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Wie lange hat man ein Widerspruchsrecht gegen die KK-Bescheide?

Lemon

Wegen Mehrfachmitgliedschaft geperrte Mitglieder
Registriert seit
12 Sep. 2007
Beiträge
19
mich beschäftigt im Moment die Frage, wie lange ich ein Widerspruchsrecht habe gegen meinen KK-Bescheid? Nach der Begutachtung des MDK wäre ich laut KK wieder arbeitsfähig und daher steht mir kein Krankengeld mehr zu! Ich soll innerhalb von 2 Tagen einen ärztlichen Widerspruch einlegen, ist das gesetzlich so?

mir scheint da etwas komisch und der Gesetzgeber kann doch nicht 2 Tage Zeit geben, merkwürdig..:D
 
Hallo Lemon.
Waren dem bescheid auch rechtsmittel angegeben,wen nicht unzulässiger bescheid. Lege sofort per einschreiben widerspruch ein
Beantrage Akteneinsicht in das MDK Gutachten

Ich halt es für ein gerücht(Rechtswidriger verwaltungsakt) innerhalb von 2 tagen Stellung zu nehmen, lege widerspruch ein, und reiche nach erhalt des mdk die begründung nach.
In der regel sind binnen 4 wochen begründungen nachzureichen.
Ärztlichen AU Schein wirst Du ja vorlegen können!

Nach §275 SGB V und wissenswertes über MDK -Ärzte (google bitte)
Merke dir ,der MDK ist bestandteil der KK und diffus, die Gutachten sind in der regel Falschgutachten.
vg natascha
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Natascha,

also mein Arzt sollte innerhalb von 2 Tagen Widerspruch einlegen, weil das MDK mich arbeitsfähig schrieb, also eine Unverschämtheit!

sonst war nichts erwähnt im Schreiben, bischen merkwürdig und ja noch das es keine Krankengeldzahlung gibt :D

Jetzt werde ich Widerspruch einlegen und nicht mein Arzt, das ist nur eine Masche von denen, nirgends im SGB steht drin, dass der Arzt ein Widerspruch einlegen soll, nur er soll mich beraten, behandeln und diagnostizieren und bei Krankheit eine AU ausstellen!
 
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