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Wie setzt man einen Vergleich durch ?

Was verstehst du unter „bis auf Weiteres“ oder hat die BG dir doch etwas anderes zugesichert?

Wenn “bis auf Weiteres“ zugesichert wurde und nun die Zahlung verwehrt wird:
Welche Begründung gab die BG schriftlich?
Der VBG Mitarbeiter ( Name liegt mir vor ) sagte, wenn eine Gaststätte bis auf weiteres geschlossen ist, heißt das bis mal vieleicht etwas auftritt, dann wird wieder geöffnet. Wenn ich also die Behandlung nicht mehr benötige, dann muss ja die VBG das Recht haben zu sagen, ist jetzt beendet.

Eine VBG Mitarbeiterin hat gelogen, dass in anderen weitergeführten Rechtsstreiten gegen die VBG wegen Nervenultraschalluntersuchungen etc. das Sozialgericht entschieden habe, dass kein Anspruch auf Heilbehandlungskosten bestehe. Dies ist unwahr, da das SG lediglich aus Formalen Gründen meine Klage abgewiesen hat, wogegen aber vor dem LSG der Rechtsstreit weitergeht.

Wie Du richtig schreibst, hatte die VBG angeboten "bis auf weiteres" die Behandlung Stangerbad wegen den Nervenläsionen zu zahlen. Ich habe das Angebot angenommen und gemäß dem Wunsch der VBG den Rechtsstreit für beendet erklärt unter der Bedingung, dass die VBG die Leistung erbringt.
 
Hallo Uli

Das (Beitrag 37) mag ja alles sein, beantwortet die Fragen (Beitrag 36) aber nicht.
Was telefonisch geäußert wurde, ist unwesentlich in der Sache, weil nicht nachweisbar.
Was dir vorgelogen wurde in einer abgeschlossenen (und verjährten) Angelegenheit, ist nicht (mehr) anfechtbar.
Was dir vorgelogen oder gesagt wurde in einer laufenden Angelegenheit, ist nur dann relevant, wenn du es schriftlich/nachweisbar hat.

Einzig relevant sind:
Wortlaut der schriftlichen Vereinbarung plus Wortlaut der schriftlichen Ablehnung der Leistung

Noch einmal:
Der Duden kennt als Synonyme für „bis auf Weiteres“: auf Widerruf, vorerst, vorläufig, zunächst einmal
Die juristische Fachsprache ist zwar eine eigene, aber ich habe Zweifel, dass die Bedeutung sich relevant unterscheidet.
Also wurde dir ggf. eine Leistung bis auf Widerruf zugesichert.
Nun ist der Widerruf eingetreten. Dabei kommt es auf die Begründung an!

Mit besonders freundlichen Grüßen an alle, die Anrede und Gruß benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was telefonisch geäußert wurde, ist unwesentlich in der Sache, weil nicht nachweisbar.
Du hast gefragt, was "bis auf weiteres" bedeuten solle. Ich hätte da einen Schriftwechsel draus machen könne, wollte es aber schnell erledigen und habe nun einmal nur fernmündlich nachgefragt.

Das Gericht hatte im Juli 2018 ( also Verjährung noch nicht eingetreten ) das Angebot der VBG als Anlage übersandt und mich aufgefordert Stellung zu nehmen und zusätzlich gefragt ob sich das Verfahren dadurch erübrigt habe.

Darauf hin habe ich wörtlich geschrieben, dass sich dann die "Klage erledigt" habe wenn ich die Leistung erhalte. Diese hatte ich auch schon vorher bekommen. Sollte es aber nicht mehr, bekommen, bekam es dann bis vor kurzem, bis eben gelogen wurde ( im Frühjahr dieses Jahres ) das SG hätte entschieden ich hätte keine Ansprüche ( was nichts stimmt )

Denn erstens war und ist das gewährte Heilmittel "Stangerbad" nicht Gegenstand der Klage und zweitens hat das SG aus anderen lediglich formalen Gründen die Klage abgelehnt, wobei jedoch Rechtsmittel den Rechtsstreit vor dem LSG weiterführen.

Das die Klage zurück genommen und der Bescheid wegen einem anderen Hilfsmittel Rechtskräftig ist, ist schon klar.
 
Aha (mal ohne Anrede - praktizierst Du ja nicht - begebe mich nach mehrmaligen Versuchen auf Deinen Standard!.

Mit besonders freundlichen Grüßen an alle, die Anrede und Gruß benutzen.

Du lernst nichts!

