die Fristen in Deinem Vertrag. Wann wird abschließend die Invalidität beurteilt?
Ansonsten der PUV mitteilen, dass die Option der Einschätzung zum spätesten Zeitpunkt (3 JAhre? nach Unfall) wahrgenommen werden soll. Und dann einen entsprechenden Arzt suchen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Luise,

Danke, war mir nicht klar, dass dies bei allen PUV -Verträgen diese Frist ist. Ist aber sehr gut zu Wissen, weil dies ja häufig gefragt ist.

Gruß von der Seenixe
 
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