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Wie sich ein Schweizer Versicherungskonzern in Österreich an Unfallopfern bereichert

Chico

Nutzer
Registriert seit
3 Feb. 2009
Beiträge
3
Wie sich ein Schweizer Versicherungskonzern in Österreich an Unfallopfern, Sozialabgaben und Steuergeldern bereichert

Am 10.10.2005 erlitt ich im 50. Lebensjahr einen schweren Verkehrsunfall, als ich, mit dem Fahrrad unterwegs, von einem Autofahrer „übersehen“ wurde – mit schlimmen Folgen: Fraktur beider Schambeine, Fraktur von Sitzbein, Kreuzbein und Darmbeinschaufel, Läsion des Plexus sacralis (Kreuzbeinnervengeflecht), was als Dauerschaden eine Reithosenhypästhesie (Gefühlstaubheit im Unterleibs-, Beckenbereich, am Gesäß und an den Innenseiten der Oberschenkeln), kein Stuhl- und Harndrang, unkontrollierbare Flatulenz, Verdauungsprobleme etc. zur Folge hatte. Durch den Aufprall mit Hinterkopf und Rücken auf der Fahrbahn leide ich seit dem Unfall an Tinnitus.

Ich kann meinen früheren Beruf (Reisejournalist) nicht mehr ausüben, bin zu 70% erwerbsunfähig, meine Ehe ging in die Brüche, ich beziehe mittlerweile eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension von 960 Euro, bin auf eine Haushaltshilfe (3 Std./tägl.) angewiesen, die allein monatlich über 1000 Euro kostet.

Nach 3 Jahren vergeblichen Bemühens, mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung (Zürich Versicherung) einen außergerichtlichen Vergleich auszuhandeln (der PKW-Lenker trägt die alleinige Schuld an dem Unfall – was von der Versicherung außer Streit gestellt wird), habe ich am vor Ablauf der Verjährungsfrist (3 Jahre)im Oktober 2008 geklagt, weil die Zürich Versicherung lediglich bereit war, mir ein von ihrem medizinischen Gutachter ermitteltes Schmerzengeld in der Höhe von 25.400 Euro – 2% der von beeideten gerichtlich zertifizierten Gutachter ermittelten Gesamtschadensumme - zu bezahlen und sich weigert, mir Dauerschäden, Verdienstentgang, Haushaltshilfe, ja sogar weiterhin notwendige Therapie- und Behandlungskosten zu bezahlen. Die Zürich Versicherung bestreitet auch die Unfallkausalität des Tinnitus, obwohl selbst der Versicherungsgutachter in seinem Gutachten wortwörtlich schreibt: „Sollte ein Schädeltrauma im Sinne einer Contusio capitis im Rahmen des Fahrradunfalls vorgefallen sein, ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von der Kausalität des Ohrgeräusches auszugehen…“ Es gibt sogar einen Augenzeugen, der in einem Gedächtnisprotokoll bestätigt, dass ich beim Sturz mit Kopf und Rücken auf dem Asphalt aufgeschlagen bin.

Die Versicherung weiß, dass ich Freiberufler war, auf Grund meiner Unfallfolgen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, außer der Berufsunfähigkeitspension von 960 Euro seit 3 ½ Jahren kein Einkommen mehr habe, monatliche Fixkosten von über 2000 Euro. Deshalb versucht sie mich auszuhungern.

Meine Recherchen haben ergeben, dass die Zürich Versicherung in Österreich für diese Zermürbungstaktik berüchtigt ist und grundsätzlich alle Ansprüche nicht nur von Unfallgeschädigten ablehnt, sondern auch Regressansprüche der Pensionsversicherungsanstalt (wie in meinem Fall) und der Krankenkassen. Durch diese Taktik versucht sich die Zürich Versicherung allein in meinem Fall an österreichischen Pensions- und Krankenkassen und Steuereinnahmen (durch Entfall der Einkommenssteuer durch die Nichtabgeltung meines Verdienstentgangs) in der Höhe von 343.848 Euro zu bereichern. Durch diese skandalöse Vorgangsweise war es der Zürich Versicherung möglich, 6 Millionen Euro im Jahr 2007 als Dividenden an ihre Aktionäre auszuzahlen.

Ermöglicht wird dieser Misere in Österreich nicht zuletzt die schon längst überfällige Novellierung des Schadenersatzrechts, die von der allmächtigen Versicherungslobby immer wieder auf die lange Bank geschoben wurde.

