Der Klinikumarzt teilte mir heute mit, dass ich 2-3 Wochen später mit der Reha beginnen sollte.
So wie ich dich verstehe, sollte ich die Reha unbedingt verschieben, damit der Körper Zeit hat einen Ersatzknorpel zu bilden (dies geschieht indem das Gelenk nicht stark belastet wird?).
Ansonsten muss ich in einigen Jahren mit negativen Folgen rechnen (z. B. Arthrose oder neues Hüftgelenk).
Vielen Dank für die Informationen, ich schreibe an die Reha-Einrichtung über die Notwendigkeit eines späteren Aufnahmetermins.
Eine andere Frage: Ich war vom 19.April bis 5.Juni 2020 krankgeschrieben und habe keine Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Nun lese ich im Internet folgendes: "Waren Sie direkt vor der Rehabilitation arbeitsfähig, ist Ihr Arbeitgeber für maximal sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet."
Quelle: Reha und Beruf
Bedeutet das nun, dass mein Arbeitgeber erneut zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist? Schließlich habe ich für diese Kalenderwoche keine Folge-AU und bin damit "direkt vor der Rehabilitation arbeitsfähig" !?
Demnach muss mein AG 6 Wochen Entgeltfortzahlung zahlen und weitere 3 Wochen Reha (weil ich so nachlässig war und für diese Woche keine Folge AU habe). Ich war davon ausgegangen, dass meine Reha erst im Oktober beginnt.
So wie ich dich verstehe, sollte ich die Reha unbedingt verschieben, damit der Körper Zeit hat einen Ersatzknorpel zu bilden (dies geschieht indem das Gelenk nicht stark belastet wird?).
Ansonsten muss ich in einigen Jahren mit negativen Folgen rechnen (z. B. Arthrose oder neues Hüftgelenk).
Vielen Dank für die Informationen, ich schreibe an die Reha-Einrichtung über die Notwendigkeit eines späteren Aufnahmetermins.
Eine andere Frage: Ich war vom 19.April bis 5.Juni 2020 krankgeschrieben und habe keine Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Nun lese ich im Internet folgendes: "Waren Sie direkt vor der Rehabilitation arbeitsfähig, ist Ihr Arbeitgeber für maximal sechs Wochen zur Entgeltfortzahlung verpflichtet."
Quelle: Reha und Beruf
Bedeutet das nun, dass mein Arbeitgeber erneut zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist? Schließlich habe ich für diese Kalenderwoche keine Folge-AU und bin damit "direkt vor der Rehabilitation arbeitsfähig" !?
Demnach muss mein AG 6 Wochen Entgeltfortzahlung zahlen und weitere 3 Wochen Reha (weil ich so nachlässig war und für diese Woche keine Folge AU habe). Ich war davon ausgegangen, dass meine Reha erst im Oktober beginnt.