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Wie setzt man einen Vergleich durch ?

Ja Langzeit und es gibt kein Gutachten.

Es gibt nur ein knappes Dutzend Arztberichte die sagen, dass die "Stangerbäder" sein müssen.
 
Na prima. So viele Arztberichte.

Dann sehe zu, dass Du diese validiert bekommst zur Einbringung in Deine Klage.

Äh, ohne Ansprache und ohne Gruß!
 
Habe ich schon aber selbstverständlich mit Ansprache und Gruß an das Gericht. Es ist nur schade, dass man wenn man einen Vergleich geschlossen hat, diesen nun einklagen muss.
 
Hallo Uli

Steht denn im Gerichtsbeschluss „Vergleich“?
Kannst du den entspr. Wortlaut abtippen?
Oben klingt es nicht so als sei ein Vergleich geschlossen worden, sondern als sei eine Klage zurückgezogen worden.
Deswegen frage ich nach dem Wortlaut (des Vergleichs oder des gültig gewordenen Bescheids).

LG
 
Nein HWS Schaden, wie bereits beschrieben:
Da das Vergleichsangebot von der VBG an das Sozialgericht geschrieben wurde und das Angebot enthielt, wenn ich die Klage für erledigt erkläre, würde man die eine Leistung gewähren, bis auf Widerruf.

Das SG hat dann um Stellungnahme gebeten und ob sich damit der Rechtsstreit erlegt hätte.

Nach leider nur mündlicher Rücksprache wie das zu verstehen ist, habe ich die Klage unter diesen Bedingungen dem SG gegenüber für erledigt erklärt. Das SG hat dann nur geschrieben mit Rücknahme ist diese Klage erledigt.

Ich sehe das als gerichtlichen Vergleich, da es vor dem SG vereinbart wurde.

Aber da ich mich da nicht auskenne habe ich hier eigendlich gefragt.
Hatte ich ja bereits geschrieben, dass das Gericht nur geschrieben hat, dass mit Rücknahme der Klage der Rechtsstreit beendet ist.

Fand ich zwar seinerzeit auch nicht in Ordnung, da ich erwartet hatte, dass das Gericht schreibt, es sei Vergelichsweise beendet worden hat es aber nicht. Da die VBG jedoch Jahrelang die Heilbehandlung gewährt hatte, war das für mich in Ordnung.
 
Hallo

Ich verstehe:
Dir wurde mündlich etwas zugesichert, was du als Vergleich verstanden hast, es kam aber kein Vergleich zustande, weil du die Klage zurückgezogen hast. Damit gilt der Bescheid, gegen den du damals geklagt hattest, weil die Klage zurückgezogen wurde.
(Korrigier mich, wenn das falsch ist.)

Dir wurde das (mündlich zugesagte) Heilmittel dann jahrelang gewährt, nun aber nicht mehr.
Dagegen hast du Klage eingereicht.

Wenn das Heilmittel (Stangerbad) medizinisch indiziert ist, dann müsste es bei Ablehnung der Kostenübernahme seitens der BG die Krankenkasse zahlen (Stangerbad ist jdf. im Heilmittelkatalog aufgeführt, allerdings kommt dann die Zuzahlung). Ich würde die KK evtl. schon mal informieren (aber erst den Heilmittelkatalog genau lesen), mir aber keine Hoffnung machen auf Unterstützung von der KK.

Für mich die Frage ist, ob du geklagt hast auf Erfüllung des Vergleichs (so verstehe ich nämlich deine Überschrift) oder auf Weitergewährung der Leistung / Weiterbezahlung des Heilmittels.
Es wäre auch interessant zu wissen, mit welcher Begründung (schriftlich) die BG die Weiterzahlung abgelehnt hat, wenn du div. ärztliche Atteste hast, die die Indikation bescheinigungen.

Der Titel des Threads ist m.A.n. irreführend, auch dass du immer wieder „Vergleich“ schreibst.
So kann dir doch keine Antwort eine Hilfe sein.

LG
 
Dir wurde mündlich etwas zugesichert, was du als Vergleich verstanden hast, es kam aber kein Vergleich zustande, weil du die Klage zurückgezogen hast.
Ist falsch, lies nochmals.

Es wurde Seitens der VBG schriftlich angeboten und ich habe das Angebot schriftlich angenommen und mir ausdrücklich weitere Klagen vorbehalten.

Das SG hat darauf hin nur geschrieben, dass der Rechtsstreit damit beendet wäre.

Aus meiner Sicht ist es ein Vergleich, allerdings ist es wie bereits mehrfach geschrieben auch eine Frage an die Forumskollegen, wie ihr das seht.

