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Wie setzt man einen Vergleich durch ?

das war nur ein hinweis, dass man nicht wirklich viel mit den wenigen infos anfangen kann. bitte nicht persönlich nehmen. es ist meist nicht einfach, umfangreiche und langdauernde fälle kurz und knapp zu halten, das versteht jeder. aber vielleicht gehst du noch auf die fragen ein - gibt es eine schriftliche vereinbarung, du schreibst von "nach dem Angebot der VBG", oder worauf gründet sich das ganze? soviel muss dann doch an info kommen, sonst kann es kaum eine zuverlässige antwort geben.

zu der sache

EGVP mit Zerifikat eingereicht ( vor vielen Jahren )

dann hast du das per de-mail gemacht? du schreibst vor vielen jahren. die möglichkeit gibt es (*nachschau*) seit 2004. wie lange ist das denn schon her? sollte es zutreffen, dann käme aus

§ 371a ZPO Beweiskraft elektronischer Dokumente

§ 371a Beweiskraft elektronischer Dokumente​

(1) Auf private elektronische Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, finden die Vorschriften über die Beweiskraft privater Urkunden entsprechende Anwendung. Der Anschein der Echtheit einer in elektronischer Form vorliegenden Erklärung, der sich auf Grund der Prüfung der qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) ergibt, kann nur durch Tatsachen erschüttert werden, die ernstliche Zweifel daran begründen, dass die Erklärung von der verantwortenden Person abgegeben worden ist.
(2) Hat sich eine natürliche Person bei einem ihr allein zugeordneten De-Mail-Konto sicher angemeldet (§ 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes), so kann für eine von diesem De-Mail-Konto versandte elektronische Nachricht der Anschein der Echtheit, der sich aus der Überprüfung der Absenderbestätigung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ergibt, nur durch Tatsachen erschüttert werden, die ernstliche Zweifel daran begründen, dass die Nachricht von dieser Person mit diesem Inhalt versandt wurde.

in betracht. aber dafür ist es wohl zu spät.


gruss

Sekundant
 
Ich mache es seit ca. 5 Jahren per DE mail, davor mind. 10 Jahre per EGVP. Ich denke man 20 Rechtsstreitigkeiten nicht nur Sozialgericht per EGVP stets ohne jede Beanstandung.

Wurde ja auf den Seiten der Sozialjustiz ausdrücklich empfohlen.

Es gab ein schriftliches Angebot das ich angenommen habe und das SG erklärte dann einen von mehreren Rechtsstreitigkeiten für beendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo uli,

damit kam vermutlich ein Privatvertrag zustande, was man als außergerichtlichen Vergleich ansehen kann, oder?

So wie ich dich verstehe, kam auf jeden Fall kein gerichtlicher Vergleich
zustande, oder?

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Rolandi,

wieder ein "querer" Beitrag von Dir mit einem Fragezeichen - ohne Sinn von Dir am Ende!

Sorry, lass doch bitte solche unqualifizierten Beiträge und sprenge nicht die Themen.

Um Dich zu requalifizieren - solltest Du mal hier endlich positive Wege aus Deinen Verfahren und deren Strategien aufzeigen und anderen
helfen und nicht immer nur "irgendwelche Fragen" in diversen Themen aufführen!

Also, was ist Deine Motivation? Warum steuerst Du nichts mit Hand und Fuß hier im Forum bei?

Warum sprengst Du Themen und erwartest selbst Antworten auf Deine Fragen?

Nimm endlich mal Stellung!!!


Viele Grüße

Kasandra
 
hallo Kasandra,

Uli hat keine Rechtsanwalt - man muss die Beiträge von Uli lesen.

Auch Fragen können weiterhelfen, jeder hat da jeder andere Erfahrungen damit und eine andere Meinung darüber und jeder hat eine andere Denkweise usw.

Ich stelle Fragen Kansandra,
weil ich kein Jurist bin
und,
weil ich die Sachlage nicht genau weiß
und auch die Unterlagen von Uli nicht vollumfänglich vor mir liegen habe, etc., um eine Einschätzung dazu abzugeben - was ist daran falsch?

Jedoch werde ich mich zurückhalten und dir liebe Kasandra die Antworten auf die Beiträge überlassen, du kannst es viel besser.

Lg. Rolandi
 
Zuletzt bearbeitet:
damit kam vermutlich ein Privatvertrag zustande, was man als außergerichtlichen Vergleich ansehen kann, oder?
So wie ich dich verstehe, kam auf jeden Fall kein gerichtlicher Vergleich zustande, oder?
Da das Vergleichsangebot von der VBG an das Sozialgericht geschrieben wurde und das Angebot enthielt, wenn ich die Klage für erledigt erkläre, würde man die eine Leistung gewähren, bis auf Widerruf.

