Hallo,
Am 19. April 2020 hatte ich einen Unfall mit einer Hüftgelenksfraktur (kein Arbeitsunfall).
Da Stufen im Bereich der Gelenkfläche verbleiben, entwickeln drei von vier Patienten im Laufe der Zeit eine schwere Coxarthrose (= Gelenkverschleiß am Hüftgelenk).
12-15 Monate nach dem Unfall sollte meiner privaten Unfallversicherung ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass derzeit keine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung vorliegt.
Die körperliche Beeinträchtigung tritt voraussichtlich erst in 20 Jahren auf.
Frage 1:
Wie muss das ärztliche Attest gestaltet sein, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung in 20 Jahren Leistungen zahlt?
Frage 2:
Was ist der Unterschied zwischen "maximale Invaliditätsleistung" und "Invaliditätssumme" ?
Diagnose:
Leistungen meiner privaten Unfallversicherung:
Am 19. April 2020 hatte ich einen Unfall mit einer Hüftgelenksfraktur (kein Arbeitsunfall).
Da Stufen im Bereich der Gelenkfläche verbleiben, entwickeln drei von vier Patienten im Laufe der Zeit eine schwere Coxarthrose (= Gelenkverschleiß am Hüftgelenk).
12-15 Monate nach dem Unfall sollte meiner privaten Unfallversicherung ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass derzeit keine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung vorliegt.
Die körperliche Beeinträchtigung tritt voraussichtlich erst in 20 Jahren auf.
Frage 1:
Wie muss das ärztliche Attest gestaltet sein, dass die Versicherungsgesellschaft im Falle einer dauerhaften Beeinträchtigung in 20 Jahren Leistungen zahlt?
Frage 2:
Was ist der Unterschied zwischen "maximale Invaliditätsleistung" und "Invaliditätssumme" ?
Diagnose:
Leistungen meiner privaten Unfallversicherung: