Hallo,
Ende Januar bin ich von einem Auto angefahren worden und hatte eine Gehirnerschütterung und ein Schleudertrauma. Zum Glück ist nicht mehr passiert.
Damals hat man mir gesagt, für Schmerzensgeld etc müsste ich einen Anwalt nehmen, dass habe ich dann aber nicht machen wollen. Deshalb bin ich auch erst später zum Arzt, weshalb ich nur das Schleudertrauma und verschiedene Prellungen ärztlich bestätigt habe (Gehirnerschütterung hatte direkt nach dem Unfall nur ein Pfleger festgestellt). Von einer Bekannten habe ich jetzt gehört, dass der Anwalt doch nicht nötig gewesen wäre.
Wie lange hat man bei sowas Regressansprüche bzw. wie hoch sind die überhaupt?
Ende Januar bin ich von einem Auto angefahren worden und hatte eine Gehirnerschütterung und ein Schleudertrauma. Zum Glück ist nicht mehr passiert.
Damals hat man mir gesagt, für Schmerzensgeld etc müsste ich einen Anwalt nehmen, dass habe ich dann aber nicht machen wollen. Deshalb bin ich auch erst später zum Arzt, weshalb ich nur das Schleudertrauma und verschiedene Prellungen ärztlich bestätigt habe (Gehirnerschütterung hatte direkt nach dem Unfall nur ein Pfleger festgestellt). Von einer Bekannten habe ich jetzt gehört, dass der Anwalt doch nicht nötig gewesen wäre.
Wie lange hat man bei sowas Regressansprüche bzw. wie hoch sind die überhaupt?