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Wie viele Gutachten?

Hi Luise, hab sie grad nicht vorliegen, meine aber UVB 2000 (gibt´s die?) gelesen zu haben.

AUB 2000, meinte ich natürlich!
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Kopfschuss,

Nach einem Sturz fordert die PUV zu gegebener Zeit ein Gutachten von dem Facharzt an, der die Erstversorgung gleich nach dem Unfall vornahm. Es war positiv im Sinne des VN. PUV fordert vom Doc Zusatzinformationen und bekommt weitere Stellungnahme, ebenfalls positiv für VN.

PUV fordert 2. Gutachten an von einem Arzt, der VN nie gesehen hat. Dieses fällt negativ aus und PUV erkennt Schaden nicht an.

Doc 1 schreibt Beschwerdebrief & bestätigt Kausalzusammenhang nochmals.

Kann es sein, dass vom Versicherer der Kausalzusammenhang zwischen Unfallgeschehen und der geltend gemachter Beeinträchtigung bestritten wird ?

Gruß
Luise
 
Hallo Kopfschuss,

Hatte ich mich so missverständlich ausgedrückt?

Ja!

Für den Versicherer scheint kein Zusammenhang zwischen deinem Unfall und den von dir geltend gemachten dauernden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen zu bestehen.


Wie viele Gutachten darf die PUV fordern....

Zur Klarheit: Es geht nicht um die Bewertung einer dauernden Beeinträchtigung, sondern um die Frage, ob die geltend gemachte Beeinträchtigungen als Folge eines Unfalles anzusehen sind.

Der Versicherer „fordert“ keine Gutachten, er lässt Gutachten erstellen, so viele wie er will. Ebenso kann der Versicherte Gutachten erstellen lassen. Letztendlich wird ein Gericht entscheiden.

Am 1. Gutachten war absolut nichts auszusetzen.

Das sieht der Versicherer wohl anders.

Gibt es Regelungen hinsichtlich Überbegutachtung, mutwillige Verschleppung, Zumutbarkeit usw.?

Überbegutachtung: So wie ich das bisher verstanden habe, bist du noch nicht begutachtet worden.

mutwillige Verschleppung, Zumutbarkeit:

Dem kannst Du durch sofortige Klage entgegen wirken.

Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer ab Zugang der Erklärung des Versicherers eine Frist von sechs Monaten verstreichen lässt, ohne die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der abschließenden schriftlichen Erklärung des Versicherers.


Gruß
Luise
 
Hi Luise,
natürlich fand bereits eine Begutachtung statt! Der VR hat den Gutachter selbst beauftragt und es wurden alle geforderten Unterlagen eingereicht. Auch ergänzende Erläuterungen wurden ausführlichst gemacht. Wozu hat der VR überhaupt noch ein 2. Gutachten in Auftrag gegeben? ...vielleicht solltest du erst mal den Brief lesen, den ich vorgestern angehängt habe.
 
Hallo Kopfschuss,


...vielleicht solltest du erst mal den Brief lesen, den ich vorgestern angehängt habe.

Habe ich, steht aber auch nichts brauchbares drin.

Ich kann nichts von einem Gutachten erkennen!
Ich lese nur von widersprüchlichen Ansichten des behandelnden Arztes und des Versicherungsarztes darüber, ob die Beeinträchtigungen Folge des Unfalls sind oder nicht.

Wozu hat der VR überhaupt noch ein 2. Gutachten in Auftrag gegeben?

Weil der Versicherer nicht zahlen will !



Mit Schreiben vom 12.03.2007 lehnte der Versicherer eine Leistungspflicht dem Grunde nach ab.

Ich wiederhole:

Vom Versicherer nicht anerkannte Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer ab Zugang der Erklärung des Versicherers eine Frist von sechs Monaten verstreichen lässt, ohne die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Die Frist beginnt mit dem Zugang der abschließenden schriftlichen Erklärung des Versicherers.

Gruß
Luise
 
Hallo Kopfschuss

ich kann Dir auch nur raten ggf. Klage einzureichen, denn die Invaliditätsbemessung der von der PUV beauftragten Ärzte ist in der Regel nicht annähernd realistisch.Hatte Unfall 2000, Klage eingereicht und letztlich im April diesen Jahres gewonnen.Mußte zwar durch 2 Instanzen, hab aber beide gewonnen. Der vom Gericht beauftragte Gutachter hat eine Invalidität in Höhe von knapp 83% festgestellt, die Versicherung in zwei Gutachten jeweils knapp 42%. Es ist zwar eine sehr lange und schwere Zeit bis man zu seinem Recht kommt, aber ich kann nur jedem immer wieder empfehlen zu kämpfen.Denn ich hatte 2004 nochmals nen schweren Unfall und auch bei diesem ist die Begutachtung der PUV nen Witz. Nach dem 1. Gutachten hatte ich 60% dann wurde nachbegutachtet und auf einmal waren es nur noch 25%.Muss wieder klagen, aber ich schenke denen nix......Viel Glück Dir!
 
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