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Wie lange darf die Neufeststellung des GdB dauern?

Beinmodel

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
5 Okt. 2010
Beiträge
1,027
Hallo Gemeinde,
das Versorgungsamt hat mich am 06.01.2012 angeschrieben wegen der Neu-
feststellung des GdB.Bis heute hat sich noch nichts getan.Da mittlerweile
das Verletztengeld eingestellt wurde,ich mich arbeitslos gemeldet habe und
der Amtsarzt eine volle Erwerbsminderung für mindestens 6 Monate festgestellt hat muß ich nun einen Rentenantrag stellen.Was also macht es dem Versorgungsamt so schwer meinen GdB fest zu stellen?Über Erfahrungsberichte wäre ich dankbar.
Gruß Beinmodel:confused:
 
Hallo Beinmodel,

die Damen und Herren beim Asozialamt lassen sich immer sehr viel Zeit, in meinem Fall waren es mindestens 6 Monate, meistens hat es aber noch länger gedauert, bis eine Endscheidung mitgeteilt worden ist.

Ein Einspruch bzw. eine ablehnende Endscheidung, geht meistens schneller.

Grüße

Metty21
 
Hallo Metty,

hier geht es um das Versorgungsamt nicht um das Sozialamt.

Ich würde einfach schriftlich anfragen, hat bei uns immer sofort geklappt.....wenigstens eine Antwort haben wir dann bekommen.

Kai-Uwin
 
Hallo Metty21,
ich meine nicht das Sozialamt,trotzdem Danke für Deinen Beitrag.Etwas macht mich allerdings stutzig.Als ich vor 7 Wochen anrief fragte die Sachbearbeiterin ob von Seite
der BGUV schon ein Gutachten erstellt wäre.Das war damals noch nicht auf dem Schirm.
Soll ich, wenn ich dort anrufe, den nun vereinbarten Termin am 12.07.2012 erwähnen?

Gruß Beinmodel
 
Hallo,
ich warte auch seit 2/12 auf meinen Bescheid von der Nachprüfung vom Versorgungsamt.
Allerdings frage ich mich ernsthaft ,warum?
Durch meinen derzeitigen AG bekomme ich dadurch 5 Tage mehr Urlaub.Ist auch o.k..
Ansonsten nützt ein Ausweis relativ wenig.Man spart vielleicht im Museum oder Schwimmbad etwas o.a..
Und das Hauptproblem liegt bei mir darin,dass ich nicht weiss wie es nach der Förderung durch die BG weiter geht.
Fazit :für mich ist der Schwerbehinderten Ausweis Quatsch und keiner Aufregung wert.
Das einzige was akzeptabe istl,dass man parken kann (über 80 GdB) auf vorgesehenen
Plätzen.

ulfsche
 
Hallo,

ich wohne in Rheinland-Pfalz und stelle meinen Antrag auf Schwerbehinderung, beim "Amt für soziale Angelegenheiten", ich denke das wird in anderen Bundesländern nicht anders sein. Wie gesagt ich habe immer mindestens 6 Monate auf eine Antwort gewartet

Lediglich in einem Widerspruchsverfahren waren die Herrschaften etwas schneller, das liegt sicher daran das sie dort an Fristen gebunden sind.

Grüße

Metty 21
 
Hallo Ulfsche,

komisch....ich hatte ganz sicher diesen Beitrag am Vormittag schon geschrieben:eek::rolleyes:.

wie kommst Du darauf:
Fazit :für mich ist der Schwerbehinderten Ausweis Quatsch und keiner Aufregung wert.
Das einzige was akzeptabe istl,dass man parken kann (über 80 GdB) auf vorgesehenen
Plätzen.

Für einen Behindertenparkplatz benötigst Du das Merkzeichen aG. Alleine der Grad der Schwerbehinderung reicht nicht.

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo ulfsche,
Dein Beitrag bringt mich zwar nicht wirklich weiter und ich laß ihn so stehn.Deine Aussage dass man ab GdB 80% Parkerleichterungen hat kann ich so nicht stehen lassen.
Ich habe GdB 90 +g+B darf aber nicht auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken,da fehlt das a vor dem g.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Beinmodel!

Ich würde gegenüber dem Versorgungsamt keinen Termin zum Rentengutachten der BG benennen.
Inzwischen würde ich persönlich auch keine Angaben mehr über die Herkunft meiner Gesundheitsschäden (nämlich Arbeitsunfall!) abgeben.

Das Versorgungsamt spickt nämlich gerne bei der BG und wandelt dann mal eben (rechtswidrig...) die MdE-Prozente der BG in einen Grad der Behinderung (GdB) fürs Versorgungsamt um.

