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Wie lange dauert bei euch die Fahrtkostenerstattung

Hallo ihr Lieben,

dann werde ich mal auf die Suche nach dieser BG- Tabelle gehen ;-) Sollte ich sie nicht finden, lasse ich mir ne Excel- Tabelle (wie du sie benutzt elster999) von meinem Mann basteln und verusche dann einfach mal auch die Fahrtkosten für Fahrten mit dem privaten PKW erstattet zu bekommen.

Ist die BG verpflichtet Fahrtkosten zu erstatten? Gibt es da irgendeine Gesetzesgrundlage? Und in welchen Fällen erstattet die BG Fahrtkosten mit dem Taxi?

Liebe Grüße

Mrs. Jinx
 
Hallo JHL,

wäre es ggf möglich, dass du die Tabelle hier im Forum als Anhang einstellst? Da ich selber kein Excel nutze, sondern libre office (das auch schon mal die eine oder andere Excel-Formel zerschießt), würde ich mir gerne eine eigene Tabelle basteln.

Danke und Gruß
Joker

@ Mrs Jinx,

ja, die BG muß Reisekosten erstatten, s. Richtlinie des DGUV: http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/reise.pdf
Bzgl Taxikosten habe ich mir diese Richtlinie jetzt nicht durchgelesen, aber ich mutmaße mal, dass die Taxifahrt ärztlich befürwortet/angeordnet sein muß. Vielleicht kann in diesem Punkt aber auch Fender helfen.

Gruß
Joker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
Bei mir wars mit dem Taxi so nach OPs z.B., dass der Arzt nen Transportschein gemacht hat, auch gleich für 10 Fahrten wenn nötig.
Habe aber auch schonmal telefonisch/per Mail bei meinem SB angefragt, ob ich für diese oder jene Geschichte Taxi nutzen darf, was immer ok war. Hab dann halt die Taxiquittungen mit von bis ausfüllen lassen, in die Tabelle mit eingetragen und die Quittung mit rangeheftet.
Hat immer funktioniert, hab auch kein Stress bisher damit gehabt.
Lg Ellen
 
Hallo zusammen,

versuche mal einen Anhang an diesen Post zu hängen!

Leider geht das nicht, kann keine Excel Datei hochladen!
Oder hat jemand eine Idee?
 
Hallo Zusammen

Ich versuche die Datei einzustellen !
 

Anhänge

  • Fahrtkostenabrechnung.pdf
    368.1 KB · Aufrufe: 17
Ich bekomme es nur als PDF hin aber ein Adobe Reader hat ja eigentlich jeder ! Öffnen und ausdrucken !

LG JHL
 
Und wider 8 Wochen vergangen !

Schon wider sind 8 Wochen vergangen nachdem ich eine Erstattung eingereicht habe.
Ich habe letzte Woche Montag schon mal bei der BG angerufen und nachgefragt wo die Erstattung bleibt, da wurde mir gesagt dass sich jemand drum kümmert. Der Name des SB wurde mir auch mitgeteilt. Es tat sich aber nix.
Heute hab ich dann nochmal ( 2x ) angerufen und plötzlich wird meine Abrechnung gemacht.
Es kann doch aber nicht sein das ich immer erst anrufen muss um eine Fahrtkostenerstatung zu erhalten. Gibt es da keine Verbindlichen Regelungen?
Weis Fender vielleicht wie ich in dem Fall weiter machen kann ?
Ich würde mich über einen Tipp sehr freuen, im Netz kann ich dazu leider nichts passendes finden.

LG JHL
 
Hallo JHL,

es tut mir leid, aber es gibt keine rechtlichen Regelungen in welchem Zeitraum ein Erstattungsantrag bearbeitet sein muss.

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

auch wenn es keine gesetzliche Regelung gibt, ist eine 8-Wochen 0-Frist ja nicht die übliche Bearbeitungsdauer. Diese stellt für den Antragsteller eine finanzielle Härte dar.
Wie ist es denn mit dem Weg einer Beschwerde über zB den Vorgesetzten des SB? Schätzt du das als einen Weg ein, der Erfolg haben könnte - und könntest du den Weg/Ablauf ggf. erklären?

Danke für deine Hilfe hier im Forum.
Liebe Grüße HWS-Schaden
 
Hallo HWS Schaden,

wie ich JHL schon in einer PN geschrieben habe (er hatte mich dort ebenfalls kontaktiert) ist das leider nicht ganz so einfach.
Ohne wieder näher auf meine Situation einzugehen, so habe ich von einstigen 22 Mitarbeitern nur noch 15 (Stellenplankürzungen). Diese schaffen ihre Arbeit praktisch nicht mehr, auch nicht mit immensen Überstunden. Derzeit (Urlaubszeit/Krankheitszeiten) habe ich in meiner Abteilung 2-3 Monate Rückstände aufzuarbeiten. Wie das gehen soll, kann ich Dir leider nicht sagen.

Die Misere liegt hier nicht unbedingt im Willen der einzelnen Sachbearbeiter (wobei ich natürlich nicht weiß, ob JHL hier mit seinem Sachbearbeiter ein persönliches Problem hat) sondern an der Personalpolitik der gesamten Arbeitswelt, die sich aus meiner Sicht extrem verändert hat. Das betrifft nicht nur die BG´en sondern viele andere Bereiche auch (ich denke dabei an den Verkauf, die Pflegesituation in Krankenhäusern und Pflegeheimen, im Vertrieb usw.) Überall wird in erster Linie Personal und damit Personalkosten eingespart um Kosten zu senken. Darüber hinaus werden immer mehr Aufgaben auf die Mitarbeiter übertragen, die vorher durch Hilfskräfte erledigt wurden (z.B. Schreibarbeiten, Registratur - Stichwort: Ganzheitliche Bearbeitung).

Zu Deiner Frage:
Natürlich würde für den Einzelfall eine Beschwerde bei dem direkten Vorgesetzten helfen, damit hier diese Erstattung zügig bearbeitet wird. Meist genügt hier ein Anruf bei dem Vorgesetzten. Dabei musst Du aber bedenken, dass dann logischerweise ein Antrag eines Anderen zurückgestellt werden muss.

Mein ganz persönliches Fazit:
Nach 46 Berufsjahren bin ich ausschließlich wegen dieser allgemeinen Personalpolitik heilfroh, dass meine Dienstzeit in 12 Monaten zu Ende geht.

Viele Grüße
Fender01
 
Danke für die schnelle Antwort !

Ich hab`s mir ja eigentlich schon gedacht und daher ist es hier an dieser Stelle auch gut die andere Seite zu sehen, wobei ich es nicht schön reden will.
Es ist doch traurig dass es soweit kommt.
Bisher hat es immer gereicht den SB anzurufen und keine Beschwerde, allerdings denken doch viele Vorgesetzte das alles in Ordnung ist wenn keine Beschwerden kommen.

LG JHL
 
Hallo JHL,

leider habe ich noch nie ein QMH (Qualitätshandbuch) von BGn gelesen.

Denn dort müssten Prozesse beschrieben sein UND - es gibt auch ein Beschwerdemanagement.

Auf alles muss ja dann ein regelmäßiges Review erfolgen......

Viele Grüße

Kasandra
 
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