Durch eine breit angelegte Medienkampagne (Fernsehen, Wochenmagazin, Tagespresse) plane ich nun – exemplarisch durch meinen Fall – auf diesen unhaltbaren Zustand in der Öffentlichkeit und auch durch andere Fallbeispiele die zuständigen Minister, Sozial-, Justiz- und Behindertensprecher der politischen Parteien in Österreich in die Pflicht zu nehmen.
Dazu bräuchte ich allerdings eine breitere Unterstützung:

  • wer hat als Unfallopfer ähnliche Erfahrungen mit Versicherungen ( mit der Zürich oder andere Versicherungen) gemacht - ich brauche noch Fallbeispiele bzw. Interviewpartner für eine Coverstory in einem österreichischen Wochenmagazin.

  • Oder kennen Sie in Österreich in Ihrem Bekanntenkreis Unfallopfer, die sich als Interviewpartner zur Verfügung stellen würden.

  • Hat jemand mit der Zürich Versicherung in der Schweiz oder Deutschland ähnliche Erfahrungen gemacht als ich in Österreich?

Ich würde mich über ein Feedback sehr freuen!
 
Hallo Chico,

ich schätze dies ist auf der ganzen Welt so das die Versicherungskonzerne nur kassieren wollen!
Ein Film wurde zu dem Thema schon oft genannt > Allein gegen die Versicherung<! Es zeigt genau die Probleme!

Nun habe ich vom östereichischen Recht nicht unbedingt viel Erfahrung!
Aber ich würde es am ehesten einmal da probieren!

http://myhandicap.ch/

Ich schätze da wirst Du eher etwas zum Thema Züricher Versicherung in Erfahrung bringen! Halt einmal stöbern ..... !

Gruss Joachim
 
Wie sich ein Schweizer Versicherungskonzern in Österreich ...
die Zürich Versicherung in Österreich für diese Zermürbungstaktik berüchtigt ist ... Dividenden an ihre Aktionäre auszuzahlen. ... überfällige Novellierung des Schadenersatzrechts ... allmächtigen Versicherungslobby ... breit angelegte Medienkampagne (Fernsehen, Wochenmagazin, Tagespresse) ...
Hallo Chicco,
die Verbitterung und Wut kennen die Versicherungsopfer gut, doch das hat mit Österreich oder der Schweiz oder den beiden nichts zu tun. "Money makes the world go round".
Wenn Du dich in Europa umschaust und es handelt sich bei den Versicherungen um AGs, dann wirst Du immer dieses Verhlaten beobachten.
Und in anderen Ländern gibt es ein anderes Schadensersatzrecht, abe rin jedem einzelnen Land gibt es (a) den notwendigen Beweis damit man die
Leistungspflicht der Versicherungen herstellen kann und (b) ein juristsches System mit dem man diese Ansprüche durchsetzen kann (könnte).
Die Versicherungen sind erfahren genug um bei beidem anzusetzen und ihre Kunden ausbluten zu lassen, wenn sie es wollen.
In Deutschland empfiehlt der Bund der Versicherten e.V. keine Berusfunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn man nicht auch eine Rechtsschutzversicherung hat. Möglicherweise gibt es diesen Tipp nicht explizit für Österreicher, die bei Schweizer Versicherungen abschließen, aber das System funktioniert überall gleich.
Insofern würde ich den "alten" Zwist Österreicher vs. Schweizer oder umgekehrt hier rauslassen. Das lenkt nur von der eigentlichen Problematik ab.
JoachimD hat es Dir ja schon geschrieben: Berichte dazu gibt es unzählige.

Hilfreicher wäre, wenn man einmal die Protokolle/Berichte zur strategischen Aushebelung der Verfahren oder die Abrechnungen mit den Ärzten und zugehöriger Organisationen von den Versicherungen bekommen könnte.

Also: Das was Du beschreibst ist kein Einzelschicksal, sondern ganz normale alltägliche strategische (Versicherungs-)Vorgehensweise.

Aber natürlich kann es nicht schaden, wenn Du es schaffst eine Kamapgne auf die Beine zu stellen.

Hier gibt es ein Board speziell für Medien. Möglicherweise stellst Du da Deine Anfrage nochmals rein oder Du sprichst die Redaktionen an, die bereits Berichte gemacht haben.

Viel Erfolg!

Grüße nach Österreich
oohpss
 
Hallo chico,

mir sind von der Schweizer Gerichtsbarkeit Urteile bekannt, da sträuben sich mir die restlichen Haare.

