• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie viele Gutachten?

kopfschuss

Nutzer
Registriert seit
22 Mai 2007
Beiträge
7
Hallo, ich bräuchte dringend ein paar Tipps für folgenden Sachverhalt:
Nach einem Sturz fordert die PUV zu gegebener Zeit ein Gutachten von dem Facharzt an, der die Erstversorgung gleich nach dem Unfall vornahm. Es war positiv im Sinne des VN. PUV fordert vom Doc Zusatzinformationen und bekommt weitere Stellungnahme, ebenfalls positiv für VN. PUV fordert 2. Gutachten an von einem Arzt, der VN nie gesehen hat. Dieses fällt negativ aus und PUV erkennt Schaden nicht an. Doc 1 schreibt Beschwerdebrief & bestätigt Kausalzusammenhang nochmals. PUV: sorry, bleibt dabei. VN versorgt PUV mit med. Fachartikeln und aktueller Rechtsprechung und bittet anhand dessen um Überdenken ihrer Entscheidung. PUV lenkt insoweit ein, dass sie eine weitere Begutachtung bei einem med. Institut vorschlägt.
Meine Frage: Wie viele Gutachten darf die PUV fordern, bevor sie überhaupt eine Leistung erbringt? Am 1. Gutachten war absolut nichts auszusetzen. Gibt es Regelungen hinsichtlich Überbegutachtung, mutwillige Verschleppung, Zumutbarkeit usw.? Vielen Dank schon mal!
 
Hallo Kopfschuss,

herzlich willkommen im Forum. Ich würde Dir vorschlagen, einen Anwalt einzuschalten und gegen Deine PUV Klage einzureichen. Dies sieht nicht so aus, als ob sie bereit wären entsprechend Eures Vertrages zu handeln und da muß dann irgendwann auch Schluß sein, sorry.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo kopfschuss,

in den AUB zu deinem Versicherungsvertrag steht drin, wieviel Gutachten angefertigt werden können.

In den AUB die ich kenne steht drin:

"Versicherungsnehmer und Versicher sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu 3 Jahren nach Eintritt des Unfalles, erneut bemessen zu lassen."

Klagen bringt jetzt noch nichts, es muss erst ein abschließendes Gutachten erstellt werden (vor Ablauf der 3 Jahre). Erst dann weißt du auch gegen was du vorgehen kannst.

Wann war der Unfall?

Gruß Jens
 
Klage oder nicht?

Danke für die Antworten! Aber: Sollte ich jetzt schon klagen oder es nochmal im Guten versuchen? Wieso brauche ich dafür ein abschließendes Gutachten, wenn das 1. nicht ausreichend gewürdigt wurde? Würde das Gericht nicht ohnehin ein weiteres Gutachten veranlassen?
Ich dachte, ich schreibe denen nochmal, lehne das vorgeschlagene Institut ab und mache den Vorschlag, beide Gutachten einer Plausibilitätsprüfung bei einem unabhängigen Gutachterbüro unterziehen zu lassen. Könnte das was bringen?
(Ich hänge mein 1. Schreiben mal informativ als Anlage dran.)
 

Anhänge

  • Hamburg.doc.pdf
    23.5 KB · Aufrufe: 15
Hallo kopfschuss,

da das Gutachten noch nicht abschließend ist, lohnt sich eine Klage noch nicht. Vielleicht verändert sich der Zustand noch.

Ich würde auch der Versicherung nicht alle Informationen geben, wie sie in deinem Brief angegeben sind. Du verschießt jetzt schon wertvolles Pulver.

Du kannst ja auch selbst ein Gutachten anfertigen lassen (ist aber reichlich teuer) und der Versicherung vorlegen.

Bevor kein abschließendes Gutachten erstellt wurde lohnt sich eine Klage nicht, die Versicherung kann sich ja auf die 3-Jahresfrist berufen.

Gruß Jens
 
Hallo Jens!
Heißt das, die Versicherung kann sich 3 Jahre Zeit lassen, um endgültig zu entscheiden? Eine Ablehnung gab´s ja schon, reicht das nicht für die Klage?
 
Hallo Jens und Kopfschuß,

dies war eigentlich auch mein Ansatz. Die PUV hat noch keine Leistungspflicht eingestanden und deshalb kommt auch die 3-Jahresfrist nicht zum tragen. Die sagen doch, es gibt nichts zu regulieren. Die endgültige Feststellung wird wohl 3 Jahre dauern, aber zunächst wird die Einstandspflicht bestritten.
Deshalb auch die Forderung nach Feststellung der Einstandspflicht der PUV.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo kopfschuss,

die Ablehnung hat die Versicherung deiner Aussage nach, Zitat:

"PUV lenkt insoweit ein, dass sie eine weitere Begutachtung bei einem med. Institut vorschlägt."

zurückgenommen. Also hat sich die PUV doch noch nicht der Leistungspflicht entzogen.

Auf was willst du da klagen?

Gruß Jens
 
Hallo Kopfschuss,

zunächst halte ich den Rat von Seenixe für richtig.

Sorry, dass ich nicht mehr zu Deinem Fall schreibe - ich benutze ihn nur, weil ich mit einer anderen Teilnehmerin inhaltlich zu PUV deshalb sehr gestritten hatte. Es ging genau um das Thema serielle Begutachtung. Ich hoffe daher sehr, dass sie sich hierzu nochmals zu Wort meldet.....

Ja, das mit den Versicherungen ist schon ein großer Mist...

Viel Glück und ein starkes Durchhaltevermögen wünscht Dir Cateye
 
Hallo Kopfschuss,

aus Deinen Angaben entnehme ich, dass noch kein "Versicherungsgutachten" erstellt wurde, sondern Dein behandlender Arzt um eine Stellungnahme gebeten wurde. Es kann also sein, dass die Stellungnahme des Arztes nicht die Anforderungen an ein Gutachten erfüllt. Also wirst Du es schwer haben eine "eigene" Begutachtung der Versicherung abzulehnen. Das Verfahren, dass Dein Versicherer hier praktiziert, ist allerdings ziemlich anrüchig. Ich denke, Du solltest Dich vor einer Begutachtung anwaltlich beraten lassen.

Viele Grüße
Olli
 
Hallo Kopfnuss,

in der privaten Unfallversicherung (PUV) gibt es unterschiedliche Allgemeine Unfallversicherung - Bedingungen (AUB).

Welche AUB sind vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hi Olli, der behandelnde Arzt ist Orthopäde, erstellte nicht zum ersten Mal ein Gutachten und wurde von der Versicherung direkt dazu aufgefordert. Das Formular der Versicherung wurde ordnungsgemäß ausgefüllt und dürfte wohl dann auch deren Anforderungen entsprechen.
 
Top