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wie wird die BG-Rente angerechnet ?

pietro

Nutzer
Registriert seit
18 Jan. 2007
Beiträge
5
ich bekomme seit 1974 eine unfallrente,im moment bin seit einem jahr krank geschrieben durch eine schwere op,beschäftigt im öffentl.dienst,geb.04/52,vor kurzem war ich beim mdk,habe bisher nichts gehört,da ich im moment ziemlich in der luft hänge wie es weitergeht,wurde mir geraten einen atz-antrag im blockmodell zu stellen,was ich auch ev. tun will,wenn es nicht noch zu einem eu-antrag kommt,sollte es dazu kommen,wie wird meine unfallrente mit einer eu-rente verrechnet,oder später mit einer altersrente,kennt da jemand die richtige formel,mit wieviel abzug müsste ich da rechnen,habe unterschiedliche meinungenen dazu gehört.
 
Hallo pietro,
also folgendermaßen :

USAMMENTREFFEN DER VERLETZTENRENTE MIT EINER RENTE AUS DER GESETZLICHEN RENTENVERSICHERUNG



[FONT=Arial,sans-serif]Trifft eine Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit oder ein Altersruhegeld aus der GRV mit einer Verletztenrente zusammen, so führt dies dazu, daß u. U. ein Teil der GRV ruht, d. h. nicht zur Auszahlung gelangt. [/FONT]

[FONT=Arial,sans-serif]Dies ist der Fall, wenn beide Renten zusammen 70 % des JAV (Entgelt des Vorjahres). Die GRV füllt dann die Differenz der Verletztenrente bis zu 70 % - Grenze auf.[/FONT]

[FONT=Arial,sans-serif]Beispiel: [/FONT]

[FONT=Arial,sans-serif]JAV[/FONT]
[FONT=Arial,sans-serif]90.000,-- €
[/FONT]​
[FONT=Arial,sans-serif]Vollrente bei 100 % Mde p.a.[/FONT]
[FONT=Arial,sans-serif]60.000,-- €
[/FONT]​
[FONT=Arial,sans-serif]Anspruch aus EU-Rente p.a., z.B.[/FONT]
[FONT=Arial,sans-serif]48.000,-- €
[/FONT]​
[FONT=Arial,sans-serif]Beide Renten zusammen[/FONT]
[FONT=Arial,sans-serif]1080.000,-- €
[/FONT]​
[FONT=Arial,sans-serif]Begrenzung auf 70 % des JAV[/FONT]
[FONT=Arial,sans-serif]63.000,-- €
[/FONT]​
[FONT=Arial,sans-serif]EU-Rente ruht damit iHv p.a.[/FONT]
[FONT=Arial,sans-serif]45.000,--€[/FONT]​
[FONT=Arial,sans-serif]oder mtl.[/FONT]
[FONT=Arial,sans-serif]3.750,-- €
[/FONT]​



schwarzerengel47
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi allerseits :)

welcher JAV wird denn für die 70 % Regelung genommen ?

und was passiert mit dem Geld, welches bei der gesetzl. Rentenversicherung nicht zur Auszahlung kommt

fragende fliedertigerische Grüße :eek: :eek: :eek:
 
Also sagen wir mal bei einer EU Rente von 1000 €

Also für die die es noch nicht begriffen haben.
Der Jahresarbeitsverdienst des vergangenen Jahres wird genommen.
Angenommen der ist 20.000 € 70% von einem zwölftel deses Betrages sin 1166€ vervielfältigt mit dem Faktor 1,000 ergibt den Grenzbetrag von 1166€

Leistungen der Unfallversicherung z.B.500 €
abzüglich Grundrente
nach dem BVG( MdE 40% 200 €
verbleiben 300 €
Summe der Rentebeträge zusammen 1300

ergibt Grenzbetrag 1166 €
Eine Anrechnung von 134 € darüber

Also werden von den 1300 € die 134 nicht ausgezahlt.Die EU Rente beträgt somit 1166 €

Hoffe das ist verständlich genug. Wo das Geld was nicht zur Auszahlung kommt bleibt kaine Ahnung. Können ja wieder andere Umstände kommen wo es dann wieder zur Auszahlung kommt. Zum Beispiel wenn die Erwerbsminderung sinkt da der MdE weniger geworden ist. Genauso kann es noch mehr zur kürzung kommen wenn die Unfallrente steigt.

Hoffe es ist verständlich genug!:cool:

schwarzerengel47
 
Hi schwarzerengel :)

wollte dich nicht angreifen ...

