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Wie lange dauert ein Verfahren wegen GdB

pswolf

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
20 Jan. 2008
Beiträge
1,101
Ort
Bayern
Hallo,

wie ich schon mitgeteilt habe, brauche ich jetzt, jedenfalls vorläufig, nicht mehr ins Krankenhaus um nochmal operiert zu werden. Laut BGU-Murnau ist nun ein "vorläufiger Endzustand" erreicht(bin mal gespannt was der Dr. Mayr in München sagt).

Es wurde nun im Mai 2008 beim Versorgungsamt ein Antrag auf feststellung der GDB gestellt.

Meine Frage:

Wie lange dauert dieses Feststellungsverfahren ungefähr?:confused:

Wann wird nun bei der BG das MDE-Feststellungsverfahren eingeleitet?:confused:

Bitte entschuldigt meine stümperhaften Fragen.:eek:;)

LG Bernd
 
Hi pswolf :)

mach doch bitte ein eigenes Thema auf für Deine wichtigen Fragen, die niemand hinter dem Oberbegriff Wegeunfall vermutet.

Beim Versorgungsamt wird die Schwerbehinderung (für Arbeitsplatz und öffentliches Leben) festgestellt. Da zählen auch andere Befindlichkeitsstörungen wie Magen oder Darm Erkrankungen dazu, die nix mit dem Wegeunfall zu tun haben. Das Verfahren kann sich lange hinziehen, aus meiner Erfahrung durchschnittlich 6 Monate ...

Berufsgenossenschaftliche Feststellung bzw. das Verfahren wird meistens dann eingeleitet, wenn feststeht, daß oder wann Arbeitsfähigkeit besteht, da die Verletztenrente am ersten Tag der Arbeitsaufnahme nach Unfall beginnt.

fliedertigerische Grüße :p:p:p

das ps.: vielleicht können die Mod`s verschieben ? ? ?
 
Hallo Fliedertiger,
bei mir hat es insgesamt 8 Jahre gedauert. Habe jedesmal Widerspruch eingelegt. Egal bei wem. Die erste GdB war 30%, nach etlichen Gutachten bin ich bei 90%.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo an Alle,

bei mir dauert der Rechtsstreit noch an. Derzeit im 5. Jahr bald 6. bisher habe ich - ständig Rollstuhl und nur höchstens 30 Meter selbständig so mit Krücken überwindent - mich auf ein Merkzeichen "G" und 70 % hochgekämpft.

Ich benötige jedoch "aG" und einen Parkplatz deswegen muß ich weiterkämpfen. Das Berufungsverfahren soll nun abgewimmelt werden, lapitar vom Versorgungsamt "keine Änderungen zu vorherigem" ... nur das das Gericht von falschen Tatsachen ausging wird übersehen und das ein Verschlimmerungsantrag auf "B" mit weiteren Verschlimmerungen vorliegt die belegt sind eben auch.

Dazu noch ich hatte vorher bereits eine Behinderung von 40 % und war Gleichgestellt.

Also es ist ein zäher Kampf ... aber Stück für Stück kommt man auch da vorwärts,
viele Grüße und nicht aufgeben, immer Widerspruch einlegen!
 
Hallo an alle,

vielen Dank für Eure Antworten. Na, dann kann ich mich ja auf ein längeres Verfahren einstellen.

LG pswolf
 
Frage an @bln_ib,
Du schreibst das Du "Merkzeichen "G" und 70 %" hast, und noch weiter kämpfst, vorher waren es 40%!
Hast Du für den vorherigen GdB, also die 40 bzw. z.Z. die 70, auch immer schon einen Ausweis gehabt mit der Anerkennung des GdB während das Verfahren Deines Widerspruches noch lief ?
Danke im voraus für Deine Antwort sagt,

ondgi
 
Hallo pswolf,

bei uns hat es genau von Mitte Juli bis Mitte Dez. des letzten Jahres gedauert.

Haben alles selbst gemacht, also Beantragung, Schilderung der Krankheitsverlaufes und reichlich telefonisch genervt. Es hatte sich dann rausgestellt, dass das Abschlußgutachten der Reha-KLinik fehlte. Auch das haben wir dann selber noch hingeschickt.

Bis auf Widerruf haben wir dann für 1,5 Jahre erstmal 100 % bekommen, mit G, ag und B. Verschlechterungsantrag stellen wir in diesem Jahr, es gibt zwar nicht mehr als 100 % aber die Verschlechterung wird dann wohl die 100 % zumindest für ein weiteres Jahr absichern.

Da mein Partner auch Rollifahrer ist, kann ich die UO hier gut verstehen, wegen des ag. Wir haben es das Verfahren als relativ simpel empfunden, war halt nur nervig.

Uns nützt es noch nicht einmal besonders viel, weil vorher selbständig gewesen. Aber die Benutzung eines Behindertenparkplates ist schon eine Erleichterung. Uns wurde in der Reha auch gesagt, dass es diesem Merkzeichen ag so gut wie nie jemand bekommt, wir haben seinerzeit auf dem Antrag alles angekreuzt, was in unseren Augen zum Tragen kommen müßte und insofern hat es ganz gut geklappt.

Ich denke, es liegt viel an den Sachbearbeitern, wir hatten wohl viel Glück, gerade vor dem Hintergrund, dass unser Amt auch noch umstrukturiert wurde.

Mal schauen wielange die nächste Aktion dauert.

