• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie sind eure Gutachten aufgebaut?

ist jetzt etwas abseits der eigentlichen fragestellung, @beutlers

aber dissertationen können an verschiedenen stellen recherchiert werden. sie müssen zB veröffentlicht werden unter https://portal.dnb.de der Deutschen Nationalbibliothek. ist aber in manchen fällen ein wunschgedanke, denn nicht jeder promoviert in D. aber es gibt andere datenbanken, die persona und daten zusammenführen (bei bedarf bitte nachfragen, ich kann sie jetzt nicht alle auflisten).

"Praktische Erfahrung nachweisen als Gutachter?" - schöner wunsch, aber es gibt ja nicht einmal eine allgemeingültige definition des sachverständigen, geschweige denn dessen voraussetzung. da sind wir in rechtlichen D-A-CH system weit abgeschlagen, wenn ich sehe (und auch für uns für nötig halte) deren diesbezügliche bestimmungen, die ich mal aus meinem "fundus" zitiere:

gruss

Sekundant
 
Hallo @All
Ich möchte diesen Thread nicht komplett kapern - deswegen ein letzter Beitrag zu "Gutachteraufträge der Berufsgenossenschaften im vorgerichtlichen (Amtsermittlungs-)Verfahren".

Eine von uns geforderte Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung - und dem intransparenten Auswahlverfahren der Gutachter (ab Nr.3) im besonderen - durch den Bundesrechnungshof wollte die Berufsgenossenschaft mit allen "fadenscheinigen" juristischen Mitteln vermeiden - und scheiterte.....;)

Gute Nacht MM
 

Anhänge

hallo @Meanmachine

auf den ersten blick hat die datei/die entscheidung nichts mit der fragestellung zu tun. aber wenn ich es "anlese" (ohne sachliche/personelle hintergründe zu kennen) - soll das in richtung der von mir oben zitierten rechtlichen vorgaben aus A/CH gehen?


gruss

Sekundant
 
Hallo @biggimaus,

die Frage wie die Gutachten aufgebaut sind und das mit den Literaturangaben brachte mich auf meine gestellte Frage.

Es gibt ja Gutachter, die Praktisch tätig sind, also durch Lehrgänge etc auf dem aktuellen Stand der Medizin. Sie behandeln dann Menschen nach Erfahrung und der gängigen Literatur und Ihre Begutachtung findet danach statt. Mir nannte deshalb ein Gutachter die Aussage, er wendet ja die allgemeine Wissenschaft an und müsse nur deshalb diese nicht nennen, nur abweichende. Wenn aber ein Arzt gar nicht praktisch tätig ist und nur sich auf sein Begutachtungsinsitiut mit Gutachten spezialisiert hat, dann kann er ja gar nicht die Praktische Untersuchungserfahrung bei Behandlungen etc im Gutachten einbringen und das Gutachten stützt sich nur auf Theoretische Angaben..... ohne praktischer Erfahrung
Diese Begutachtungsinsitiute und dessen Ärzte findet man in der vom der Bundesärztekammer herausgegeben Leitlinie zur Begtutachtung..... gruselig

Danke @Sekundant ich versuche mal darunter was zu finden und @Meanmachine die neue Anlage ist ja wieder sowas von lesenswert. Danke

lg beutlers
 
Hallo @All, Danke für eure Antworten.

Zeigt es mir doch, auch wenn "nur" im kleinen Rahmen, FachLiteratur kann noch so gut geschrieben sein, wenn diese keine Anwendung findet oder keine Anwendung finden soll. Das es den Richtern nenn ich es mal so, an Motivation mangelt, einwendungen nachzughen.

Es mag sein, dass die Gerichte überfordert/überlaufen sind, nur sollte dies nicht auf den Rücken der UO ausgetragen werden.

@Helios, der Gedanke mit einer Petition ist nicht schlecht, wüsste ich persönlich aber auch nicht, wie diese Umsetzten. Zu Deiner Erwiederung bezgl. der "Einzelfälle". Wenn wir UO alles nur die bedauerlichen Einzelfälle sind, warum hat D dann insgesammt 165.776 Anwälte, davon 46.035 mit einem Fachanwaltstitel. Wiederum davon 1.544 Fachanwälte zu Versicherungsrecht und 1.972 mit Fachanwalt zu Medizinrecht. Ironie an : Aber ja, diese Anwälte haben Ihren Fachanwaltitel nur gemacht um eine schöne Urkunde an der Wand hängen zu haben ... Ironie aus
Anbei ein Link von Frau Prof. Gresser. Aus dieser Arbeit wurden auch schon Auszüge in Fachzeitschriften getätigt.
Ich bin darauf gekommen, da diese bei WISO - Die Gutachtenfalle mit Protagonistin war.


