mich beschäftigt im Moment die Frage, wie lange ich ein Widerspruchsrecht habe gegen meinen KK-Bescheid? Nach der Begutachtung des MDK wäre ich laut KK wieder arbeitsfähig und daher steht mir kein Krankengeld mehr zu! Ich soll innerhalb von 2 Tagen einen ärztlichen Widerspruch einlegen, ist das gesetzlich so?
mir scheint da etwas komisch und der Gesetzgeber kann doch nicht 2 Tage Zeit geben, merkwürdig..
mir scheint da etwas komisch und der Gesetzgeber kann doch nicht 2 Tage Zeit geben, merkwürdig..