Ich wünsche Dir viel Glück

Reickja
 
Hallo zusammen,

das erste Feststellungsverfahren dauerte bei mir ca 6 Monate. Die Verschlimmerung etwa 1,5 Jahre inkl. Klage bzw. Gerichtsverhandlung ohne meine Anwesenheit.

Ich fürchte mich vor dem nächsten Verfahren, weil bei mir der GdB lt. meiner Ärzte zu niedrig ist. Ich vermute eine Steigerung der Bearbeitungsdauer auf mindestens drei Jahre.

Mein Tipp: ich werde zunächst mal persönlich beim Versorgungsamt vorsprechen. Vielleicht öffnet das die Türe zu einer etwas schnelleren Bearbeitungszeit.

Allerdings: wenn ich bezüglich GdB eine Klage beim Sozialgericht einreiche (bei Ablehnung und erfolglosem Widerspruch), muss ich wissen, dass derzeit gegen Hartz IV unzählige Verfahren anhängig sind und das natürlich die Bearbeitung verzögert. Seit Hartz IV sind viele Richter sogar eingestellt worden, es reicht dennoch nicht, um eine normale gerichtliche Bearbeitungszeit zu erreichen :(

Grüsse von Cateye
 
Hallo ondgi,

auf deine Frage:
für die 40 hatte ich nur eine Becheinigung und Gleichstellung.

Mit der Stückweisen Erkämpfung habe ich erst einen Ausweis mit 50 dann mit 60 ohne jegliches Merkzeichen und jetzt einen Ausweis mit 70 und G.

Bei jedem Entscheid muß der eingeschickt werden und wird geändert.

Ja ich habe - trotz laufendem Widerspruchsverfahren, mittlerweile in 2. Instanz, einen Schwerbehindertenausweis mittlerweile auch den orange/grünen.

Kämpfe aber weiterhin um aG und B. Nichtdestotrotz gilt der Ausweis auch wenn er mir bisher nicht wirklich was bringt, da ich den Parkplatz benötige.

Hilft dir das weiter? Wenn nicht nochmal genau nachfragen evtl. via PN

An alle anderen,

das mit der Bearbeiterin bringt nichts zu der ist kein Vordringen, die jetztigen müssen sogar alles an diese weitergeben, bei meinem ersten Gerichtstermin - ich mußte anwesend sein, Tordur pur - hat sie nichtmal den Anstand besessen einen anzuschauen oder gar zu grüßen. Leider muß hier alles über Anwalt und Gericht gehen, obwohl ich sicher bin es würde auch im Gespräch zu klären sein und mit etwas Einsicht in die Aktenlage, doch die wird einfach ignoriert, es gibt angeblich nichts Neues und deswegen ist die Berufung abzulehen, das war der ganze Satz dazu. Die haben einen Verschlimmerungsantrag vorliegen, weiß nicht was ich noch nicht können muß :rolleyes:

Habe gestern übrigens rausgefunden, was mir niemand sagen konnte, ab 70 und G oder B oder ähnlichem steht einem ein Toilettenschlüssel zu den Behindertentoiletten zu. Gabs natürlich nicht als Auskunft vom Versorgungsamt. Der Schlüssel kostet allerdings 18 €, aber dafür darf man dann überall das WC benutzen, Glück pur.

viele Grüße
 
Hallo,
ich kann nur immer wieder sagen: Nicht aufgeben!

Ich wurde 2002 bei einer Überprüfung vom Versorgungsamt nach Aktenlage unter Heranziehung eines Kurberichtes von 1997 quasi für gesund erklärt. Von GdB 100 mit G,aG,H,RF und B auf GdB 50 ohne Merkzeichen. Nach 4 Jahren Rechtsstreit habe ich 2006 gewonnen und alles behalten. Ich hatte übrigens keinen Anwalt und war auch nicht bei der Gerichtsverhandlung.

Ich bin gespannt auf 2011 :p.

P.S.: Der Schlüssel passt nicht überall - also ist das Glück etwas getrübt. Beim Integrationsamt (in meinem Fall Köln) gibt es kostenlos eine Broschüre "Behinderung und Ausweis ", da stehen nützliche Tipps drin. Da gibt es auch eine Broschüre, in der die Richtlinien über die ärztliche Begutachtung stehen mit sämtlichen Erkrankungen und dem dazugehörigen GdB.
Viele Grüße, Mel
 
Hallo zusammen,

die Broschüre gibt es und da steht schon einiges drin, aber es gibt immer Sachen die es eben ncht gibt. Es kann also durchaus vorkommen das sich die Versorgungsamtler dann auf eine interne Anweisung berufen nachdem es in der Stadt anders ist.
... ja normalerweise stände ihnen das zu, aber es gibt kaum Parkraum da geben wir auch keine Parkplätze raus und deswegen auch kein aG ...
diesen Satz habe ich schon mehrfach gehört. Wenn du dann dazu noch keine eindeutige Diagnosse hast, weil es das was du hast zu selten gibt ...

Denn Rest könnt ihr euch denken - langer Kampf ums Recht haben und auch Recht bekommen!
Vor Gericht kommt dann das Versorgungsamt mit eben dieser Aussage - und der Anmerkung es gäbe eine Handreichung zu dem besagtem und die Broschüre gelte nicht überall gleich - auch durch!
Alles erlebt ... derzeit geht das Spiel weiter, lest mal Ariels Artikel - zum kringeln!

viele Grüße

ps: Wo passt der Schlüssel denn zb nicht? Passt er auf öffentlichen WCs in der Stadt und auf der Autobahn?
 
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