Ich habe vor mehreren Jahren einen Vergleich mit der VGB geschlossen.
Ein Rechtsstreit wurde nach dem Angebot der VBG Kosten für eine Heilbehandlungsmaßnahme "bis auf weiteres" zu übernehmen. Mündlich wurde erklärt, bis auf weiteres sei ein übliche Beschränkung damit die VBG dies wiederufen kann, wenn es nicht mehr notwendig ist. Z.B. wenn ein Arzt das feststellt oder der Patient stirbt erklärte grinsend der Sachbearbeiter.
Ich lies mich auf den Vergleich ein und zog die Klage zurück so wie das Gericht und der VBG dies wollten. In der Klage war noch eine weitere Maßnahme enthalten auf die ich somit verzichtete.
Nun einige Jahre später wurde Seitens der VBG der Arzt angeschrieben, er dürfe nichts mehr zu Lasten der VBG verordnen.
Wie geht man hier nun vor ?
Ein Rechtsstreit wurde nach dem Angebot der VBG Kosten für eine Heilbehandlungsmaßnahme "bis auf weiteres" zu übernehmen. Mündlich wurde erklärt, bis auf weiteres sei ein übliche Beschränkung damit die VBG dies wiederufen kann, wenn es nicht mehr notwendig ist. Z.B. wenn ein Arzt das feststellt oder der Patient stirbt erklärte grinsend der Sachbearbeiter.
Ich lies mich auf den Vergleich ein und zog die Klage zurück so wie das Gericht und der VBG dies wollten. In der Klage war noch eine weitere Maßnahme enthalten auf die ich somit verzichtete.
Nun einige Jahre später wurde Seitens der VBG der Arzt angeschrieben, er dürfe nichts mehr zu Lasten der VBG verordnen.
Wie geht man hier nun vor ?