Mit der KK ist das absolut nicht so einfach, da ich bereits andere Rechtsstreite habe mit mehreren Parteien, die alle nicht zahlen wollen. Auf eine Kur / Reha klage ich seit 6 Jahren, letztens war eine mündliche Erörterung die uns aber auch nicht weiterbrachte. Das Gericht holt jetzt wieder, weil es ja 6 Jahre läuft neue Arztberichte ein. Damit kann man sich ja auch beschäftigen und wann ich mal eine Reha / Kur kriege steht in den Sternen. ISt aber ein anderer Rechtsstreit und hat mit diesem absolut nichts zu tun.

Nur wird die KK sagen, Stangerbäder sind aus Unfallbedingten Gründen, wenden Sie sich an die BG.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uli,

vielleicht sollte man sich darauf verständigen, dass dies eien Vereinbarung war, die Du mit der VBG geschlossen hast. Ein Vergleich muß durch das Gericht protokolliert werden. Dieses scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein.
Ist rechtlich völlig was anderes. Nur kleine feine juristische Taschenspielertricks.
Wenn es keinen Streitgegenstand mehr gibt, dann wird das Verfahren einfach beendet, aber dies ist eben keinProzessvergleich.
Hier mal wegen der Wirkung und Unterschiede ein entsprechender Artikel.


Gruß von der Seenixe
 
Danke für Deinen Beitrag, aber auch eine Vereinbarung ist doch verbindlich und einklagbar.

§ 278 Abs 6 BGb sehe ich erfüllt, bis darauf das Seitens des Gerichts nichts protokolliert wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Uli,

Nur wird die KK sagen, Stangerbäder sind aus Unfallbedingten Gründen, wenden Sie sich an die BG.

Genau dies ist korrekt von der KK!

Danke für Deinen Beitrag, aber auch eine Vereinbarung ist doch verbindlich und einklagbar.

Du hast doch dieses schriftlich von der BG - also Klage einreichen. Schriftliche Zusage zur Untermauerung der Klage.

Verordnungen und Arztberichter Deiner Behandler hinzu gepackt und ab damit.

Dann nimmt das Klageverfahren seinen Lauf und nicht weil Du der Uli bist, wird es bei Dir schneller oder minder schneller laufen. Ad hoc mal eine Klage mit Turbogeschwindigkeit zu Deinen Gunsten - wer wünschte sich dies nicht.

Aber Du scheinst ja aufgrund der schriftlichen Vereinbarung sowie der Entscheidung des SB´s die Therapien nicht weiter zu genehmigen gute Chancen zu haben. Denn ein SB ist kein Mediziner - sondern Verwaltungsfachangestellter.....!!!!

Oder gab es zwischenzeitlich ein GA durch die BG zu Deinen Ungunsten? Bei Deinen Beiträgen muss man ja sehr dezidiert nachfragen um weitere Überraschungseier auszuschließen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Es gab vor der Vereinbarung in anderer Sache ein GA zu meinen Ungunsten, da ging es aber nicht um Behandlungsbedürftigkeit sondern um eine Unfallrente.

Ja Klage mit Arztberichten usw. ist eingereicht, Aktenzeichen liegt vor.
 
Hallo Uli

§ 102 Abs. 1 SGG

Sozialrecht ist m.W. auch in Sachen „Vergleich“ anders als Zivilrecht.
Den „außergerichtlichen“ Vergleich finde ich im SGG nicht.

Du hast keine Rechtsmittel mehr aus / in der Klagesache, die du zurückgezogen hast.
Du schreibst, mit der BG hast du etwas schriftlich vereinbart.
Was genau?
Ich glaube, ein paar Seiten vorher hast du geschrieben, dass vereinbart wurde, die Kosten für das Heilmittel „bis auf Weiteres“ zu erstatten. Dann schriebst du, jahrelang sei das auch geschehen.
Was verstehst du unter „bis auf Weiteres“ oder hat die BG dir doch etwas anderes zugesichert?

Wenn “bis auf Weiteres“ zugesichert wurde und nun die Zahlung verwehrt wird:
Welche Begründung gab die BG schriftlich?

Nachtrag:
Der Duden kennt als Synonyme für „bis auf Weiteres“: auf Widerruf, vorerst, vorläufig, zunächst einmal
Die juristische Fachsprache ist zwar eine eigene, aber ich habe Zweifel, dass die Bedeutung sich relevant unterscheidet.


Mit besonders freundlichen Grüßen an alle, die Anrede & Gruß benutzen :)
 
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