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Wie setzt man einen Vergleich durch ?

Hallo

Was ich jetzt verstehe ist:

- BG hat eine schriftliche Zusage gemacht, bis auf Weiteres das Heilmittel Stangerbad zu gewähren. (Wortlaut?)
- Die Zahlung wurde eingestellt nach mehreren Jahren. (Wortlaut?)
- Daraufhin hast du versucht, die Leistung einzuklagen.
- Die Klage wurde abgewiesen (Wortlaut Beitrag 60).

Dass du nun eine andere Klage vor dem LSG laufen hast, lenkt nur ab.
Es geht dir doch darum, wie du erreichen kannst, dass du das Stangerbad bezahlt bekommst.

LG
 
Hallo,
zu 1: Ja, vor ca. 6 Wochen
zu 2: Zahlung nicht der D arzt wurde angeschrieben, dass er nicht mehr zu LAsten der BG verordnen darf.
zu 3: Nein Klage eingereicht, ist aber noch nix bis auf EIngangsbestätigung passiert
zu 4: Andere Klage

Genau, ist ärgerlich obwohl ein Vergleich oder Vereinbarung geschlossen wurde, wird es jetzt lügend verweigert.
wie im Beitrag #60 geschrieben ( zu 1 ) die VBG hatte angeboten "bis auf weiteres" die Behandlung Stangerbad wegen den Nervenläsionen zu zahlen.
Ich habe das Angebot angenommen und gemäß dem Wunsch der VBG den Rechtsstreit für beendet erklärt unter der Bedingung, dass die VBG die Leistung erbringt. Mehr ist da nicht und mehr wurde auch nicht geschrieben.

LG
 
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