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Transallc160

Nutzer
Registriert seit
27 Mai 2014
Beiträge
2
Hallo

Hatte im Sommer 2011 einen schweren Motocrossunfall.
Nachdem ich mit Notarzt und Krankenwagen in ein "Krankenhaus" eingeliefert wurde und nach 60 min endlich behandelt und untersucht wurde, stellte sich für die Ärztin heraus, dass alles in Ordnung sei und mein rechter Fuss, welcher trotz Kompressionssocken (trug diese immer beim Fahren) auf doppelte größe angeschwollen war nur eine Prellung davongetragen hat.
Es wurde nur geröntgt.

6 Wochen später (bin Soldat) auf eigenen Wunsch hin wurde dann endlich ein MRT und CT durchgeführt, welches dann eine Beschädigung eines Mittelfußknochens hervorbrachte.
Bekam eine einfache Gipsschiene, und das war es.

Wieder in Süddeutschland angekommen traf ich den ersten richtigen Arzt! Er stellte mich vor die Wahl in ein bekanntes Unfallkrankenhaus zu gehen oder in München zu einem Fussspezialisten.
Ich wählte München.
Dieser Arzt stellte fest, als erster, dass splitter sich in einem Gelenk der Mittelfussknochen befinden, der Knorpel so beschädigt ist, dass man nichts retten kann.
Von einer OP (hätte vom Fussboden aus durchgeführt werden müssen mit Versteifung) wurde mir abgeraten, da die Nebenstehenden Gelenke dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden.
Also spritzte man mir unter Röntgenbestrahlung Kortison und ein Narkotikum.
Konnte damals nach 4 Monaten 3 Tage lang wieder ohne stechende Schmerzen gehen.
Mir wurde durch den sehr guten Orthopäden alles ermöglicht.
Physiotherapie wie Ostheopatie bei einer Dame des DOSB zweimal die Woche, sowie einlagen des höchsten Types für alle meine Schuhe.
Tragen kann ich aber immernoch nur starke steifere Lederschuhe (Timberland).
Hatte über 18 Monate diese Therapie bei der Frau die zur Linderung sehr sehr viel beigetragen hat.
Damals kam schon CRPS ins Gespräch, welches ich aus dienstlichen Gründen aber nicht weiterverfolgen lassen konnte.

Termin beim Gutachter:

Sehr kalter Mensch. Sehr unangenehm.
Teste mich auf verschiedenste Weise und behauptete dass alles Muskulös wäre.
Sagen wir mal so, meine Unterschänkel sind so groß wie bei einem Sportler die Unterarme. Storchenbeine eben, da ich keinen Sport mehr ausüben kann.
Gehen ohne schmerzen geht eigentlich gar nicht. 30 min halte ich es aus, dann sollte ich eine Pause machen.
Auf die von mir angesprochene einseitige Schweißbildung (nur im rechten Fuß) wurde in keinster wiese eingegangen.
Auch die von mir angesprochenen Schmerzen die im Liegen (ohne Belastung) plötzlich auftauchen und dann wieder nach einiger Zeit verschwinden fanden kein Gehör.
Als dann das Gutachten kam und er mir 3/10 Bein 7000€ zusprach beauftragte ich einen Anwalt (Versicherungsrecht) der mich vertreten sollte und dieses auch tut.

Auf das Erste Schreiben meinte der Gutachter richtig frech wer denn Medizin studiert habe. Er oder Sie....
Unglaublich. Er ist ein Orthopäde ohne Zusatz von neurologischen Fähigkeiten.
Wie kann dieser überhaupt entscheiden dass keine Nervenschädigung vorliegt. (Hautpartien haben sich mitlerweile genau an der Verletzungsstelle verändert, Schmerzen und Schwießbildung ist immer noch vorhanden)

Er behauptet alles sei so richtig.
Ein neues Gutachten lässt die Versicherung nicht durchführen.
Ein privates wurde mir nach durchlesen eines anderen Gutachters nicht empfohlen weil das Gutachten angeblich in Ordnung sei. Nur sei keine Rede von CRPS (Morbus Sudeck....)
Dies könne die Anwältin noch anzweifeln...
Wenn der Gutachter "nur" Orthopäde ist, wie kann er dann überhaupt behaupten dass nervliche Schädigungen nicht vorliegen Dies wurde in keinster Weise untersucht.

Komme nicht mehr weiter und würde dieses Trauerspiel bald beenden.
Danke für eure Hilfe.
Wenn Ihr noch was benötigt sagt es mir! Tausend Dank
 
Hallo Trans...,

genau das ist aber m. M. nach der Ansatz ein weiteres GA zu fordern.

Ein Neurologisches!

