Wie sich ein Schweizer Versicherungskonzern in Österreich an Unfallopfern, Sozialabgaben und Steuergeldern bereichert
Am 10.10.2005 erlitt ich im 50. Lebensjahr einen schweren Verkehrsunfall, als ich, mit dem Fahrrad unterwegs, von einem Autofahrer „übersehen“ wurde – mit schlimmen Folgen: Fraktur beider Schambeine, Fraktur von Sitzbein, Kreuzbein und Darmbeinschaufel, Läsion des Plexus sacralis (Kreuzbeinnervengeflecht), was als Dauerschaden eine Reithosenhypästhesie (Gefühlstaubheit im Unterleibs-, Beckenbereich, am Gesäß und an den Innenseiten der Oberschenkeln), kein Stuhl- und Harndrang, unkontrollierbare Flatulenz, Verdauungsprobleme etc. zur Folge hatte. Durch den Aufprall mit Hinterkopf und Rücken auf der Fahrbahn leide ich seit dem Unfall an Tinnitus.
Ich kann meinen früheren Beruf (Reisejournalist) nicht mehr ausüben, bin zu 70% erwerbsunfähig, meine Ehe ging in die Brüche, ich beziehe mittlerweile eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension von 960 Euro, bin auf eine Haushaltshilfe (3 Std./tägl.) angewiesen, die allein monatlich über 1000 Euro kostet.
Nach 3 Jahren vergeblichen Bemühens, mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung (Zürich Versicherung) einen außergerichtlichen Vergleich auszuhandeln (der PKW-Lenker trägt die alleinige Schuld an dem Unfall – was von der Versicherung außer Streit gestellt wird), habe ich am vor Ablauf der Verjährungsfrist (3 Jahre)im Oktober 2008 geklagt, weil die Zürich Versicherung lediglich bereit war, mir ein von ihrem medizinischen Gutachter ermitteltes Schmerzengeld in der Höhe von 25.400 Euro – 2% der von beeideten gerichtlich zertifizierten Gutachter ermittelten Gesamtschadensumme - zu bezahlen und sich weigert, mir Dauerschäden, Verdienstentgang, Haushaltshilfe, ja sogar weiterhin notwendige Therapie- und Behandlungskosten zu bezahlen. Die Zürich Versicherung bestreitet auch die Unfallkausalität des Tinnitus, obwohl selbst der Versicherungsgutachter in seinem Gutachten wortwörtlich schreibt: „Sollte ein Schädeltrauma im Sinne einer Contusio capitis im Rahmen des Fahrradunfalls vorgefallen sein, ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von der Kausalität des Ohrgeräusches auszugehen…“ Es gibt sogar einen Augenzeugen, der in einem Gedächtnisprotokoll bestätigt, dass ich beim Sturz mit Kopf und Rücken auf dem Asphalt aufgeschlagen bin.
Die Versicherung weiß, dass ich Freiberufler war, auf Grund meiner Unfallfolgen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, außer der Berufsunfähigkeitspension von 960 Euro seit 3 ½ Jahren kein Einkommen mehr habe, monatliche Fixkosten von über 2000 Euro. Deshalb versucht sie mich auszuhungern.
Meine Recherchen haben ergeben, dass die Zürich Versicherung in Österreich für diese Zermürbungstaktik berüchtigt ist und grundsätzlich alle Ansprüche nicht nur von Unfallgeschädigten ablehnt, sondern auch Regressansprüche der Pensionsversicherungsanstalt (wie in meinem Fall) und der Krankenkassen. Durch diese Taktik versucht sich die Zürich Versicherung allein in meinem Fall an österreichischen Pensions- und Krankenkassen und Steuereinnahmen (durch Entfall der Einkommenssteuer durch die Nichtabgeltung meines Verdienstentgangs) in der Höhe von 343.848 Euro zu bereichern. Durch diese skandalöse Vorgangsweise war es der Zürich Versicherung möglich, 6 Millionen Euro im Jahr 2007 als Dividenden an ihre Aktionäre auszuzahlen.
Ermöglicht wird dieser Misere in Österreich nicht zuletzt die schon längst überfällige Novellierung des Schadenersatzrechts, die von der allmächtigen Versicherungslobby immer wieder auf die lange Bank geschoben wurde.
Durch eine breit angelegte Medienkampagne (Fernsehen, Wochenmagazin, Tagespresse) plane ich nun – exemplarisch durch meinen Fall – auf diesen unhaltbaren Zustand in der Öffentlichkeit und auch durch andere Fallbeispiele die zuständigen Minister, Sozial-, Justiz- und Behindertensprecher der politischen Parteien in Österreich in die Pflicht zu nehmen.
Dazu bräuchte ich allerdings eine breitere Unterstützung:
Ich würde mich über ein Feedback sehr freuen!
