Hallo zusammen,
bei meinen Befangenheitsanträgen stelle ich rücklickend fest,
dass stets der gleicher Richter über die Befangenheitsanträge in der I. Instanz entscheidet.
Daher für mich die grundsätzliche Frage:
Gibt es ein Auswahlverfahren, welcher Richter über den Befangenheitsantrag zulässig entscheiden darf
oder
wie ist dies geregelt`?
Wie wird der "gesetzliche Richter" bestimmt, welche über einen Befangenheitsantrag entscheiden darf?
Über eure Erfahrungen, Meinungen und Wissen danken ich Euch in Voraus.
Lg. Rolandi
bei meinen Befangenheitsanträgen stelle ich rücklickend fest,
dass stets der gleicher Richter über die Befangenheitsanträge in der I. Instanz entscheidet.
Daher für mich die grundsätzliche Frage:
Gibt es ein Auswahlverfahren, welcher Richter über den Befangenheitsantrag zulässig entscheiden darf
oder
wie ist dies geregelt`?
Wie wird der "gesetzliche Richter" bestimmt, welche über einen Befangenheitsantrag entscheiden darf?
Über eure Erfahrungen, Meinungen und Wissen danken ich Euch in Voraus.
Lg. Rolandi
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