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Wie lange dauert Rentenbescheid der DRV ?

stinababy

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
10 Feb. 2008
Beiträge
1,304
Alter
60
Ort
Gladbeck, NRW
Hallo,
vieleicht kann mir einer helfen. Mein Mann hat im Feb.08 einen Rentenantrag bei der DRV gestellt.
Im Sep.08 bekam er eine Reha daraufhin und wurde als arbeitsunfähig in den Zustand entlassen.
Bis heute haben wir nichts mehr von der DRV gehört. Hat jemand Erfahrung wie lange sowas dauert, egal ob der Bescheid jetzt Positiv oder negativ ausfallen wird.
Ist evtl. eher mit positiven Ausgang zu rechnen, wenn es so lange dauert?
Wäre für jede weitergegebene Erfahrung echr dankbar.
Weihnachtlichen Gruß von stinababy
 
AW: Wie lange dauert Rentenbescheid der DRV?

Hallo stinababy,

die Bearbeitung zur Genehmigung bzw. Ablehnung eines Rentenantrages
gilt je nach regionalem RV-Träger von unterschiedlicher Dauer.

Es wäre zu empfehlen, mit der zuständigen Sachbearbeitung ab kommen-
den Montag tel. Kontakt aufzunehmen, und den Sachstand abzufragen.
Sollte bei dieser Gelegenheit die Antwort für Sie unbefriedigt ausfallen,
würde ich daraufhinweisen, dass es bestimmte vorgegebene Fristen auch
in dem Sozialverwaltungsverfahren zur Bearbeitung eines Rentenantrages
zu beachten gilt.

Wenn Ihnen ohne Nennung von zureichenden Gründen nach einem halben
Jahr kein Zwischenbescheid des RV-Trägers zugeht, ausdem zu erkennen
ist, warum die Bearbeitung sich verzögert, haben Sie die Möglichkeit, den
RV-Träger daraufhinzuweisen, dass Sie nach Fristsetzung von 14 Tagen
eine Untätigkeitsklage beim SG einreichen werden.

Inwieweit die genehmigte und auch ausgeführte Reha zu einem möglichen
Erfolg beitragen kann, kann ich nicht beurteilen, lassen Sie sich den Reha-
Entlassungsbericht zusenden, dann sehen Sie wie das Restleistungsver-
mögen eingeschätzt wurde.

Für den weiteren Erfolg des Verfahrens viel Glück.

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo stinababy,

bei mir hat das Ganze für eine Teilerwerbsminderungsrente vier Monate gedauert! Also kann es bei Eurer Vollrente schon etwas länger dauern nach der Reha sprich evtl. bis zum Februar! Ob dies dann positiv /negativ ?

Frohes Fest
Gruss Joachim
 
Hallo Joachim,

kann man wirklich sagen:
dauerte eine Teilerwerbsminderungsrente 3 Monate, dann dauert eine Vollerwerbsminderungsrente 6 Monate

Ich glaube es gibt überhaupt keine Hinweise wie lange die Bearbeitung dauert, aber 6 Monate finde ich schon sehr lange. und würde auch mal anfragen.

Was soll denn da noch großartig bearbeitet:eek: werden wenn eine Reha so ausfällt das man unter 3 Std./täglich tätig sein kann und seinen eigentlichen Beruf nie wieder ausüben kann (natürlich gilt dieses nur bei Berufsschutz)

Bin mal gespannt wie lange wir warten müssen, die Reha ist jetzt 5 Wochen her.

Euch allen noch schöne Feiertag und genußvolle Ruhe.

Kai-Uwe´s Frau
 
Hallo mein Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente hat von Antrag bis zur Genehmigung 7 Monate gedauert.

