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Wie setzt man einen Vergleich durch ?

Aber welche Diagnosen liegen vor? Immer noch kein Hinweis von Dir!

Welche AWMF-Leitlinie gilt für Deine Erkrankung / Unfall? Und dafür musst Du kein Arzt / Mediziner sein!!!
Hallo Kasandra,

bitte lies doch mal ein bisschen auf der Webseite , AWMF kenne ich nicht der Unfall ist jetzt über 30 Jahre her, das erste Jahrzehnt gab es massiv Schmerzmittel und fertig, dann Unterspritzungen der Riß Quetschwunde grossflächig und ca. hundert Medikamente wurden "ausprobiert", Infusionen usw. alles weitere wie gesagt einfach mal lesen.
 
Werden keine §§ genannt?
Kein Aktenzeichen?
Das Datum des Gerichtsbescheids?

Steht da nichts von deinem speziellen Heilmittel Stangerbad?
Dass bei jedem alle „Heilbehandlungsmaßnahmen“ prinzipiell / regelmäßig abgelehnt werden, soll der Gerichtsbescheid ja auch nicht aussagen, also was dann?

Oder beziehen sie sich auf eine Klage, die du am Laufen hast?
Steht da „ihre Klagen“ oder „Ihre Klagen“?????? (wessen Klagen?)
Hallo HWS Schaden,

zu 1: Nein
zu 2: Kein Az des Gericht, nur ganz oben eine Az der VBG
zu 3: Nein
zu 4: Nein
zu 5: Wie gesagt hat der Gerichtsbescheid auf welches sich der Bescheid bezieht gar nichts abgelehnt, sondern die Klage auf BEHANDLUNG z.B. Nervenultraschall, Nerven MRT .... usw. wurde aus formalen Gründen abgewiesen.
zu 6: Ja die Klage läuft wie mehrfach geschrieben vor dem LSG natürlich weiter, geht aber nicht um Stangerbad etc sondern wie vorstehend (5)
zu 7: "ihre Klagen" na ja, zu dem Zeitpunkt gab es nur die eine, jetzt wegen der Widerspruch und der Klage sinds zwei.

An alle, ich Grüße ganz nett alle und sehe das jetzt als Dauergruss, auch wenn ich es nicht wiederhole.
Gern freue ich mich über Tipps und Infos, gebe auch gern was ich kann, aber bitte lest auch meine Beiträge. Ich habe jetzt vieles mehrfach geschrieben, nochmal würde jetzt keinen Sinn mehr machen. Vielen lieben Dank.
 
Hallo Uli,

was nun? Heil- oder Hilfsmittelbedarf?

Was ist schriftlich von Deiner VBG fixiert mit Dir?

Was gibt es für Gutachten?

Was gibt es für alternative Behandlungsangebote mit Kostenübernahme zum Stangerbad?

Was sagt die AWMF zur Behandlung Deines Unfalls / Therapie aus?

Welche Therapien hast Du lt. AWMF lt. Therapie mit welchem Erfolg oder Misserfolg absolviert undm wie ist dies ärztlich dokumeniert?

Welche weiteren Therapie-Empfehlungen hast Du von Deinen D-Ärzten erhalten?

Welche Therapien hast du nachweislich probiert und mit welchen ärztlichen Dokumentationen positiv / negativ bescheinigt bekommen?


Welche Auswirkungen hat die Einstellung des Stangerbades auf Deinen Gesundheitszustand?

Welche alternativen Therapien gibt es ärztlich bescheinigt für Dich?

Fragen über Fragen!

Du hast noch nicht mal beantwortet die Frage, ob Du "grundsätzlich" zu den Patienten gehörst wo die KK die Kosten für diese Therapie übernimmt!

Also hau raus - oder Du bist für mich ein "Wellness-Troll!"



Viele Grüße

Kasandra

 
1. was nun? Heil- oder Hilfsmittelbedarf?