Denn ein Orthopäde ist halt kein Neurologe.

Deine RA muss darauf hinweisen, dass es zu weiteren Schädigungen gekommen ist, welche auf neuroglogischen Gebiet bestehen.

Dem orthopädischen GA serviert ihr in der Form ab, dass dieser ja nicht qualifiziert ist auf neurologischen Gebiet GA zu erstellen.

Somit wird ein neurolog. GA - weil anderes Fachgebiet - zwingend notwendig.

So, Deine Aufgabe ist es nun, Dir umgehend einen guten FA zu suchen der Ahnung von CRPS hat und Dich auch umgehend behandelt.

Diesen nimmst Du dann auch als GA.

Viele Grüße und Kämpfe weiter,

Kasandra
 
Moin moin Transallc160!

Als betroffener CRPS-Patient mit reichlich Gerichtszeit, inzwischen 2-stelliger Gutachten-Auseinandersetzung und selber medizinischem Hintergrund empfehle ich dir bei der Suche nach einem Gutachten auf eines im Wesentlichen zu achten:

Er muß schmerztherapeutisch eine Spezialisierung haben. Ein "normaler" Neurologe reicht nicht. Und ist auch nicht zwingend erforderlich. Die Hauptrichtung des Arztes kann auch Anästhesie, Psychiatrie oder Unfallchirurgie oder Allgemeinmedizin sein.

Wichtig sollte weiterhin sein, daß dein Gutachter zertifiziert nach IGPS ist. Und wie bei allen Gutachtern, nicht dem BG/PUV-Klüngel abstammt.

Damit hast du einen CRPS-Gutachter, der in 2 Dingen zusätzlich qualifiziert ist. In der Fachrichtung (Schmerztherapie oder auch Algesiologie) und der gutachterlichen Beachtung von Zusammenhängen und Richtlinien in diesem Bereich.

Ansonsten darfst du dich mit Gutachtern auseinandersetzten, die Morbus Sudeck/Algodystrophie/neuropathisches Schmerzsyndrom und CRPS für verschiedene Erkrankungen halten. Nicht wissen, daß das CRPS rein klinisch nachgewiesen wird und eine Ausschlußdiagnose ist. Und daß es keine beweisend ausschließende Diagnostik sondern nur das Vorhandensein bestätigende Diagnostik für das CRPS gibt. Die den Unterschied zwischen neuropathischem und somatoformen Schmerz nicht kennen. Und noch so einiges mehr.

Und steht dieses dann ersteinmal in der Akte, darfst du dann sehen, wie du das wieder rausbekommst.
Algesiologische Gutachter gibt es nicht wirklich viele in Deutschland. Die deutsche Schmerzliga bietet meines Wissens nach Hilfe bei der Suche in deinem Postzahlengebiet. Solltest du da nicht fündig werden, können dir die Forumsmitglieder je nach Postzahl vllt. in ihrem Gebiet jmd. empfehlen.

Gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Vielen Dank für die vielen Hinweise!
Da kommt ja einiges auf mich zu...
Wahnsinn...
So einen Gutachter zu finden ist ja Wahnsinn. Wer also Tipps hat im süddeutschen Raum (Bayern- und kleiner Umkreis) kann mir gerne Namen nennen.
Bin für alles Dankbar. Wer zahlt denn dieses Private Gutachten? Erst einmal ich, aber dann?

Danke
 
Hallo,

nein nicht Du sollst das neurolog. GA zahlen sondern Dein RA soll der Versicherung erklären, dass dieses notwendig ist, da ein CRPS vorliegt und ein Orthopäde dieses nicht begutachten kann.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo,

um etwas Verwirrung in die Sache zu bringen;):

Bei CRPS muss nicht unbedingt ein neurologischer Befund vorliegen! Es muss keine Nervenschädigung bestehen (bestes Beispiel bin ich).

Begutachtet werden sollte es auf jeden Fall von einem Arzt, der sich mit dem Mist schon mal beschäftigt hat.

Dieses kann ohne weiteres ein Orthopäde sein. Natürlich werden Chirurgen öfter damit konfrontiert, aber auch "Nichtaufschneider" können als GA in Frage kommen, weil sie häufig die Weiterbehandlungen übernehmen.


