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wie wird die BG-Rente angerechnet ?

ich habe noch eine frage,wie ist das eigentlich ,wenn man mit den zwei renten unter dem grenzwert bleibt,mir hat jemand gesagt ich soll mal im §93 VI nachlesen,da gäbe es noch andere bestimmungen,ich habe da nachgelesen,was die unfallrente betrifft,kam aber nicht klar damit,was das bedeutet,lieber schwarzengel47 ich habe meinen grenzwert mit deiner formel durchgeführt u. bin mit meiner berechnung unter dem grenzwert geblieben,was bedeutet das für mich persönlich,bekomme ich keinen abschlag,oder gibt es da ,wie immer, noch einen nachschlag von unseren politikern,würde mich nicht wundern
 
Wenn deine EU- rente zusammen mit der Unfallrente unter dem Grenzwert liegt bekommst du keinen abzug.:D

Was uns noch so blüt wer weis.:confused:

schwarzerengel47
 
danke,dein wort in gottes ohr...wünsch dir noch einen schönen abend u. jetzt unseren handballern viel glück.....peter
 
Zusammentreffen von Unfallrente und LVA-Rente

Wie erfährt die Rentenstelle der LVA/BfA eigentlich von einer Unfallrente und vice versa. Unfallrenten der BG`s sind doch nicht meldepflichtig? Weiss da jemand genaueres?
 
re. Antwort

Hallo Paco,

willkommen bei uns im Forum,...

Wenn Du eine Rente der RV beziehst und noch nicht die Altersrente erreicht hast, Dir zu einem späteren Zeitpunkt ( weil Du klagst gegen BG ) Deinem begehren vor dem SG entsprochen wird, so bist Du verpflichtet dies der RV / Rentenstelle zu melden.

Es hat etwas mit Deinem Einkommen zu tun vor der Verrentung,... Beide Renten zusammen, dürfen nicht höher sein als das erzielte Einkommen was Du vor der Verrentung verdient hast. In diesem Sinne,...sam
 
Kürzung Altersrente

Hallo Paco,

"Der JAV wird doch immer jährlich angepasst . Und den Betrag des JAV den du ein Jahr vor Renteneitritt erzielt hast der wird dem Grenzwert zu Grunde gelegt."

Für die Berechnung des Grenzbetrages wird der Jahresarbeitsverdienst des letzten Rentenbescheides angesetzt. D. H. in diesen Fall der Jahresverdienst von 1984. Damit dürfen die Altersrente und die Verletztenrente zusammen heute nicht mehr als 70% des damaligen Jahresarbeitsverdienstes netto nicht überschreiten. Ich habe den Sachverhalt mit einer Petition an den Deutschen Bundestag überprüfen lassen: Alles nach den Gesetz!

Gruß
Walter
 
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