2. Was ist schriftlich von Deiner VBG fixiert mit Dir?

3. Was gibt es für Gutachten?

4. Was gibt es für alternative Behandlungsangebote mit Kostenübernahme zum Stangerbad?

5. Was sagt die AWMF zur Behandlung Deines Unfalls / Therapie aus?

6. Welche Therapien hast Du lt. AWMF lt. Therapie mit welchem Erfolg oder Misserfolg absolviert undm wie ist dies ärztlich dokumeniert?

7. Welche weiteren Therapie-Empfehlungen hast Du von Deinen D-Ärzten erhalten?

8. Welche Therapien hast du nachweislich probiert und mit welchen ärztlichen Dokumentationen positiv / negativ bescheinigt bekommen?

9. Welche Auswirkungen hat die Einstellung des Stangerbades auf Deinen Gesundheitszustand?

10. Welche alternativen Therapien gibt es ärztlich bescheinigt für Dich?

11. Du hast noch nicht mal beantwortet die Frage, ob Du "grundsätzlich" zu den Patienten gehörst wo die KK die Kosten für diese Therapie übernimmt!
zu 1 Ich hatte auf Hilfmittel geklagt ( habe ich noch nie von der BG bekommen ), daraufhin sollte mir Heilmittel entzogen werden, was für mich sehr wichtig ist, daraufhin ließ ich mich auf die Vereinbarung / Vergleich ein.

zu 2 verstehe ich nicht

zu 3 Webseite lesen, Link Beitrag vorher, viele Lügengutachten aber alles in anderer Sache.

zu 4 Keins

zu 5: Wie gesagt kenne ich nicht, versteh nix.

zu 6 - wie vor, lies bitte Beitrag #49 von mir zuvor.

zu 7 - Wie gesagt Stangerbad und es solle weiter untersucht werden, letzte OP wurde 2009 versucht aber durch mangelne Infos abgebrochen, gern neue OP aber benötigen die Untersuchungsergebnisse, worauf ich ja Klage ( Beitrag #50 )

zu 8 Ich haben noch nicht einmal ein Operationsprotokoll und mich mit dem Bergmannsheil Bochum darüber lange gestritten, offenbar gibt es dort so etwas nicht. Anders habe ich kaum schriftlich, nur amanfang die Schmerzmittel und das chirurgen Neurologische Abklärungen empahlen, was aber die BG als unnötig ansah ist schriftlich dokumentiert. Das ich bei der BG Erwerbsminderungsrente beantragte, weil mir ein D Arzt dies riet, habe ich später vom Rentenversicherer bekommen. Sonst wenig Dokus die was aussagen, obwohl 10 Ordner sind schon gefüllt.

zu 9 Lebengefährliche Krämpfe sind ganz oben zu nennen und vieles mehr

zu 10 eigendlich keine richtigen, in der Kur die ich ja auch seit 6 Jahren einklage, aber auf wunderbarer Art- und Weise sitzt nur KK und Rentenversicher als Beklagte im Gerichtssaal, aber das alles muss man nicht verstehen, sollte ich auch Stangerbäder bekommen. In der letzten mündlichen Sitzung hat der Richter beschlossen, dass er jetzt neue Arztberichte einholt und das ich vieleicht zum totem Meer zur Kur kommen könnte wurde besprochen, auch etwas was ich nicht verstehe. ( wegen der Auswirkungen auf die Haut ) was aber Neurologisch ist.
zu 11 verstehe ich jetzt auch so richtig nicht, mit der KK ist seit 30 Jahren Streit, mal bezahlen Sie Leistungen obwohl die BG müsste, mal nicht. Vor 5 Jahren haben Sie mich freundlicherweise obwohl BGS ache zum Nerven MRT nach Heidelberg geschickt. Dort wurden zwei Läsionen untersucht ( Webseite ) aber etwa ein Dutzend kleine Hautnervenläsionen, von denen in den Arztberichten die Rede ist, konnte man dort weil zu klein nicht untersuchen. Man sagte mir ( Webseite ) das die Narbe von der Oberfläche bis auf den Knochen reicht und auf der Knochenhaut scheuert, wodurch auch Schmerzen entstehen. Auch sei der "zerfetzte Bereich" wesentlich größer als es die Narbe vermuten läßt und wurde bis ins linke Kniegelenk und bis weit unter der Narbe reichen, leider wurde da nichts dokumentiert, nur mündlich.