MfG

Maik
 
Hallo und schon mal recht herzlichen Dank für die Tipps,
die Sache verhält sich so, das wir den Reha Bericht Zuhause haben. Das Restleistungsvermögen ist dort nicht angegeben. Es steht lediglich, das mein Mann aus Der Reha arbeitsunfähig entlassen wurde. Er könne mit dem Bein in dem Zustand nicht arbeiten und es wurde von der Reha her angeregt, eine Knopelverpflanzung, Umstellungsostosynthese oder TEP anzuregen und danach bei gutem heilungsverlauf müsse man neu Begutachten. Die behandelnden Ärzte aber sagen das man das alles nach einigen Untersuchungen nicht machen kann, bzw. es aus med. Sicht nicht besser dadurch werden würde. Die Arztberichte habe ich dem zuständigem Sachbearbeiter der DRV zukommen lassen. Übrigens, leider besteht kein Berufsschutz, mein Mann ist dafür 5 Monate zu spät geboren. Von der BG setzt man uns die Pistole auf die Brust, von wegen wenn er so nicht arbeiten kann, dann müsse er sich eben auch ohne den Rat der Ärzte eine TEP einsetzen lassen. Deshalb warten wir jetzt auf die Entscheidung der DRV.
Wenn noch jemand Erfahrungen hat, dann immer rüber damit. Übrigens wurde Antrag auf Erwerbaminderungsrente gestellt, die Dame die das aufgenommen hat, meinte die DRV entscheidet dann selber, ob eine Teil oder volle Erwerbsminderung angerechnet wird.
Gruß von stinababy
 
Wenn der RV-Träger schon die Arztberichte hat, und Du mit den Befundberichten untermauern kannst, dass dein Mann
lediglich nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, und der Reha-Bericht keine Beschränkung des Restleistungs-
vermögens beinhaltet, soll Dir die BG im Moment mal egal sein. Dann würde ich alles daran setzen, dass das gesetzl.
Rentenverfahren sich jetzt zügig gestaltet, da ich vermute, dass dein Mann mit den angegebenen Beeinträchtigungen
gute Chancen hat, eine volle befristete Erwerbsminderungsrente zu erlangen. Wichtig bei der gesetzl. Rente sind nicht
unbedingt die festgestellten Diagnosen, sondern das Restleistunsvermögen, das sich aber aus den körperlichen wie
psychogenen Beeinträchtigungen durchaus quantitativ (zeitlich) beeinflussen lässt.

Wenn sich weitere Komplikationen ergeben sollten, kannst Du mich ja mal über PN kontaktieren

Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
vieleicht hat jemand von euch eine Ahnung wie das mit den Rentenverfahren der DRV abläuft.
Ich habe heute bei dem zuständigem Sachbearbeiter der DRV Versicherung angerufen und mich nach dem Stand der Dinge bezüglich des Rentenantrages meines Mannes erkundigt.
Er sagte mir er hätte die Sache noch einmal zu dem Juristen weitergeleitet und von diesem noch keine Rückmeldung erhalten. Ich solle mich doch nächste Woche noch einmal melden, dann könne er evt. was dazu sagen.
Meine Frage jetzt ist, ist das normal das ein erster Antrag auf EUR zum Juristen gegeben wird?
Bin dadurch echt beunruhigt, habe mich aber nicht getraut zu fragen warum das so ist.
Wenn jemand von euch dazu was weiß, wäre es nett wenn er mich das wissen lässt.
Gruß von stinababy
 
rentenbescheid

Hallo
Also bei mir war im Februar 2008 Widerspruchsgutachten.
Im August 2008 kam der Bescheid. Rente wegen voller Erwerbsminderung vom
01.12.2007-30.11.2010.
So viel zum Thema Rentenversicherung.:(
 
Hallo,
mich beschäftigt im Moment echt die Sache mit dem Juristen, kann es vieleicht sein, das ein Jurist den Rentenantrag gemäß Sozialgesetz oder Gleichstellungsgesetz prüfen muss. Mein Mann hat einen GDB von 50%.
Tappe da echt im Moment völlig im Dunkeln.
Gruß an alle von stinababy
 
Stinababy..immer locker bleiben

den Satz "Ich habe es an unseren Juristen weitergegeben zur Prüfung.." habe ich bis jetzt bei jedem Telefonat gehört...

LG Maik
 
Hallo,

...sind es manchmal die Juristen, über die wir hier letztens ein Diskussion hatten?:eek::confused: Warum entscheiden keine vom ärztlichen Dienst oder so, die Ahnung von der jeweiligen Erkrankung haben:mad:

VG Santafee
 
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