Hatte ich ja bereits geschrieben, dass das Gericht nur geschrieben hat, dass mit Rücknahme der Klage der Rechtsstreit beendet ist.Da das Vergleichsangebot von der VBG an das Sozialgericht geschrieben wurde und das Angebot enthielt, wenn ich die Klage für erledigt erkläre, würde man die eine Leistung gewähren, bis auf Widerruf.
Das SG hat dann um Stellungnahme gebeten und ob sich damit der Rechtsstreit erlegt hätte.
Nach leider nur mündlicher Rücksprache wie das zu verstehen ist, habe ich die Klage unter diesen Bedingungen dem SG gegenüber für erledigt erklärt. Das SG hat dann nur geschrieben mit Rücknahme ist diese Klage erledigt.
Ich sehe das als gerichtlichen Vergleich, da es vor dem SG vereinbart wurde.
Aber da ich mich da nicht auskenne habe ich hier eigendlich gefragt.
Ist falsch, lies nochmals.Dir wurde mündlich etwas zugesichert, was du als Vergleich verstanden hast, es kam aber kein Vergleich zustande, weil du die Klage zurückgezogen hast.
Nur wird die KK sagen, Stangerbäder sind aus Unfallbedingten Gründen, wenden Sie sich an die BG.
Danke für Deinen Beitrag, aber auch eine Vereinbarung ist doch verbindlich und einklagbar.
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