  • Ob ein Anästhesist als Gutachter tätig werden kann, ist fraglich.
  • Von einem rein psychiatrischen Gegengutachten rate ich ab, weil dabei die Gefahr besteht, dass deine Beschwerden als rein psychisch abgetan werden. Als Zusatzgutachten allerdings zu befürworten, weil die Psyche bei CRPS mit leidet.
  • Unfallchirurgen sind als Gutachter mit Vorsicht zu genießen, weil sie oftmals sehr BG-treu sind und daher auch eher auf der Seite von anderen Versicherungen stehen. Mit anderen Worten: Fraglich, ob ein objektives Gutachten erstellt wird.
  • Allgemeinmediziner als Gutachter?
Da ein vernünftiges Gutachten jedoch sehr wichtig ist, würde ich unter Umständen auch eine längere Anreise in Kauf nehmen. Erfahrungsgemäß sind Unikliniken in der Regel empfehlenswert. Die sind in der Regel neutral und vor allen Dingen auf dem neuesten Stand. Gerade dort ist aber Vorsicht mit reinen Unfallchirurgen geboten (s. o.).

Ein neues Gutachten solltest du auf jeden Fall fordern. Ansonsten Zweitmeinungen von anderen Ärzten einholen, die das bestehende Gutachten widerlegen, ohne dieses beim Arzt zu erwähnen!

Viele Grüße
Derosa
 
Moin moin!

Derosa, aus eigener Erfahrung ein Anästhesist ist durchaus geeignet. Zum eine ist mein algesiologischer neben der Zusatzausbildung Schmerztherapie genau ein Anästhesist. Und den Unterschied merkt man.

Zum zweiten sind es zu 90% Anästhesisten und nicht Neurologen, die im Krankenhaus oder in der Praxis schmerztherapeutisch arbeiten. Sei es im Rahmen der Operation, der Versorgung von Patienten bei der Mobilisierung nach schweren Knochen-Muskeloperaterationen oder in Bereich der sonstigen allgemeinen Schmerztherapie. In diesem Rahmen muß sich auch ein Anästhesist sehr genau mit Nerven und deren Versorgung, Anatomie, Botenstoffen, Schäden, Besonderheiten, Schmerzen, Medikamenten, Erkrankungen und ihrer Physiologie auskennen.

Es ist nicht der Neurologe, der dir im Krankenhaus die lokale oder rückenmarksnahe Betäubung setzt oder den die Schwestern / Ärzte holen, wenn Schmerzen nicht mehr kontrollierbar sind.

Und Allgemeinmedizin sicherlich derosa. Wichtig ist, das er die Zusatzausbildung Schmerztherapie und zertifizierter, psychosomatischer Schmerzgutachter hat.

gruß
 
Hallo buchfreundin,

klar hilft mir mein Schmerztherapeut = Anästhesist bei meinen CRPS-Schmerzen und muss dafür auch regelmäßig Berichte an die BG abliefern. Und er war der erste Arzt, der mir dabei wirklich hilft, weil er nicht einfach nur Schmerzmedikamente verschreibt sondern auch deren Wirkung kontrolliert.

Aber als Gutachter wird keine Versicherung bei CRPS einen reinen Anästhesisten für voll nehmen!

Und schau dir mal OP´s an: Der Anästhesist steht nicht mit am Tisch sondern ist für die Überwachung der Lebensfunktionen des Patienten zuständig! Da kann er nicht noch bei der OP selber mitwirken!

Wir sprechen hier von qualifizierten Gutachten und keinen Diagnosen!

Wenn ich mit Gutachten von meinem Hausarzt oder Anästhesisten beim SG angekommen wäre, hätte es mit Sicherheit beim SG keinen ersten Verhandlungstermin gegeben, weil die Klage vorher schon abgewiesen worden wäre!

Deshalb gibt es unterschiedliche Fachbereiche von Ärzten. Natürlich hat mein Zahnarzt während seines Studiums ebenfalls CRPS in seinen Vorlesungen mit auf seinem Plan gehabt. Allerdings war er so ehrlich, mir zu sagen, dass er noch mal genau googlen musste, als er auf meiner Karteikarte plötzlich CRPS las (von mir wegen der Medikamente nachgetragen), weil er sich eigentlich sicher war, dass er als Zahnarzt nie einen Patienten mit Sudeck haben würde... Als Gutachter für CRPS trotzdem untauglich, obwohl er jetzt immer die neuesten Studien dazu kennt!

Der beste Gutachter wäre übrigens mein Physiotherapeut, denn der kennt meine Hand sogar noch besser als ich selber.

Viele Grüße
Derosa
 
Moin moin!
Derosa, verzeih wenn ich es sage, aber du liegst insofern falsch, wenn es um Schmerzgutachten geht.

Mein Gutachter ist nicht nur im Rahmen der Stellungnahmen für Versicherungen sondern sogar regelmäßig seitens des Gerichts als Gerichstgutachter beauftragt.