An die Moderatoren des Forums, falls das veröffentlichen dieses Link´s zu rechtsverletzungen führt, bitte löschen. Ich meine da dies eine öffentlich einsehbahre Arbeit ist, darf verlinkt werden, oder?


@Meanmachine, Danke Dir für Deine Ausführungen, scheinen wir ja in der Sache (Gutachten) einer Meinung zu sein.

@Rehaschreck , WOW hoffentlich letztlich doch gewonnen? Ich weiß, wir haben zwischendurch schon öfters mal geschrieben hier im Forum, aber habe dies im einezlnen nicht mehr auf den Schirm.
Sind ja selbst mit zwei Verschiedenen Klagen vorm LG und naja... 3Jahre und noch keinen Schritt weiter...

@Sekundant Danke für Deine fachliche Unterstützung. Gerade das BGH Urteil ist interessant. Auch wenn es sich hier um einen Arzthaftungsprozess handelt. Durch die Schlussfeststellung " der hierdurch gegebenen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) beruht" geht es meiner Meinung nach alle im Zivilprosezz befindlichen Klagen an.

Ich wünsche allen noch ein schönes Wochenende. Eventuell meldet sich ja noch der ein oder andere zu diesen Thema.

DANKE Biggimaus
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo,

nun doch noch eine rückmeldung zu einigen punkten:

FachLiteratur kann noch so gut geschrieben sein, wenn diese keine Anwendung findet oder keine Anwendung finden soll. Das es den Richtern nenn ich es mal so, an Motivation mangelt, einwendungen nachzughen.

Es mag sein, dass die Gerichte überfordert/überlaufen sind, nur sollte dies nicht auf den Rücken der UO ausgetragen werden.

eben weil es so ist - nicht die fehlende motivation oder überforderung, sondern die lokale nähe verhindert eine korrekte anwendung, die regelmässig nur in weiteren instanzen zu überwinden ist. du kennst ja den fall um Hüller ...

der Gedanke mit einer Petition ist nicht schlecht, wüsste ich persönlich aber auch nicht, wie diese Umsetzten

zu petitionen könnte eine menge geschrieben werden, aber hierzu wären sie sicher ungeeignet, um gewisse "Kriterien" in einem Sachverständigengutachten zu erreichen. das wären formvorschriften in zahlreichen (rechtlichen) fällen, die hier n.m.A. nicht zu leisten sind. aber fraglich ist darüber hinaus, ob sie überhaupt gewollt wären. dazu gäbe es andere möglichkeiten, wie ich schon einmal kürzlich unter Wie sind eure Gutachten aufgebaut? erwähnt habe.

falls das veröffentlichen dieses Link´s zu rechtsverletzungen führt

da solltest du dir keine sorgen machen. es ist ein öffentlich zugängliches dokument einer öffentlichen stelle. es ist auch von mir in der datenbank aufgenommen und abrufbar (Begutachtungsmedizin in Deutschland am Beispiel Bayern).


und genau deshalb auch zitiert :) denn wenn kein gehör gewährt wird muss für einen einklagbaren rechtsverstoss gesorgt werden.


gruss

Sekundant
 
Hallo an Alle,

noch einmal eine Verständnisfrage.

ich habe jetzt noch vor Urteilsverkündung eine Schriftsatzfrist.

Der orthopädische Gutachter hatte ein Gutachten verfaßt. Bei TVT Folgen, Postthrombotischen Syndrom ist die Richterin dem Orthopäden gefolgt, ohne ein Fachgutachten in Auftrag zu geben.

Herr X schrieb , das ich mich um ein angiologisch-phlebologisches privates Gutachten kümmern soll, was in der Kürze schwierig ist.

Reicht auch eine fachliche ärztliche Stellungnahme mit Beinwert/Invalidität?
Und, muß diese enthalten, warum der Orthopäde falsch liegt? Gehört dann da auch rein, das die Fachliteratur im Gutachten des Orthopäden fehlt im Schriftsatz an das LG?

Viele Grüße
Helios
 
Hallo Helios,

mit Sicherheit reicht es nicht aus, eine fachliche ärztliche Stellungnahme mit Beinwert/Invalidität beim LG einzureichen, um den Rechtsstreit zu gewinnen.