Von der KK derzeit nur Krankengymnastik im Wasser und Schmerzmittel. VBG ebenfalls Schmerzmittel und eben die Stangerbäder. Schmerzmittel werden derzeit weiter bezahlt.
 
Hallo Uli

Dass du Vieles mehrfach geschrieben hast: Ja, kommt vor, wenn man in einem Forum Hilfe sucht und die Sache verworren oder kompliziert ist. Wenn du Fragen nicht mehr beantworten willst, weil auf etlichen Seiten irgendwo was nachzulesen ist, dann sag das klar.
der Gerichtsbescheid auf welches sich der Bescheid
(Zitat aus Beitrag 50)

Ja, welcher Gerichtsbescheid ist das denn nun?
Du hast kein Az, kein Datum, aber kennst den Inhalt? Wie denn? An den gelangst du doch auch nur über Az etc, also welche Infos hast du - zusätzlich zu den genannten?

Mit besonders freundlichen Grüßen an alle, die Anrede und Gruß benutzen.
 
Uli,

mal in aller deutlichkeit: @HWS-Schaden und andere wie @Kasandra versuchen dir zu helfen, ich bin längst ausgestiegen, angesichts deiner reaktionen und nur fordernden vorwürfe. du sagst selbst


stellst fragen ohne zusammenhängende hintergrundinformationen und gehst alles und jeden an, der nicht auf deiner linie ist, obwohl er immer noch versucht helfend zu antworten.

es gab jetzt viele reaktionen, die ich nicht alle gelesen und teilweise nur überflogen habe. was sich aber schon lange abzeichnet: mit dieser vereinbarung, ob nun von dir als vergleich oder was auch immer gesehen, wurdest du über den tisch gezogen. nach m.A. ist diese schiene passé und du kannst nur noch neu starten mit entsprechenden anträgen. den hinweis auf den zuerst angegangenen kostenträger erlaube ich mir noch, wenn du dich darüber informieren möchtest.


gruss

Sekundant
 
Ja, welcher Gerichtsbescheid ist das denn nun?
Du hast kein Az, kein Datum, aber kennst den Inhalt? Wie denn? An den gelangst du doch auch nur über Az etc, also welche Infos hast du - zusätzlich zu den genannten?

Der Gerichtsbescheid auf den sich der Bescheid bezieht ist der den ich vielfach benannte, eine Klage auf Untersuchungen.

Wir drehen uns jetzt im Kreis, auf meinen Seiten steht eigendlich alles was das medizinische angeht. Ich habe alle Fragen mehrfach beantwortet.

stellst fragen ohne zusammenhängende hintergrundinformationen und gehst alles und jeden an, der nicht auf deiner linie ist, obwohl er immer noch versucht helfend zu antworten.

Wen gehe ich denn an ? Ich habe alle Fragen so gut es geht beantwortet und das sogar mehrfach.


es gab jetzt viele reaktionen, die ich nicht alle gelesen und teilweise nur überflogen habe. was sich aber schon lange abzeichnet: mit dieser vereinbarung, ob nun von dir als vergleich oder was auch immer gesehen, wurdest du über den tisch gezogen. nach m.A. ist diese schiene passé und du kannst nur noch neu starten mit entsprechenden anträgen. den hinweis auf den zuerst angegangenen kostenträger erlaube ich mir noch, wenn du dich darüber informieren möchtest.
Das ich über den Tisch gezogen wurde, weiß ich selbst habe das ja auch deutlich geschrieben. Ich sehe es als Betrug an, denn es ist unter Ausnutzung der Unwissenheit von Unfallopfern praktiziert worden. Das Gericht hätte meines Erachtens das Protokolieren müssen oder mich zumindest nachfragen müssen, ob ich einen Gerichtlichen Vergleich beantragen wolle oder ähnliches.

