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Wiedereingliederung bei PKV

felix_spiky

Nutzer
Registriert seit
25 Juli 2009
Beiträge
5
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob es bei privaten Krankenversicherungen auch eine Wiedereingliederung gibt, so wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich bin seit 4,5 Monaten AU wegen psychischer Probleme und daher nicht wirklich belastbar. Ich bekomme Kankentagegeld aus einer privaten Krankentagegeldversicherung. Wenn ich den Vertrag jetzt richtig lese, bekomme ich das aber nur, wenn ich zu 100% AU bin.

Ich könnte mir vorstellen, langsam wieder ein bischen zu arbeiten und eventuell die Stunden zu steigern. Wer bezahlt mich? Und wie ist das Vorgehen?

Danke an alle!
 
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob es bei privaten Krankenversicherungen auch eine Wiedereingliederung gibt, so wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

Der Umfang der Leistungspflicht in der PKV ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen (dort meist unter § 4). Diese gleichen im Wesentlichen den Musterbedingungen MB/KK bzw. MB/KT, es gibt eben aber auch Unterschiede. Deswegen immer immer in deneigenen Bedingungen nachschlagen. Hat man diese nicht mehr zur Hand, muss sie der Versicherer zur Verfügung stellen. Die PKV ist aber in erster Linie auf den Kostenersatz einer klassischen Heilbehandlung begrenzt.
Nach den Bedingungen der MB/KT gibt es keine teiweise AU. Entweder ist man arbeitsunfähig oder eben nicht.

Gruß aus Frankfurt am Main
 
Hallo felix_spiky,

lies dir deinen PKV-Vertrag gründlich durch.Einige wenige Versicherer räumen eine teilweise Weiterzahlung bei Wiedereingliederung ein.
Die meisten Anderen...besonders die Großen ....machen sich die Wiederingliederung (ABE der BGen) zu nutze,um sich dadurch aus der Leistungsverpflichtung zu stehlen.
Da klafft eine grosse Lücke in der Gesetzgebung.
Leider zu Ungunsten der Versicherten.
Bei mir wurde die Leistung ab Beginn einer ABE eingestellt.Habe dem Wiedersprochen,der Wiederspruch wurde mit der Begründung abgeleht:
Sie gehen Stundenweise arbeiten,folgedessen werden die Leistungen eingestellt.
Selbst eine Klage bei Gericht scheint erfolglos,da das angeordnete Gutachten zur AU durch ein hier schon bekanntes Forschungsinstitut durchgeführt werden musste.
Die Ärztin war mit der Aufgabenstellung sichtlich überfordert,und wies selbst auf die Rechtslage hinsichtlich der Bedingungswerke PKV/GKV hin.
Dahingehend bin ich nun mehr als 50% AU....aber in keinster Weise 100%.
Also zählt bei der PKV die AU-Bescheinigung nur,wenn man in keinster Weise irgendwelche Arbeiten........auch nicht als Versuch verrichtet.
Das es im Grunde nur ein Versuch war....interressierte niemanden.
Selbst nach Unterbrechung/Abbruch der ABE wurden die Zahlungen nicht wieder aufgenommen,obwohl ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr versuchte Tätigkeiten zu verrichteten,und durchgehend AU war.
Auch nach erneuter OP wurde mir die Zahlung mit dem Hinweis auf das Gutachten ..verweigert.
Sie sind ja Teilarbeitsfähig

Mein Rat:
Vorsicht mit der Wiedereingliederung bei KT-Geld Leistungen.
Lieber dann zu Hause beschäftigen,und gesund werden.


LG..........Clarus55

Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat des scho
 
Da klafft eine grosse Lücke in der Gesetzgebung.
Leider zu Ungunsten der Versicherten.
Hallo calrus55, nach meinem Dafürhalten ist das keine Lücke im Gesetz, sondern im Vertrag.
Und möglicherweise hat die Versicherung diese Lücke absichtlich gelassen, damit sie eine Möglichkeit hat sich von Leistungsansprüchen so zu entledigen, dass es legal ist.
Insofern besteht die Lücke möglicherweise auch im Wissen der Versicherten, aber sicher nicht beim Gesetzgeber.
Selbst eine Klage bei Gericht scheint erfolglos,da das angeordnete Gutachten zur AU durch ein hier schon bekanntes Forschungsinstitut durchgeführt werden musste.
Das erscheint nicht plausibel. Ein Gutachten kann man erst anzweifeln, wenn es erstellt wurde. Insofern vermutest Du ein für Dich neagtives Ergebnis und bist dann mit Deiner Vemrutung nicht zufrieden.
Die Ärztin war mit der Aufgabenstellung sichtlich überfordert,und wies selbst auf die Rechtslage hinsichtlich der Bedingungswerke PKV/GKV hin.
Ein Gutachten soll und muss abgestimmt auf die unterschiedlichen Normierungen der PKV/GKV erstellt werden.
DASS ist also kein Hinweis auf Überforderung.
... Selbst nach Unterbrechung/Abbruch der ABE wurden die Zahlungen nicht wieder aufgenommen,obwohl ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr versuchte Tätigkeiten zu verrichteten,und durchgehend AU war.
Wenn sich aus dem Gutachten ergibt, dass DU nicht AU bist, ergibt sich zwangsläufig, dass Du nur die Ansprüche hast, die sich aus diesem Umstand ergeben. Auch hier macht die Versicherung nichts falsch.
Auch nach erneuter OP wurde mir die Zahlung mit dem Hinweis auf das Gutachten ..verweigert.
Sie sind ja Teilarbeitsfähig
An sich sollen OPs ja dazu dienen die Leistungsfähigkeit wieder herzustellen und nicht dazu, eine AU zu vergrößern. Insofern kann ich die Argumentation der Versicherung verstehen.
Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat des schon
Eben, mir scheint esnach Deiner Darstellung, als sei das erste Gutachten nicht entsprechend den Anforderungen an ein ordentliches Gutachten erstellt worden.
Geh mal auf www.unfallreporter.com, melde Dich an (kostenfrei und ungefährlich) und gib das Stichwort Gutachten raus. Dann nimm jene Dokumente, die für Deine Versicherungsart relevant sind und lese sie.
Und dann entscheide ob Du gegen das Gutachten vorgehen willst bzw. ob die Fristen reichen damit Du ein Gutachten für die Versicherung erstellen lässt. Oder ob Du beides machen willst.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

dankeschön für Deine Ausführungen.
Sollte auch nur ein Hinweis an felix_spiky sein.

Meine Geschichte ist so gut wie gelaufen,und liegt seit gerauner Zeit in anwaltlicher Hand.... sowie beim zuständigen Landgericht.......in Form einer Klage.

Ich warte noch auf das Urteil.

LG.........Clarus55


Wer kämpft kann verlieren,wer nicht kämpft hat des scho
 
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