Das Gericht hatte im Juli 2018 ( also Verjährung noch nicht eingetreten ) das Angebot der VBG als Anlage übersandt und mich aufgefordert Stellung zu nehmen und zusätzlich gefragt ob sich das Verfahren dadurch erübrigt habe.

Klar: Standard von Gerichten

Darauf hin habe ich wörtlich geschrieben, dass sich dann die "Klage erledigt" habe wenn ich die Leistung erhalte. Diese hatte ich auch schon vorher bekommen. Sollte es aber nicht mehr, bekommen, bekam es dann bis vor kurzem, bis eben gelogen wurde ( im Frühjahr dieses Jahres ) das SG hätte entschieden ich hätte keine Ansprüche ( was nichts stimmt )

Du hast dem SG geschrieben, dass sich die Klage erledigt hat. Fakt für das SG!

Das SG hat nichts mehr damit zu tun, dass Du danach die Leistungen nicht mehr bekommst.

Du hast keine Feststellungsklage mehr betrieben. Es wurde wohl kein Urteil gefällt.

Korrekt wäre es von Dir gewesen, dass Du als Feststellungsurteil beim SG die Übernahme Deiner Stangerbäder gemäß der schriftlichen Aussage hättest festellen lassen.
Aber Du hast Deine Klage zurück genommen und somit....... NIX.

Beratung oder Vertretung durch einen RA wäre sinnvoll.

Sehr wichtig ist auch die Frage, auf welche Du Dich noch nicht geäußert hast:

- Warum Stangerbad?

- Welche Verordnungen und Arztberichte für Stangerbad hast Du als Empfehlung vorliegen?

- Gibt es alternative Therapien?

VIELE GRÜSSE

Kasandra
 
Hallo Uli

Noch einmal: Was hast du schriftlich?

Was hast du schriftlich zur Ablehnung der Weitergewährung der Leistungen?

Und dann stellt sich die Frage: Wogegen und gegen wen hast du Klage eingereicht und wie hast du die formuliert?

Mit besonders freundlichen Grüßen an alle, die Anrede und Gruß benutzen.
 
Hallo Kasandra,

Korrekt wäre es von Dir gewesen, dass Du als Feststellungsurteil beim SG die Übernahme Deiner Stangerbäder gemäß der schriftlichen Aussage hättest festellen lassen.
Aber Du hast Deine Klage zurück genommen und somit....... NIX.
Ja hinterher sind immer alle schlau .....
Ja hätte .. Fahrradkette ...
Die Klage ging um ein Hilfsmittel, dass ich das nicht habe, ist jetzt nicht mein Problem was mich beschäftigt.

Die Stangerbäder jedoch benötige ich unbedingt und da habe ich eine Vereinbarung mit der VBG getroffen.
Nix ist für mich da etwas anderes.

Beratung oder Vertretung durch einen RA wäre sinnvoll.

Das Thema hatten wir nun auch schon, wie gesagt übernimmt keiner.
Bin sogar Rechtsschutz versichert, hilft mir auch nix.

- Warum Stangerbad?

- Welche Verordnungen und Arztberichte für Stangerbad hast Du als Empfehlung vorliegen?

- Gibt es alternative Therapien?

Bin kein Arzt, sorry.

Aufgrund Nervenläsionen und hochgradiger Schmerzerkrankung

Ich hatte mal auch Salwasser bzw. Salztuch Einwicklungen und TENs verordnet bekommen etc, die oberflächliche Nervenläsionen "beruhigen" sollten, half aber nur teilweise, siehe Bild links aufgekratzes Bein auch weil eben auch größere tieferliegende Nerven Läsionen haben.

Liebe Grüße Uli
 
Noch einmal: Was hast du schriftlich?

Was hast du schriftlich zur Ablehnung der Weitergewährung der Leistungen?

Und dann stellt sich die Frage: Wogegen und gegen wen hast du Klage eingereicht und wie hast du die formuliert?

Mit besonders freundlichen Grüßen an alle, die Anrede und Gruß benutzen.