Dies ist meist nicht im Sinne des Antragstellers.

Da Du noch nicht weißt, was Dein Rentengutachten der BG an MdE-Prozenten ergibt, halte den Mund!

Du redest von einem Verschlechterungsantrag...

Wenn das Versorgungsamt bei der BG "abschreibt" kann es gut sein, daß Dein GdB beim Versorgungsamt reduziert wird.
Du hättest dann im schlimmsten Fall genau das Gegenteil von dem erreicht, was Du eigentlich bezwecken wolltest.

Das Versorgungsamt muß sich alleine über Deinen Gesundeheitszustand informieren, scheue also eine (Extra)Begutachtung fürs Versorgungsamt
nicht.
Alles Gute.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gummibär
ich habe genau diese Erfahrung gemacht..das Versorgungsamt hat bei meinem Verschlechterungsantrag bei der BG nachgefragt welche MdE ich habe ohne mein wissen..da ich wegen genau dieser MdE geschichte die Bg verklage ist das Versorgungsamt eigen mächtig hingegangen und hat mir gesagt entweder wir warten die entscheidung beim Gericht ab oder sie würden die Prozente runter setzen...ich habe denen gesagt das doch das eine mit dem anderen nix zu tun hat und nochmal alle beschwerden aufgeschrieben und sogar im I-Net die dazu gehörigen GdB ermittelt und dazugeschrieben--das war vor 2 monaten..seit dem habe ich nix mehr gehört..wie kann ich das nun deuten..abgelehnt oder bearbeiten die das immer noch..und wieso sagen die mir das ein GdB abhämgig von der MdE ist..ich verstehe es nicht..was sollte ich nun diesbezüglich unternehmen

Danke
Gruss
Angel2210
 
Hallo Angel, hallo Beinmodel!

Ich war durchgehend beim Versorgungsamt mit einem erheblich höheren GdB eingestuft, als die BG als MdE bereit war anzuerkennen.

Als dann ein toller SB der BG hinter meinem Rücken auf die glorreiche Idee kam, das bg-liche Rentengutachten (trotz laufendem Widerspruchsverfahren!) mal eben ans Versorgungsamt zu schicken, drohte ich meine Schwerbehinderteneigenschaft zu verlieren.

Obwohl ich zu diesem Zeitpunkt beim Versorgungsamt gerade einen Verschlechterungsantrag erfolgreich durchgezogen hatte, ging dann der Begutachtungsmarathon in eine neue Runde.
Stellte mich innerhalb von "nur" 12 Wochen einer erneuten Begutachtung durchs Versorgungsamt und bekam meine GdB-Prozente bestätigt.

Seitdem herrscht auf diesem Kriegsschauplatz Ruhe, während ich mich mit meinen Streitigkeiten zur bg-lichen Unfallrente seit über 10 Jahren im Rechtsstreit befinde.

Ich habe der BG dann sofort verboten, meine Daten ans Versorgungsamt zu übermitteln, da es wohl meine eigene Entscheidung ist, welche Behinderungen ich wo anerkennen lasse.

Der zeitliche Rahmen für die Bearbeitung von Erst- und Verschlechtungsanträgen beim Versorgungsamt ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.
Er reicht von 2 Wochen bis zu 2 Jahren...

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gemeinde,
ich habe heute mal beim Versorgungsamt angerufen und mich nach dem Stand meiner ausstehenden
Neubewertung erkundigt.Nach meinem Einwand dass ich meine Unterlagen am 17.01.12 abgeschickt habe hat sich die Dame bequemt und mal in der Akte nach geschaut.Es kam dann die Aussage:die Unterlagen vom ärztlichen Dienst wären gerade erst gekommen und ich könnte so Anfang 2013 mit meinem neuen Bescheid rechnen.Gott sei Dank dass es Computer gibt,wer weis wie lange die Sache sonst gedauert hätte.So hätte ich gerne Urlaub gemacht wie unsere Beamten beim Versorgungsamt arbeiten;-)Man kann nur froh sein dass die lange Bearbeitung kein Garant für ein objektives Ergebnis
ist.So kann man sich wenigstens auf abwechslungsreiche Schriftverkehre freuen,um zu seinem Recht
zu kommen.Ups,so ist man drauf wenn man einen Clown gefrühstückt hat.Das Warten auf Entscheidungen ist ja die Disziplin in der wir Unfallopfer es zu olympischen Ehren bringen könnten.
Gruß Beinmodel
 
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