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Wie setzt man einen Vergleich durch ?

Der Uli

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
6 Jan. 2020
Beiträge
303
Ich habe vor mehreren Jahren einen Vergleich mit der VGB geschlossen.

Ein Rechtsstreit wurde nach dem Angebot der VBG Kosten für eine Heilbehandlungsmaßnahme "bis auf weiteres" zu übernehmen. Mündlich wurde erklärt, bis auf weiteres sei ein übliche Beschränkung damit die VBG dies wiederufen kann, wenn es nicht mehr notwendig ist. Z.B. wenn ein Arzt das feststellt oder der Patient stirbt erklärte grinsend der Sachbearbeiter.

Ich lies mich auf den Vergleich ein und zog die Klage zurück so wie das Gericht und der VBG dies wollten. In der Klage war noch eine weitere Maßnahme enthalten auf die ich somit verzichtete.

Nun einige Jahre später wurde Seitens der VBG der Arzt angeschrieben, er dürfe nichts mehr zu Lasten der VBG verordnen.

Wie geht man hier nun vor ?
 
Habe ich gemacht, mit Dienstaufsichtsbeschwerde, aber kommt nichts sinnvolles. Lediglich das sie es als nicht notwendig ansehen udn sich nicht mehr an den Vergleich halten wollen.
 
hallo uli,

hast du es schriftlich bekommen oder telefonisch?

Lg. Rolandi
 
Selbstverständlich schriftlich, gehst Du auf google und dann auf VBG Duisburg und liest die derzeit letzte Bewertung.
 
Hallo Uli

Du hast also eine schriftliche Ablehnung der (im Vergleich “bis auf Weiteres“ vereinbarten und bisher gezahlten) Behandlungskosten-Übernahme?
Du hast einen Bescheid deiner BG in dieser Sache?
Dann legst du Widerspruch ein.

Was meinst du hiermit: „gehst Du auf google und dann auf VBG Duisburg und liest die derzeit letzte Bewertung.“?
Hast du da ein Onlinekonto oder meinst du Bewertungen wie „Super zu erreichen.“?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
Dann schreib doch gleich den Sachstand hin, das spart Zeit und Beiträge.
LG
 
hallo Uli,

es wäre schon angebracht, die dinge zu benennen, um unnötige rückfragen und irrungen zu vermeiden.

Ein Rechtsstreit wurde nach dem Angebot der VBG Kosten für eine Heilbehandlungsmaßnahme "bis auf weiteres" zu übernehmen. Mündlich wurde erklärt, bis auf weiteres sei ein übliche Beschränkung damit die VBG dies wiederufen kann, wenn es nicht mehr notwendig ist. Z.B. wenn ein Arzt das feststellt oder der Patient stirbt erklärte grinsend der Sachbearbeiter.

schon das lässt einiges an spekulationen zu - "bis auf weiteres", "mündlich ... erklärt", "wenn es nicht mehr notwendig ist" - das sind doch keine vernünftigen vereinbarungen! und was bedeutet "Ein Rechtsstreit wurde ..." - beendet, vermieden? oder was? ist das nun ein vergleich, ist es eine schriftliche oder gar nur mündliche vereinbarung, eine absichtserklärung?
eine vernünftige vereinbarung würde nach meinem verständnis voraussetzen, dass vor einer einstellung zunächst eine mitteilung über die absicht erfolgt, eine ärzliche grundlage gegeben ist (wenn auch nur der form halber) und eine gewisse frist einzuhalten wäre.

vielleicht kannst du über die ganze fragenpalette noch etwas näheres schreiben.


gruss

Sekundant
 
Sorry, ich wollte das ganze einfach halten. Wie gesagt habe ich mir nicht mal träumen lassen, dass einfach so mir die Leistung entzogen wird. Die VBG hatte gelogen, dass Sozialgericht hätte meine Klage mit der Begründung abgewiesen, dass es nicht notwendig sei. Dies ist aber unzutreffend, das SG hat meine Klage wegen angeblich per e-mail eingereichten Klagen abgewiesen. Anhängig sind noch weitere eingeklagte Leistungen und zwar ausschließlich Untersuchungen ( Nervenultraschall etc. ) die mir von den Ärzten empfohlen wurden um den Bereich der tiefen Riss Quetschwunde abzugrenzen und Möglichkeiten erkennbar zu machen Operativ einzuwirken.

Nun wurde wir gesagt Seitens des SG unwahr behauptet die Klagen wurden per e-mail eingereicht. Ich habe diese jedoch per EGVP mit Zerifikat eingereicht ( vor vielen Jahren ) und habe bereits vor dem SG mehrfach beantragt, ich möchte entsprechende Unterlagen sehen. Dies wurde verweigert und plötzlich kam das Urteil.
 
es wäre schon angebracht, die dinge zu benennen, um unnötige rückfragen und irrungen zu vermeiden.

Das Problem besteht immer im Forum, ohne jetzt 10 Seiten zu schreiben kann man das alles nicht darstellen, muss man ja auch nicht weil es meines Erachtens zur Beantwortung der Frage nicht unbedingt wichtig ist. Wenn Ihr mehr wissen wollt immer gern.
 
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