Hierzu müsste erst mal das LG ein weiteres Gutachten einholen und dann muss das neue Gutachten in deinem Sinne ausfallen und dann müsste das LG dem Gutachten auch noch folgen.

Du hattest genügend Zeit das schlechte Gutachten zu widerlegen. Du hättest deinen Arzt mit zu der mündlichen Befragung des Gutachters nehmen können, oder zumindestens mit deinem Arzt das Gutachten schriftlich, mit den entsprechenden Beweisen widerlegen können. Ich nehme an, du bist schlecht vorbereitet zum Termin gefahren und hast als Laie versucht, dass der erfahrene Gutachter vor Gericht zugibt, dass sein Gutachten falsch ist. Das Ergebnis war absehbar.

Auch ich habe mit 0,0 Wissen angefangen und mit etwas Glück und viel lesen von Gerichtsurteilen und einem Fachbuch aus meinem Bereich hatte sich das im laufe der 13 Jahre geändert, mit Erfolg.

Jetzt möchtest du nur mal so eben schnell, eine Fachärztliche Stellungnahme mit Beinwert/Invalidität einreichen. Mir ist nicht bekannt, was du bereits die letzten Jahre bei Gericht eingereicht hast, wenn du bis heute nicht mal den Beinwert/Invalidität als Beweis vorgelegt hast, hälts du noch weitere Beweise zurück, Rentenbescheid oder ähnliches, dann wäre jetzt der letzte Zeitpunkt diese Beweise vorzulegen.

In dem Schriftsatz ans LG, sollte neben einer Fachärztlichen Stellungnahme mit Beinwert/Invalidität, zusätzlich müssen noch die Fehler im orthopädischen Gutachten aufgezeigt werden und mit den entsprechenden Beweisen widerlegt werden, mit Fachliteratur wäre auch nicht schlecht, dürfte aber sehr viel Arbeit machen. Des weiteren sollten alle Beweise (Arztbriefe, CT, MRT, Messungen usw.) und alle Schriftsätze in Hinsicht auf ein weiteres gerichtliches angiologisch-phlebologisches Gutachten noch mal durchgearbeitet werden und es müssen die entsprechenden Stellen in dem Schriftsatz zitiert werden. Dann sehe ich durchaus die Möglichkeit eines weiteren gerichtlichen Gutachtens.

Selbst wenn das LG kein weiteres Gutachten in Auftrag gibt, hast du schon mal was für die Berufungsbegründung beim OLG.

Und jetzt muss nur noch dein RA und dein Arzt mitspielen.

MFG
 
hallo,

es wurde ja schon erwähnt, dass ein arzt eines fachgebiets nicht auf fremdem fachgebiet qualifizierte stellung nehmen kann. daher kann der rat:
das ich mich um ein angiologisch-phlebologisches privates Gutachten kümmern soll, was in der Kürze schwierig ist.

nur lauten: dem gericht dies auch so zu vermitteln und die einholung eines entsprechend fachgetragenen GA zu beantragen. das hätte jedenfalls den vorteil auch bei unterlassener einholung, dass du auf beweisschwierigkeiten hingewiesen hast und dein rechtliches gehör nicht beachtet wurde. das wieder wäre ein grund einer berufung.


gruss

Sekundant
 
Hallo @Helios,

ich stimme auch Sekundant zu, es muss weitere Amtsermittlung angeregt zum angiologisch-phlebologisches medizinischen Fachgutachten, weil der Orthopäde dieses medizinische Fachwissen nicht inne hat um es Sachgerecht beurteilen zu können. Es muss Antrag gestellt werden, auf diese Fachrichtung, um medizinisch den Sachverhalt hier angiologisch-phlebologisch beurteilen zu können und um zu Beweisen das die Beschwerden und Einschränkungen durch Verletzungen auf diesem Fachgebiet vorliegen. Die Worte Beweisen und Antrag etc wie angeführt, müssen drin sein.

vg beutlers
 
Hallo,

der RA hat bereits beim Landgericht einen Antrag gestellt: "Im Namen der Klägerin beantragen wir daher, die Einholung eines angiologischen Ergänzungsgutachtens.".

Dieses wurde abgelehnt!

Wenn Helios jetzt nichts Zielführendes unternimmt, ist das Verfahren vor dem LG beendet.

Man kann es sich auch leicht machen und schlecht Vorbereitet zum OLG gehen, auf jeden Fall freuen sich dann die Anwälte.

MFG
 
Back
Top