Am 10.10.2005 erlitt ich im 50. Lebensjahr einen schweren Verkehrsunfall, als ich, mit dem Fahrrad unterwegs, von einem Autofahrer „übersehen“ wurde – mit schlimmen Folgen: Fraktur beider Schambeine, Fraktur von Sitzbein, Kreuzbein und Darmbeinschaufel, Läsion des Plexus sacralis (Kreuzbeinnervengeflecht), was als Dauerschaden eine Reithosenhypästhesie (Gefühlstaubheit im Unterleibs-, Beckenbereich, am Gesäß und an den Innenseiten der Oberschenkeln), kein Stuhl- und Harndrang, unkontrollierbare Flatulenz, Verdauungsprobleme etc. zur Folge hatte. Durch den Aufprall mit Hinterkopf und Rücken auf der Fahrbahn leide ich seit dem Unfall an Tinnitus.
Ich kann meinen früheren Beruf (Reisejournalist) nicht mehr ausüben, bin zu 70% erwerbsunfähig, meine Ehe ging in die Brüche, ich beziehe mittlerweile eine unbefristete Berufsunfähigkeitspension von 960 Euro, bin auf eine Haushaltshilfe (3 Std./tägl.) angewiesen, die allein monatlich über 1000 Euro kostet.
Nach 3 Jahren vergeblichen Bemühens, mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung (Zürich Versicherung) einen außergerichtlichen Vergleich auszuhandeln (der PKW-Lenker trägt die alleinige Schuld an dem Unfall – was von der Versicherung außer Streit gestellt wird), habe ich am vor Ablauf der Verjährungsfrist (3 Jahre)im Oktober 2008 geklagt, weil die Zürich Versicherung lediglich bereit war, mir ein von ihrem medizinischen Gutachter ermitteltes Schmerzengeld in der Höhe von 25.400 Euro – 2% der von beeideten gerichtlich zertifizierten Gutachter ermittelten Gesamtschadensumme - zu bezahlen und sich weigert, mir Dauerschäden, Verdienstentgang, Haushaltshilfe, ja sogar weiterhin notwendige Therapie- und Behandlungskosten zu bezahlen. Die Zürich Versicherung bestreitet auch die Unfallkausalität des Tinnitus, obwohl selbst der Versicherungsgutachter in seinem Gutachten wortwörtlich schreibt: „Sollte ein Schädeltrauma im Sinne einer Contusio capitis im Rahmen des Fahrradunfalls vorgefallen sein, ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit von der Kausalität des Ohrgeräusches auszugehen…“ Es gibt sogar einen Augenzeugen, der in einem Gedächtnisprotokoll bestätigt, dass ich beim Sturz mit Kopf und Rücken auf dem Asphalt aufgeschlagen bin.
Die Versicherung weiß, dass ich Freiberufler war, auf Grund meiner Unfallfolgen meinen Beruf nicht mehr ausüben kann, außer der Berufsunfähigkeitspension von 960 Euro seit 3 ½ Jahren kein Einkommen mehr habe, monatliche Fixkosten von über 2000 Euro. Deshalb versucht sie mich auszuhungern.
Meine Recherchen haben ergeben, dass die Zürich Versicherung in Österreich für diese Zermürbungstaktik berüchtigt ist und grundsätzlich alle Ansprüche nicht nur von Unfallgeschädigten ablehnt, sondern auch Regressansprüche der Pensionsversicherungsanstalt (wie in meinem Fall) und der Krankenkassen. Durch diese Taktik versucht sich die Zürich Versicherung allein in meinem Fall an österreichischen Pensions- und Krankenkassen und Steuereinnahmen (durch Entfall der Einkommenssteuer durch die Nichtabgeltung meines Verdienstentgangs) in der Höhe von 343.848 Euro zu bereichern. Durch diese skandalöse Vorgangsweise war es der Zürich Versicherung möglich, 6 Millionen Euro im Jahr 2007 als Dividenden an ihre Aktionäre auszuzahlen.
Ermöglicht wird dieser Misere in Österreich nicht zuletzt die schon längst überfällige Novellierung des Schadenersatzrechts, die von der allmächtigen Versicherungslobby immer wieder auf die lange Bank geschoben wurde.
Durch eine breit angelegte Medienkampagne (Fernsehen, Wochenmagazin, Tagespresse) plane ich nun – exemplarisch durch meinen Fall – auf diesen unhaltbaren Zustand in der Öffentlichkeit und auch durch andere Fallbeispiele die zuständigen Minister, Sozial-, Justiz- und Behindertensprecher der politischen Parteien in Österreich in die Pflicht zu nehmen.
Dazu bräuchte ich allerdings eine breitere Unterstützung:
- wer hat als Unfallopfer ähnliche Erfahrungen mit Versicherungen ( mit der Zürich oder andere Versicherungen) gemacht - ich brauche noch Fallbeispiele bzw. Interviewpartner für eine Coverstory in einem österreichischen Wochenmagazin.
- Oder kennen Sie in Österreich in Ihrem Bekanntenkreis Unfallopfer, die sich als Interviewpartner zur Verfügung stellen würden.
- Hat jemand mit der Zürich Versicherung in der Schweiz oder Deutschland ähnliche Erfahrungen gemacht als ich in Österreich?
Ich würde mich über ein Feedback sehr freuen!