Das ich mir Anrede und Gruß erspare, was ich aus anderen Foren nun gar nicht kenne und eigendlich überflüssig finde hat aber auch damit zu tun, dass es sich mit Tinnitus und Schmerzen nicht so gut schreibt, auch die Kognitiven Leistungen nicht wirklich so sind wie sie sein sollten.
Wohl dem, der nicht darunter leiden muss.

Insoweit Liebe Grüße an alle.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uli

Dir ist klar, dass hier im Forum fast ausschließlich Menschen schreiben, die selber durch einen Unfall beeinträchtigt sind, oder? Und trotzdem bekommen sie meist hin, Hallo und LG zu schreiben. Es liegt also nicht an Tinnitus, Schmerzen, kognitiven Fähigkeiten, wenn du das nicht tust. Du schreibst es ja selber: Du findest es überflüssig.

Du schreibst, du hast alle Fragen beantwortet. Es sind trotzdem viele Punkte weiterhin unklar. Entweder verstehst du die Fragen nicht oder ich deine Antworten nicht. Ob das an Schmerzen oder Kognition liegt, weiß ich nicht, aber du scheinst ja zu wissen, dass es an dir nicht liegt.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Es sind trotzdem viele Punkte weiterhin unklar. Entweder verstehst du die Fragen nicht oder ich deine Antworten nicht. Ob das an Schmerzen oder Kognition liegt, weiß ich nicht, aber du scheinst ja zu wissen, dass es an dir nicht liegt.

Hallo,
Einige Fragen verstehe ich nicht, wie ich bereits geschrieben habe. Anderes habe ich nun mehrfach geschrieben, wobei ich gern offene Fragen beantworte. Das es nicht an mir liegt habe ich nie gesagt, nur gehen einige Fragen in Bereiche, da könnte ich Bücher drüber schreiben.

Als Beispiel, ich denke mal das einige von Euch mich kennen, waren die Nervenläsionen ja nur teilweise bekannt. Jahrzehntelang ging es also wie bei vielen auf die Psychoschiene frei nach dem Motto, wir sehen nix, also ist da ( fast ) nix. Weiteres Beispiel das linke Kniegelenk sei "frei beweglich" wenn ein D Arzt es im liegen bewegte. Mir tat es aber weh, was ich zwar sagte, aber nirgend schriftlich dokumentiert wurde. Ein Leben voller Lügen auf Seiten der Ärzte, was zur Folge hat, dass es gewisse HP Seiten gibt wo der eine oder andere benannt wurde als Erfahrungsbericht.

Beispielsweise habe ich keine Ahnung was eine AWMF ist, habe mal gesucht aber es nicht verstanden, was gemeint ist.
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften ? ? ?
 
Hallo Uli,

Dass Du Schwierígkeiten mit der Abkürzung AWMF hast, zeigt mir, dass Du Dich weder selbst verteidigen noch klagen noch Erfolg haben wirst.
Wer nicht in der Lage ist seine Einschränkungen mit den Leitlinien der AWMF aufzuschlüsseln, der hat auch wenig Chancen und wird immer wieder scheitern.
Du verstehst es, meiner Meinung nach, weder zuzuhören noch das gesagte entsprechend zu verarbeiten. Ja, das kann an Deinen Beeinträchtigungen liegen, sprechen Dich aber nicht davon frei zu lernen damit umzugehen. Es kommt wirklich sehr oft auf nur einzelne Worte an und eine Vereinbarung ist eben kein Vergleich und auch ein Gerichtsbescheid hat entsprechend ein Aktenzeichen.