Es wird der JAV genommen, auf den sich die Berechnung der Unfallrente bezieht ... das bedeutet, wenn der unfall in 1974 gewesen ist, dann wird der JAV von 1973 genommen .....

es bedeutet anderseits, daß diese Berechnungen wohl wirklich nur von der Rentenversicherung vorgenommen werden können, weil ich denke, da muß es noch eine andere Lösung geben, ein schlupfloch halt ...

fliedertigerische Grüße
 
Hi Fliedertiger,
fühlte mich nicht angegriffen;). Wie das richtig ist kann ich dir auch nicht genau sagen. Habe mal bei mir nachgeschaut. Und da ist der Grenzwert von den Arbeitsjahresverdienst der Unfallrente genommen wurden und davon wurde der Grenzwert ermittelt.Der wird aber Jährlich irgendwie angepasst.

Den die Unfallrente bekommt man ja da man nicht mehr voll erwebsfähig ist. Und damit man nicht besser da steht als wenn man diese Rente nicht hätte gibt es den Grenzwert.So verstehe ich es. Verbessert mich falls ich es nicht richtig gedeutet habe.

schwarzerengel 47
 
danke,das hat mir schon weitergeholfen,nur eines verstehe ich nicht,wieso wird der grenzwert bei einem unfall von 1974 aus dem jahre 1973 entnommen,ich verdiene doch mittlerweile mehr als das doppelte,ich habe noch eines vergessen,wie wirkt sich das mit dem zusammenlegen dieser beiden renten aus,ich bekomme ja zu der altersrente auch noch eine rente von der zvk....
 
Also ich weis nur das sich mit der Unfallrente und der Eu Rente bei eintritt der Altersrente nichts ändert. Wird nur umgeschrieben in die Altersrente. Rein rechnerisch bleibt die Altersrente genauso hoch wie die EU Rente vor eintritt in die Altersrente.

Was meinst du den mit Rente von zvK...zur Altersrente? Wenn das eine private Rentenversuicherung ist passiert garnichts die bekommst du dann ohne Abzug. Ist das auch eine staatliche Zusatsrente oder dergleichen wird die auch mit angerechnet so kann es kommen das sogar eine der Renten ganz versagt bleibt da diese den Grenzwert überschreitet.
Verbssert mich wenn ich was falsch deute.

Der JAV wird doch immer jährlich angepasst . Und den Betrag des JAV den du ein Jahr vor Renteneitritt erzielt hast der wird dem Grenzwert zu Grunde gelegt.

Hoffe das hilft dir weiter:cool:

schwarzerengel47
 
Hallo pietro :)

ich verstehe den sinn dieser berechnung auch nicht ....

mein unfall ist grade volljährig geworden und jetzt stecke ich in dem dilemma, daß es in der zeit wo ich gearbeitet, bzw. alg 1 bezogen habe, ich verletztenrente UND arbeitsentgeld bezogen habe ... es mir also leidensgerechtes leben ermöglicht hat ... jetzt beziehe ich berufsunfähigkeitsrente, ein teil der bfa rente ruht, der teil der verletztenrente der mir *abgefunden* wurde, zählt mit zum monatlichen geldeingang und von der zusatzversorgung werden krankenversicherungsbeiträge abgezogen.

der soziale abstieg mit system ! !

lieber pietro, bitte geh zu einem kompetenten rentenberater und laß es dir ausrechnen .... vielleicht gibt es ja die möglichkeit jetzt pünktlich zur rente auf die verletzenrente zu verzichten ?

fliedertigerische grüße :p :p :p
 
Fliedertiger du hast schon recht mit deiner These. Nur die Unfallrente bekommt man doch als ausgleich der verlorengegangenen Arbeitskraft .
Es soll eine Überversorgung in den Fällen verhindern, in denen ein den Versicherungsfall auslösendes Ereignis sowohl für die Rente aus der Unfallversicherung (MdE-Rente) als auch aus der Rentenversicherung (LVA-Rente)maßgebend ist. Das gesamte Renteneinkommen wird auf das Maß begrenzt, das ein nicht durch den Versicherungsfall geschädigter Versicherter am Ende seines Arbeitslebens als Altersrente erreicht hätte.

Es gibt dann viele Einzelbestimmungen, die man am besten mit einem Versicherungsältesten durchspricht.

[FONT=Arial,sans-serif]schwarzerengel47
[/FONT]

 
noch eine frage,wie ist das mit dem jahresverdienst,wenn es zu einem atz-vertrag kommt,ich will möglicherweise diesen stellen,dann wäre doch diese jahresdurchschnitt (ev. liegt er bei 83% des letzten nettogehaltes,durch aufstockung durch den arbeitgeber-90% rentenbeitrag)nicht der reale,als wenn fest durcharbeite
 
So viel wie ich weis wird der letzte JAV (Bruttoeinkommen ) vor dem Unfall genommen .Wenn der Unfall lange zurück liegt ist der JAV auch angepasst wurden und der wird rur Berechnung genommen.Mehr weis ich leider auch nicht vielleicht weis jemand anderst noch bescheid und kann dir da weiterhelfen.

Grüße

schwarzerengel47
 
Zuletzt bearbeitet:
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