Der VBG Mitarbeiter ( Name liegt mir vor ) sagte, wenn eine Gaststätte bis auf weiteres geschlossen ist, heißt das bis mal vieleicht etwas auftritt, dann wird wieder geöffnet. Wenn ich also die Behandlung nicht mehr benötige, dann muss ja die VBG das Recht haben zu sagen, ist jetzt beendet.Was verstehst du unter „bis auf Weiteres“ oder hat die BG dir doch etwas anderes zugesichert?
Wenn “bis auf Weiteres“ zugesichert wurde und nun die Zahlung verwehrt wird:
Welche Begründung gab die BG schriftlich?
Eine VBG Mitarbeiterin hat gelogen, dass in anderen weitergeführten Rechtsstreiten gegen die VBG wegen Nervenultraschalluntersuchungen etc. das Sozialgericht entschieden habe, dass kein Anspruch auf Heilbehandlungskosten bestehe. Dies ist unwahr, da das SG lediglich aus Formalen Gründen meine Klage abgewiesen hat, wogegen aber vor dem LSG der Rechtsstreit weitergeht.
Wie Du richtig schreibst, hatte die VBG angeboten "bis auf weiteres" die Behandlung Stangerbad wegen den Nervenläsionen zu zahlen. Ich habe das Angebot angenommen und gemäß dem Wunsch der VBG den Rechtsstreit für beendet erklärt unter der Bedingung, dass die VBG die Leistung erbringt.