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Wie lange muss Verdienstausgleich gezahlt werden???

Sozia80

Nutzer
Registriert seit
20 Sep. 2006
Beiträge
5
Hallo,

hatte vor 3 Jahren einen schweren Unfall und arbeitete da noch als Krankenschwester.
Auf Grund der schweren Verletzungen konnte ich meinen Beruf nicht weiter ausüben.
Nun muss ich umschulen und bekomme seit dem Unfall alle paar Monate mal einen Verdienstausgleich (was ich verdient hätte wenn ich weiter gearbeitet hätte und der Unfall nicht passiert wäre) von der Versicherung des Unfallverursachers.
Mein Anwalt meinte ich würde das nicht immer bekommen.....

Kann mir jemand sagen, wie lange man ungefähr den Verdienstausgleich gezahlt bekommt nach einem Unfall???

Finde das zudem äußerst fragwürdig, dass man auf Grund der Schuld eines anderen weniger verdienen soll!!!
 
Unser RA hat gesagt, dass es diesen Verdienstausgleich so lange gibt bis das neue Gehalt das alte Gehalt vor dem Unfall übersteigt.
Ich stell mir das so vor: vor dem Unfall hatte man nehmen wir mal an z.B. 1.200,00 netto im Monat, dann ist der Unfall und man bekommt Verdienstausfall maximal bis zu den 1.200,00 netto im Monat. Übt man dann irgendwann wieder eine Tätigkeit aus und verdient dann z.B. 1.300,00 netto im Monat, dann gibt es keinen Verdienstausgleich mehr.

Könnte das so richtig sein!?

Außerdem kann die Versicherung für die Zeit, wo sie Verdienstausgleich zahlt und man noch krank ist, arbeitsbedingte Aufwendungen abziehen, da man diese ja nicht während der Krankheit hatte.

viele Grüße Meggy
 
Danke für die Antwort.
Hat mir einigermaßen weitergeholfen.
Bei meinem RA komme ich mir meistens leider so vor als wüsste ich fast mehr als er ;-) Leider! Er konnte mir noch nicht mal auf meine Frage ne verständliche Antwort geben wie lange ich noch Verdienstausgleich bekomme.....bekam nur zu hören, dass ich das nur noch geringe Zeit von der Versicherung bezahlt bekommen würde. Aber wenn man mal logisch überlegt, wäre das doch allerhand!?!
Da klingt deine Antwort schon besser!
 
Eigentlich wäre es ja unlogisch, wenn diese Verdienstausgleichszahlung nur auf eine bestimmte Zeit möglich wäre. Jeder ist ja unterschiedlich lange krank und nicht jeder kann später wieder arbeiten gehen usw.

Vielleicht solltest du mal darüber nach denken deinen RA zu wechseln, aber ob dann die gegn. Versicherung dann für die vollen Kosten aufkommt weiß ich nicht.

Viele Grüße Meggy
 
Hallo,

hatte vor 3 Jahren einen schweren Unfall und arbeitete da noch als Krankenschwester.
Auf Grund der schweren Verletzungen konnte ich meinen Beruf nicht weiter ausüben.
Nun muss ich umschulen und bekomme seit dem Unfall alle paar Monate mal einen Verdienstausgleich (was ich verdient hätte wenn ich weiter gearbeitet hätte und der Unfall nicht passiert wäre) von der Versicherung des Unfallverursachers.
Mein Anwalt meinte ich würde das nicht immer bekommen.....

Kann mir jemand sagen, wie lange man ungefähr den Verdienstausgleich gezahlt bekommt nach einem Unfall???

Finde das zudem äußerst fragwürdig, dass man auf Grund der Schuld eines anderen weniger verdienen soll!!!
Eine Rechtsberatung obliegt dem Anwalt. Dennoch: Soweit durch den Unfall Verdiensteinschränkungen entstanden sind, werden diese ersatzfähig sein, d.h. Vergleich: was war vor dem Unfall und wie hätte es werden können ./. Zustand jetzt. Das bedeutet: Alle Zahlungen, die wegen des Unfalls erfolgen, sind anzurechnen: siehe näheres und Rechtssprechung www.verdienstausfallschaden.de. Im Normalfall wird unendlich lang zu zahlen sein, soweit es Verdiensteinschränkungen wegen dem Unfall gibt, es sei denn, es wurde ein Vergleich geschlossen.
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Blöde Frage

Hallo,
tut mir leid, aber kann mir jemand erklären :confused: was Verdienstausgleich genau ist?
Danke
 
Hallo sozia 80, ich hatte vor 20 Jahren einen unverschuldeten Verkehrsunfall. Die gegnerische Unfallversicherung erstattet mir den finanziellen Schaden der daraufhin eingetreten ist, da ich seit dem Unfall berufsunfäig und nur noch teilzeit beschäftigt bin. Den Lohnausgleich habe ich mir gerichtlich zusichern lassen (Rat durch FA für Verkehrsrecht).

In meinem Fall muß der Verdienstausfall immer gezahlt werden solange ich berufstätig bin und entsprechende Bescheinigungen meines Arbeitgebers vorlege. Das ist eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf.:D
Zudem muß in einem späteren Rentenfall mein Versicherungskonto ausgeglichen sein aufgrund des Minderverdienstes, das heißt das die gegnerische Versicherung die Beiträge zur Rentenversicherung Bund auf Aufforderung zu zahlen hat. Darum kümmert sich aber die Rentenversicherung Bund. Bekomme nur regelmäßig Auszüge von dort.:confused:
 
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