Dabei haben die Blessuren und Folgebeschwerden aus Unfallverletzungen immer nichts mit dem Unfall zu tun, Dank der speziellen versicherungsmedizinischen Begutachtungskultur in der Schweiz.

Mir ist auch klar, warum Warren Buffet jetzt Millionenschwer in die Schweizer Rück eingestiegen ist, immerhin ist er bekannt dafür, gewinnträchtige Unternehmen/Wirtschaftszweige zu orten.

Und dass im Unfallopfer und Krankengeschäft der Versicherungen viel Gewinne einzufahren sind, das ist ja gut bewiesen.

Ich denke an die Verbrennungs- und Erstickungsopfer einer Bergbahnkatastrophe in den österreichischen Alpen, vor wenigen Jahren.

Der Trick, um keinen Schadensersatz leisten zu müssen ist immer der, keinen Schuldigen ausmachen zu können.

In deinem Fall hat es einen Schuldigen, daher wird bei dir die stategische Taktik gefahren, die Beschwerden haben keine Kausalität mit der Unfallverletzung bzw.-ereignis.

Ich möchte den Verunfallten sehen, der bei einem solchem Sturzflug ausgerechnet seinen Kopf in der Luft hängen bleibend stabilisieren kann.
1. Einmal gegen die Fliehkraft, zum anderen
2. gegen die gestoppte Beschleunigungskraft, die gerade auf den halteschwächsten letzten Teil des Fallkörpers einwirkt.

Das wäre gerade so, als wenn beim Schnalzeln mit der Peitsche der Endknoten des Seils sich selbst im letzen Bewegungsmoment festhebe, um einen Knall (den Schnalzelknall) zu verhindern.:D

Soviel Blödheit kann keine Versicherung ernsthaft behaupten.
In diesem Fall würde ich sogar auf Kosten der Versicherung ein unfallmechanisches Physikgutachten von einem speziellen Sachverständigen verlangen, um diese Streitfrage zu klären.

Außerdem benötigt man keinen Anprall mit dem Kopf, um einen Tinnitus zu erhalten, es reicht eine ruckartige Beschleunigungskrafteinwirkung auf die obere HWS/Kog. Der Ruck ist eine statisch (mathematisch) festgelegte Kraft. Nicht die Geschwindigkeit macht Verletzung bei einem Bio-Organismus, sondern der Ruck, also der schnelle Richtungswechsel der Kraft. (siehe Schnalzeln, mir fällt kein besserer Vergleich ein, oder halt eine ruckartige Bewegung bei einem Erdbeben, wobei sogar stabilste Hochhäuser ihre Stehfähigkeit verlieren können.)

Das ist auch der Grund, warum bei geringen Geschwindigkeiten schwere Verletzungen an empfindlichen Gefäßen, wie Nervenfasern und Blutgefäßen, auftreten können.

Es reicht also, wenn du geschleudert bist, von oben nach unten gefallen und der Aufprall nicht auf einer weichen Matratze landete, also Widerstand vom Boden da war, um einen Ruck an deinem Bio-Organismus auszulösen. Sprich Fallen und abrupter Stop = Geschwindigkeit im Bruchteil einer Millisekunde auf Null abgebremst, daraus folgt: Ruck! das ist eine heftige Kraft, da bleibt kein Kopf in der Luft schweben! (muss ich einfach lachen über diese bildliche Vorstellung!)

Versicherungslobby, das kann man als Wähler ändern, man muss nur die Politiker auf Redeveranstaltungen zwingen, dazu Stellung zu nehmen, ob sie in Zukunft mit oder ohne Lobby ihre Pflichten erfüllen wollen.

Darauf sollten wir in Deutschland dieses Jahr besonders achten und vor allem die Medien sollten hier fest hinterfragen, in Interviews usw.
Wenn Obama die Lobbyisten aussperrt, dann sollten wir das doch auch können, wir sind doch auch schon Volljährig.
Lieber alle Politiker mit Journalistinnen und Politikerinnen mit Journalisten verheiraten, als in den Ministerein mit den Lobbyisten ein Verhältnis....

Gruß Ariel
 
Hallo Ariel,

vielen Dank für die Infos. Werde Deine Tipps beherzigen und bin gerade dabei, eine breit angelegte Medienkampagne in die Wege zu leiten, um auch die Politiker im Hinblick auf eine Novellierung des österreichischen Schadenrechts in die Pflicht zu nehmen.

Herzliche Grüße,
Chico
 
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