Hallo HWS Schaden
zu 1: Das Stangerbad zu Lasten der VBG bis auf weiteres gewährt wird.
zu 2: Die benannte Lüge, dass SG habe das gesagt ( wie mehrfach geschrieben )
zu 3: Selbstverständlich habe ich gegen den Bescheid der VBG, denn das Schreiben an meinen behandelnden Arzt und an mich, dass es nicht mehr zu Lasten der VBG gewährt werden soll ist ein Bescheid, Widerspruch und Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht. Nach frecher Bearbeitung auch eine entsprechende "google Bewertung geschrieben". Nach Ablehnungsbescheid dann Klage gegen VBG vor dem SG auf Weiter bzw. Gewährung der "Stangerbäder".
Liebe Grüße von Uli ( wenn Ihr Wert drauf legt und ich dran denke imemr gern, im Forum aber recht unüblich )
 
Hallo Uli.

nun schreibst Du:

Vorher hast DU geschrieben:
ch habe die Klage auf Heilmittel ( A ) zurückgezogen, da mir die Heilbehandlung ( B )

Wat denn nun? Hilfs- oder Heilmittel???
Aufgrund Nervenläsionen und hochgradiger Schmerzerkrankung

Ich hatte mal auch Salwasser bzw. Salztuch Einwicklungen und TENs verordnet bekommen etc, die oberflächliche Nervenläsionen "beruhigen" sollten, half aber nur teilweise, siehe Bild links aufgekratzes Bein auch weil eben auch größere tieferliegende Nerven Läsionen haben.

Aber welche Diagnosen liegen vor? Immer noch kein Hinweis von Dir!

Was sollen wir mit einen aufgekratzen Bein anfangen? Was hat ein aufgekratztes Bein mit Schmerzen zu tun? Primär erstmal: kratzen aufgrund von Juckreiz.

Also worau rührt der Juckreiz?

Was hast Du für Unfallfolgen? Wie wirst Du behandelt? Welche Diagnosen hast DU?

Glaskugel - Glaskugel.....

Welche AWMF-Leitlinie gilt für Deine Erkrankung / Unfall? Und dafür musst Du kein Arzt / Mediziner sein!!!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra

Wenn laut Der Uli mehrere Ärztliche Atteste für die Indikation des Heilmittels „Stangerbad“ vorliegen, dann sollte das doch reichen. Ich finde, auf deine Fragen sollte sich Der Uli vorbereiten für den Prozess, aber hier in der Klärung sind sie aktuell nicht so wichtig, führen eher wieder auf ein Nebengleis und lenken von den eigentlich aktuellen Fragen ab.
Aber es läuft, wie es läuft.

LG
 
Wenn dich das nicht zu viel kostet, dann stell hier doch mal den Wortlaut ein, den du schriftlich hast zu 2:
Hallo HWS Schaden
Bescheid über die Ablehnung weiterer Maßnahmen der Heilbehandlung durch die gesetzliche Unfallversicherung

die Übernahme von Maßnahmen der Heilbehandlung als Folge des Unfall wird abgelehnt.

Mit Gerichtsbescheid vom x.2021 hat das Sozialgericht xx nunmehr entschieden, dass ihre Klagen
abgewiesen werden, ein Anspruch auf Übernahme von Heilbehandlungsmaßnahmen besteht nicht.
Wegen des Unfall werden daher keine weiteren Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht.

Wie gesagt, dass SG hat nur aus Formalen Gründen ( Einreichung der Klagen bei EGVP ) so entschieden, nichts zur Sache selbst.
Rechtsstreit läuft vor dem LSG weiter aber nicht wegen Heilmittel oder Heilbehandlungen sondern Untersuchungen ( Nervenultraschall etc )
 
Bescheid über die Ablehnung weiterer Maßnahmen der Heilbehandlung durch die gesetzliche Unfallversicherung

die Übernahme von Maßnahmen der Heilbehandlung als Folge des Unfall wird abgelehnt.

Mit Gerichtsbescheid vom x.2021 hat das Sozialgericht xx nunmehr entschieden, dass ihre Klagen
abgewiesen werden, ein Anspruch auf Übernahme von Heilbehandlungsmaßnahmen besteht nicht.
Wegen des Unfall werden daher keine weiteren Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung erbracht.
Hallo Uli

Werden keine §§ genannt?
Kein Aktenzeichen?
Das Datum des Gerichtsbescheids?

Steht da nichts von deinem speziellen Heilmittel Stangerbad?
Dass bei jedem alle „Heilbehandlungsmaßnahmen“ prinzipiell / regelmäßig abgelehnt werden, soll der Gerichtsbescheid ja auch nicht aussagen, also was dann?

Oder beziehen sie sich auf eine Klage, die du am Laufen hast?
Steht da „ihre Klagen“ oder „Ihre Klagen“?????? (wessen Klagen?)

Sorry, so klärst du nichts.

Mit besonders freundlichen Grüßen an alle, die Anrede und Gruß benutzen.
 
Zuletzt bearbeitet:
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