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Wie oft muss man sich nachbegutachten lassen?

Svenja89

Neues Mitglied
Registriert seit
26 Dez. 2020
Beiträge
1
Liebe Mitglieder, mein Name ist Svenja und ich bin hier ein neues Mitglied. Ich leide mittlerweile seid 12 Jahren an einem chronischen CRPS I der rechten Hand. Nach meinem ersten Rentengutachten gestand man mir eine MdE von 30 zu als vorläufige Entschädigung. Nach dem Ablauf von 3 Jahren fand eine erneute Begutachtung statt wegen einer Rente auf unbestimmte Zeit. Nach diesem zweiten Gutachten wurde die MdE auf 40 erhöht. Nach weiteren 2 Jahren sollte ich schon wieder zu einem Gutachten. Dieses Mal aber ein psychologisches Zusatzgutachten. Man stellte zusätzlich eine somatforme Schmerzstörung fest und erhöhte die MdE auf 50. Nach weiteren 2 Jahren wieder zum Gutachten. MdE verblieb bei 50. Nach weiteren 2 Jahren wieder ein Gutachten. MdE verblieb wieder bei 50. Letztendlich ist es so dass ich mittlerweile alle 2 Jahre zu einer Nachbegutachtung einbestellt werde. Ist dies rechtens so? Meine Befundberichte sprechen eindeutig das ein Endzustand eingetreten ist und das sich weder etwas verbessert noch verschlechtert hat. Ich gehe regelmäßig zu einem Durchgangsarzt und in eine Schmerzklinik. Ich würde es verstehen wenn man mich alle 2 Jahre zum Gutachter schickt wenn in meinen Berichten stehen würde das sich etwas verändert hat. Aber so einfach ohne Grund? Das ist jedes Mal eine Emotionale Belastung für mich.
 
Hallo Svenja89,
herzlich Willkommen hier im Forum. Sieh es einfach sportlich, die BG zahlt Dir eine monatliche Rente. Diese haben sie von 30 % MdE auf 50% MdE auf Grund von Gutachten hochstufen müssen. Ihre Hoffnung ist, dies auch mal wieder runter zu bekommen. Die gesetzlichen Grundlagen lassen diese diese Vorgehensweise der BG zu. Aber glaube mir, irgendwann geben sie auch auf. Versuche Deine Sichtweise auf die ständige Neubegutachtung zu ändern.
Als Belohnung gibt es 20% MdE für die nächsten 2 Jahre ;-)

Gruß von der Seenixe
 
hallo Svenja,

man kann das, wie @seenixe schon sagt, versuchen gelassen hinzunehmen. es ist aber auch nachvollziehbar, dass die stetige prozedur mehr als nevend wirkt. zu CRPS als solche werden vielleicht andere mehr sagen können. was mir auffällt und falls nicht schon geschehen angeregt werden könnte, ist die nach einer in den gutachten anzugebenden prognose. der zustand hat sich in den jahren schliesslich verschlechtert, bestenfalls zuletzt stabilisiert. da wäre zu erwarten, dass ein erneutes gutachten, wenn nicht schon geschehen, zur weiteren entwicklung stellung nimmt und damit ggf. zukünftige neue vorstösse der BG zu vermeiden oder doch zu minimieren.
zu deinem nachteil dürfte das jedenfalls nicht sein, denn auch die BG wird davon ausgehen, dass du bei zukünftig eintretender deutlicher verschlechterung selbst eine weitere überprüfung vornehmen wirst.


gruss

Sekundant
 
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