Was viele Patieten nicht wissen, ist daß daß ein Arzt für die Zusatzbezeichnung spezielle Schmerztherapie/Algesiologie eine spezielle Zusatzausbildung braucht. Die nicht eine bestimmte Fachrichtung sondern einen bestimmten zusätzlichen Ausbildungsgang zu einer Fachrichtung erfordert. Zu dieser Ausbildung gehört ein Behandlungskatatlog mit Nachweis von durchgeführten Tätigkeiten am Patienten, Erkrankungsbilder etc in einer Mindestzahl.

Nach Abschluß darf er die Bezeichnung "Facharzt für Schmerztherapie" fürhen. (http://www.dgss.org/patienteninform...rsorgung/arzt-fuer-spezielle-schmerztherapie/).
Und ist damit, was den Anforderungen einer Schmerztherapie bzw der Beurteilung von Schmerzpatienten jedem anderen Facharzt ohne die Zusatzbezeichnung hinsichtlich einem Kompetennachweis (zumindest auf dem Papier) höher wertig
So wie ein Facharzt für Handchirurgie bei einem Problem an der Hand einen Allgemeinchirurgen kompetenztechnisch sticht.

Wie gesagt, hat er dann noch die Zusatzqualifikation als Schmerzgutachter, ist es ein weiterer Grund z. B. bei Gutachtervorschlägen die gegenerischen Gutachter wegen fehlendem Kompetenznachweis auszuhebeln.

Derosa, wenn du andere Meinung bist, bin ich dir nicht böse. Aus eigener Erfahrung weiß ich, daß viele es entweder nicht wissen oder nicht daran denken auch daran zu denken ). Eben weil sie an die Kompetenz der Gutachter und deren fachliche Qualifikation auf aktuellem Stand der Eissenschaft glaubten.(mich eingeschlossen grmpf
Ich versuche, wenn ich mit dir diskutiere, Hilfestellung zu geben auf Grund eigener gemachter Erfahrung mit eben auch dem Fehler des Mangelns dieser Kompetenzen bei eigenen Gutachtern und auf Grund eigener medizinischer Kompetenz. Nicht mehr und nicht weniger kann ich tun.


Gruß
 
Hallo buchfreundin,

für Transallc160 geht es aber darum, das "Schlechtachten" zu widerlegen und da hilft ihm ein Zusatzgutachten von einem Schmerzarzt nicht aus.

Viele Grüße
Derosa
 
Moin moin!

Derosa, anscheinend habe ich da etwas falsch verstanden.

Ich hatte Transallc160 so verstanden, daß es geht ihm darum geht, einen qualifizierten Gutachter für CRPS-Nachweis/Ausschluß zur Wiederlegung der Vorgutachten zu finden.
Der die fachliche und sachliche Kompetenz und Ausbildung hat für die Diagnostik, Erkennung und Zuordnung von Befunden und Therapien und diese auch selber auf Grund dieser Kompetenz auch anordnen oder ggf. auch beurteilen/in den Konsens einordnen darf/kann. Wie z. B., falls erforderlich NLG, SSEP, funktionelles MRT, Temperaturmessung oder was auch immer. Der die aktuelle Semantik diskussionssicher beherrscht und die spezifische Fachliteratur kennt und bei sich im Regal hat. Und nicht wie schon geschrieben Morbus Sudeck/Reflexdystrophie/Algodystrophie/CRPS für verschiedene Erkrankungen hält, nicht den Unterschied zwischen CRPS Typ I oder II kennt, der Meinung ist CRPS ist eine Knochenerkrankung und nicht eine Folge eines stattgehabten Nervenschadens, und den nicht Unterschied zwischen zentralen und peripheren Schmerzsyndrom kennt. Der im Rahmen fachlicher Kompetenzforderung bei Schmerzpatienten einen Gutachter gleich welcher Fachrichtung ohne eine fachärztliche Zusatzausbildung aushebelt (s. http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=3201&highlight=Sozialmedizin). Und selbstständig Hauptgutachten bei entsprechendem erstellen kann/darf und es im Rahmen von Gerichtsgutachten auch macht. Der wenn er die Zusatzqualifikation als Schmerzgutachter hat sich damit auch auf der rechtlichen Seite samt ihrer Fallstricke auskennt.

Da ich Transallc160 da anscheinend falsch verstanden habe und er dieses nicht sucht, bitte ich mir nachzusehen, daß ich dir wiederholt widersprochen habe.

Gruß
 
Hallo buchfreundin,

warum entschuldigst du dich? Ich habe dir das nicht übel genommen.

Um Versicherungen wirklich klar darzulegen, was CRPS alleine schon ist und unter was für Folgen wir dann zusätzlich noch zu leiden haben, reichen die Standardgutachten nicht aus, da gebe ich dir vollkommen Recht!

Viele Grüße
Derosa
 
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