Und das Thema Anrede und Gruß hat auch was mit Achtung und Dank zu tun und sind nicht bloß Höflichkeitsfloskeln, die man aber auch nicht vernachlässigen sollte. Letztlich schallt es so aus dem Wald, wie man hineinruft....sagt ein Sprichwort.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Uli
Als Beispiel, ich denke mal das einige von Euch mich kennen, waren die Nervenläsionen ja nur teilweise bekannt. Jahrzehntelang ging es also wie bei vielen auf die Psychoschiene frei nach dem Motto, wir sehen nix, also ist da ( fast ) nix. Weiteres Beispiel das linke Kniegelenk sei "frei beweglich" wenn ein D Arzt es im liegen bewegte. Mir tat es aber weh, was ich zwar sagte, aber nirgend schriftlich dokumentiert wurde. Ein Leben voller Lügen auf Seiten der Ärzte, was zur Folge hat, dass es gewisse HP Seiten gibt wo der eine oder andere benannt wurde als Erfahrungsbericht.
Die meisten, die hier schreiben, kennen das. Macht es nicht besser, aber lenkt doch davon ab, die Fragen, die du in diesem Thread thematisieren / diskutieren willst, zu klären.

Was beantwortet werden sollte, ist sehr konkret:

- Wortlaut der schriftlichen Vereinbarung, die du mit der BG getroffen hast, bevor du die Klage zurück gezogen hast
- Wortlaut der schriftlichen Ablehnung der Weitergewährung dieser vereinbarten Leistung
- Wortlaut der Begründung deines Widerspruchs
- Wortlaut der Begründung des BG-Widerspruchsbescheids
- Wortlaut deiner Klage

(Ja, mag irgendwo in den vielen Seiten des Threads zu finden sein, aber wegen meiner kognitiven Defizite wäre schön, ich müsste nicht suchen, sondern sehe es nochmal in einer Antwort.)

LG
 
zu 1 die VBG hat angeboten "bis auf weiteres" die Behandlung Stangerbad wegen den Nervenläsionen zu zahlen. Ich habe das Angebot angenommen und gemäß dem Wunsch der VBG den Rechtsstreit für beendet erklärt unter der Bedingung, dass die VBG die Leistung erbringt.

wörtlich an das SG: "wie angeboten hat sich das Verfahren erübrigt, mit den Lidocainpflaster und den Stangerbädern komme ich derzeit zurecht und gehe davon aus, dass dies auch künftig so sein wird bzw. sein muss.

Ob und welche Leistungsansprüche möglicherweise noch bestehen, ist nicht in dieser Klage enthalten. Die anderen Klagen werden durch die Erledigung dieses Verfahren selbstverständlich nicht tangiert.

Der Formhalber stelle ich dies ausdrücklich fest, denn angestrebt wird von mir weiterhin einer Operation bzw. eine vorherige umfassende und transparente Diagnostik wie sie in anderen Rechtsstreiten gefordert bzw. strittig ist.

- Wortlaut der schriftlichen Ablehnung der Weitergewährung dieser vereinbarten Leistung
Bescheid über die Ablehnung weiterer Maßnahmen der Heilbehandlung durch die gesetzliche Unfallversicherung

die Übernahme von Maßnahmen der Heilbehandlung als Folge des Unfall wird abgelehnt.

Mit Gerichtsbescheid vom ( Datum gelöscht.2021 ) hat das Sozialgericht (Ort gelöscht ) nunmehr entschieden, dass ihre Klagen
abgewiesen werden, ein Anspruch auf Übernahme von Heilbehandlungsmaßnahmen besteht nicht.
Wegen des Unfall werden daher keine weiteren Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht.

Wie gesagt, dass SG hat nur aus Formalen Gründen ( Einreichung der Klagen bei EGVP ) so entschieden, nichts zur Sache selbst.
Rechtsstreit läuft vor dem LSG weiter aber nicht wegen Heilmittel oder Heilbehandlungen sondern Untersuchungen ( Nervenultraschall etc )
( # 47 )

Sorry aber ich kopiere jetzt nicht die komplette Klage. Ich glaube das die Informationen erst einmal reichen.

Danke für Deine Hilfe.
 
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