Das SG hat dann um Stellungnahme gebeten und ob sich damit der Rechtsstreit erlegt hätte.

Nach leider nur mündlicher Rücksprache wie das zu verstehen ist, habe ich die Klage unter diesen Bedingungen dem SG gegenüber für erledigt erklärt. Das SG hat dann nur geschrieben mit Rücknahme ist diese Klage erledigt.

Ich sehe das als gerichtlichen Vergleich, da es vor dem SG vereinbart wurde.

Aber da ich mich da nicht auskenne habe ich hier eigendlich gefragt.

Einen Streit wollte ich nicht auslösen und finde es sehr schade, wenn sich Leute streiten anstatt zu helfen.

Jeder benötigt mal Hilfe und dann ist es nett Ideen einzubringen egal ob sie "Richtig" oder "Falsch" sind.
Wobei sich hier die Frage stellt wer das entscheidet. Also lasst uns zusammenarbeiten.

hallo Kasandra,
Auch Fragen können weiterhelfen, jeder hat da jeder andere Erfahrungen damit und eine andere Meinung darüber und jeder hat eine andere Denkweise usw.

So sehe ich das ebenfalls !

@ Kasandra, da die Widersprüche schon gelaufen sind, die Sache als neue Streitsache beim SG anhängig ist, erscheint mir eine Meditation nicht als Sinnvoll. Eher ein Antrag nach § 86b SGG über den ich noch nachdenke, da es ja sehr lange dauern kann bis die Heilbehandlung neu gewährt wird.
Da die VBG behauptet, sie sei nicht notwendig die behandelnden Ärzte jedoch dies als notwendig ansehen wird nur eine gerichtliche Entscheidung möglich sein, eine Meditation macht keinen Sinn.
 
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Hallo Uli

Auch ich bin juristisch Laie.
Eine Klage zurückzuziehen bedeutet für mich, dass kein Vergleich geschlossen wurde.
Es gilt bei Klagerückziehung m.W. der Bescheid, gegen den du anfangs Klage erhoben hattest, als rechtswirksam.

Genaueres über Inhalte (z.B. Weitergewährung von Leistungen) müsste dem rechtsgültigen Bescheid entnommen werden.

LG
 
Eine Klage zurückzuziehen bedeutet für mich, dass kein Vergleich geschlossen wurde.
Es gilt bei Klagerückziehung m.W. der Bescheid, gegen den du anfangs Klage erhoben hattest, als rechtswirksam.

Genaueres über Inhalte (z.B. Weitergewährung von Leistungen) müsste dem rechtsgültigen Bescheid entnommen werden.

Ich habe die Klage auf Heilmittel ( A ) zurückgezogen, da mir die Heilbehandlung ( B ) "bis auf weiteres" zugesagt wurde, wenn ich die Klage auf Heilmittel ( A ) zurück ziehe. Das Heilmittel ( A ) damit nicht gewährt wird ist jedem klar.

Es geht hier nur um Heilbehandlung ( B ) übrigens sind es "Stangerbäder" wegen den Nervenläsionen. Aus meiner Sicht war es ein Vergleich, egal ob Gerichtlich oder Außergerichtlich sollte es doch möglich sein nun darauf bestehen zu können. Natürlich habe ich vor dem SG geklagt und bezeihe mich jetzt auf diesen Vergleich, hilfsweise wird beantragt diesen als notwendigen Antrag zu bearbeiten.
 
Hallo der Uli, hallo Rolandi,

ein RA ist in der Mediation nicht zwingend erforderlich - aber empfehlenswert.


Was spricht dagegen, seine RSV, einen RA über die Gewerkschaft oder einen Sozialverband zu nehmen oder alternativ diesen gegen Kostenvoranschlag aus eigener Tasche zu bezahlen?

Desweiteren, Stangerlbad ist bei manchen Indikationen Kassenleistung - somit dann auch Leistung der GUV.

Hast Du ärztliche Verordnungen und auch Literatur zu Deiner Erkrankung? Ist alles vorbereitet und dokumentiert beim SG?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Der Uli,


Somit in Arztbriefen und Gutachten schriftlich untermauert.


Somit auch mehrere - dann soll doch die BG gegen mehrere Arztbriefe und Gutachten durch mehrere Behandler / Chirurgen vorgehen!

Dies musst Du dem SG verdeutlichen: ein GA seitens der BG steht mehreren Arztbriefen, Chirurgen, Behandlern und Befunden, Verordnungen gegenüber.

Du kannst auch noch ein 109er GA ziehen (mit Kostendeckung oder Kostenübernahme).

Therapie & Hilfsmittel gehören zusammen: z. B. Orthose und Physiotherapie. Warum willst Du einen Vergleich? Was sagen die Leitlinien zu Deiner Verletzung?

Langzeit?

Viele Grüße

Kasandra
 
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