1. was nun? Heil- oder Hilfsmittelbedarf?
2. Was ist schriftlich von Deiner VBG fixiert mit Dir?
3. Was gibt es für Gutachten?
4. Was gibt es für alternative Behandlungsangebote mit Kostenübernahme zum Stangerbad?
5. Was sagt die AWMF zur Behandlung Deines Unfalls / Therapie aus?
6. Welche Therapien hast Du lt. AWMF lt. Therapie mit welchem Erfolg oder Misserfolg absolviert undm wie ist dies ärztlich dokumeniert?
7. Welche weiteren Therapie-Empfehlungen hast Du von Deinen D-Ärzten erhalten?
8. Welche Therapien hast du nachweislich probiert und mit welchen ärztlichen Dokumentationen positiv / negativ bescheinigt bekommen?
9. Welche Auswirkungen hat die Einstellung des Stangerbades auf Deinen Gesundheitszustand?
10. Welche alternativen Therapien gibt es ärztlich bescheinigt für Dich?
11. Du hast noch nicht mal beantwortet die Frage, ob Du "grundsätzlich" zu den Patienten gehörst wo die KK die Kosten für diese Therapie übernimmt!
zu 1 Ich hatte auf Hilfmittel geklagt ( habe ich noch nie von der BG bekommen ), daraufhin sollte mir Heilmittel entzogen werden, was für mich sehr wichtig ist, daraufhin ließ ich mich auf die Vereinbarung / Vergleich ein.
zu 2 verstehe ich nicht
zu 3 Webseite lesen, Link Beitrag vorher, viele Lügengutachten aber alles in anderer Sache.
zu 4 Keins
zu 5: Wie gesagt kenne ich nicht, versteh nix.
zu 6 - wie vor, lies bitte Beitrag #49 von mir zuvor.
zu 7 - Wie gesagt Stangerbad und es solle weiter untersucht werden, letzte OP wurde 2009 versucht aber durch mangelne Infos abgebrochen, gern neue OP aber benötigen die Untersuchungsergebnisse, worauf ich ja Klage ( Beitrag #50 )
zu 8 Ich haben noch nicht einmal ein Operationsprotokoll und mich mit dem Bergmannsheil Bochum darüber lange gestritten, offenbar gibt es dort so etwas nicht. Anders habe ich kaum schriftlich, nur amanfang die Schmerzmittel und das chirurgen Neurologische Abklärungen empahlen, was aber die BG als unnötig ansah ist schriftlich dokumentiert. Das ich bei der BG Erwerbsminderungsrente beantragte, weil mir ein D Arzt dies riet, habe ich später vom Rentenversicherer bekommen. Sonst wenig Dokus die was aussagen, obwohl 10 Ordner sind schon gefüllt.
zu 9 Lebengefährliche Krämpfe sind ganz oben zu nennen und vieles mehr
zu 10 eigendlich keine richtigen, in der Kur die ich ja auch seit 6 Jahren einklage, aber auf wunderbarer Art- und Weise sitzt nur KK und Rentenversicher als Beklagte im Gerichtssaal, aber das alles muss man nicht verstehen, sollte ich auch Stangerbäder bekommen. In der letzten mündlichen Sitzung hat der Richter beschlossen, dass er jetzt neue Arztberichte einholt und das ich vieleicht zum totem Meer zur Kur kommen könnte wurde besprochen, auch etwas was ich nicht verstehe. ( wegen der Auswirkungen auf die Haut ) was aber Neurologisch ist.
zu 11 verstehe ich jetzt auch so richtig nicht, mit der KK ist seit 30 Jahren Streit, mal bezahlen Sie Leistungen obwohl die BG müsste, mal nicht. Vor 5 Jahren haben Sie mich freundlicherweise obwohl BGS ache zum Nerven MRT nach Heidelberg geschickt. Dort wurden zwei Läsionen untersucht ( Webseite ) aber etwa ein Dutzend kleine Hautnervenläsionen, von denen in den Arztberichten die Rede ist, konnte man dort weil zu klein nicht untersuchen. Man sagte mir ( Webseite ) das die Narbe von der Oberfläche bis auf den Knochen reicht und auf der Knochenhaut scheuert, wodurch auch Schmerzen entstehen. Auch sei der "zerfetzte Bereich" wesentlich größer als es die Narbe vermuten läßt und wurde bis ins linke Kniegelenk und bis weit unter der Narbe reichen, leider wurde da nichts dokumentiert, nur mündlich.
Von der KK derzeit nur Krankengymnastik im Wasser und Schmerzmittel. VBG ebenfalls Schmerzmittel und eben die Stangerbäder. Schmerzmittel werden derzeit weiter bezahlt.