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Wie lange darf die Neufeststellung des GdB dauern?

Hallo Gemeinde,
nach 11 Monaten hat sich das Versorgungsamt gemeldet und hat mir mitgeteilt das meine
Osteomyelitis jetzt geheilt ist und dass das Merkzeichen B entfällt.Nach intensivem Studium dieses Schreibens wird klar dass die UK nur sehr eingeschränkt Informationen
weiter gegeben hat.Man weis nicht dass ich im August 2011 nochmal eine OP hatte,noch dass sich im November 2011 eine Fistel gebildet hatte die erst im Mai 2012 wieder zu war.Während dieser Zeit war es mehrmals notwendig Antibiotika einzunehmen.Ich habe
schriftlich versucht hier einiges klar zu stellen und warte mal auf die Reaktion.Für mich stellt es sich so dar,dass die UK durch eine gezielte Minimalinfo, durch das VA hier mittels Bescheid Fakten schafft die dann der UK die Argumente in die Hand geben um die MdE sowie sonstige Zahlungen zurück zufahren.Bin ich hier zu kritisch oder liege ich hier eventuell doch richtig?
Gruß Beinmodel
 
Hallo Gemeinde,
ich habe heute das Gutachten der DRV bekommen und ich muß sagen wenn das Versorgungsamt nach Durchsicht dieses Gutachtens immer noch das Kennzeichen b aberkennen will und die Minderung der Prozente auch durchsetzen will werde ich klagen.
Nach diesem Gutachten könnte man sogar über ag nachdenken.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Beinmodel


Hast du den Versorgungsamt nicht alle neuen Berichte mit zugesand beim Verschlechterungsantrag weil die dir das B wegnehmen wollen?Du bist sicherlich davon aus gegangen das die UV das mit angibt was sie nur nicht gemacht hat.

Ich lasse mir alles immer in Kopie geben und reiche meinerseits meinen Ärzten das weiter damit die den neues Stand bei Anschreiben zur Beurteilung haben dann kann sowas nicht passieren.
Aber wenn die RV schon das so gut beurteilt hat schicke denen das hin und schreibe noch deine Einschränkungen und was schlechter geht dazu dann können die dir das B eigentlich nicht weg nehmen



LG SONJA
 
Hallo Sonja,
an das Gutachten der DRV bin ich erst jetzt gekommen die machen da Schwierigkeiten.Da,
wie in den vorherigen Beiträgen beschrieben,das Versorgungsamt erst im Dezember eine Mitteilung geschrieben hatte wußte ich ja nicht woran ich bin.Erst als ich der DRV geschrieben habe dass Sie dass Gutachten an das Versorgungsamt schicken sollten,haben sie auch meinem D-Arzt das Gutachten zu geschickt und so habe ich es gekriegt.Ich werde Ende dieses Monats mal nachfragen wie weit man den ist.
Gruß Beinmodel
 
Hallo ihr lieben, war lange nicht im Forum.
Ich war längere Zeit nur bei Fachärzten und in Krankenhäusern.
Ich habe da eine frage, weiß aber nicht ob sie hier her gehören tut.
Ich bin auch 60% schwer behindert mit aus weiß.
Und wollte sie erhöhen lassen, was ich auch versucht habe und es ab gelehnt wurde.
Es setzt sich wie folgt zusammen:
1. Habe 40% auf meine linke steifeHand bekommen von der BG.
2. Habe ich hochgradig Diabetes und schwer einstellbar ,Spritze 4 mal Insulim
am Tag. Habe gegooget und raus gefunden das es für Diabetes 40- 50%
gibt stimmt das?
3. Habe seit Januar 2012 einen Herzschrittmacher, es wurde auch fest
gestellt das ich duch Diabetis eine Herzschwäche bekommen habe.
4. Ich habe duch die Diabetes immer auf geplatzte Hacken bis ins Fleisch
rein so das ih nicht mehr richtiglaufen kann.
Ich bin in behandlung bei einer Fusspflege im 14 tägigen rütmus, sie
kommt einfach nicht gegen an.
Das hatte ich alles dem Amt schriftlich mit Arztlichen berichten mit geteilt,
wo rauf sie mir nur zurück schrieb das alles nicht in frage kommt für eine Schwerbehinderten erhöhung.
Und die 40% von der BG werden nicht mehr angerechnet.
Nun meine Frage wie soll ich mich weiter verhalten.

Und noch eine Frage volle Erwebsunfähigkeitsrente ist ein gereicht wurden durch die VDK.
Wie wird sie berechnet vom letzten Einkommen oder von dem Hartz4?
Ich werde jetzt im Juni 60 Jahre alt, und möchte von Hartz4 weg.
 
Hallo Beinmodel!

GdB Versorgungsamt....

Für eine chronische Osteomyelitis gilt analog zu Krebserkrankungen ein. s.g. Stadium der Heilungsbewährung, d.h. die ersten 2-5 jahre wird man mit einen höheren GdB eingestuft....

Ich muß nachlesen und melde mich hier morgen wieder..., aber ich bin mir zum Thema Osteomyelitis sehr sicher, daß der GdB diesbezüglich, zuzüglich aller merkzeichen (G,B u.a.) erst verringert werden darf, wenn mindestens seit 2 Jahren keine entzündliche Aktivität mehr nachweisbar ist.

Per Ferndiagnose würde ich mutmaßen, das dies bei Dir nicht der Fall ist und der SB im Versorgungssamt hellseherische Fähigkeiten an den Tag legt um Dir Die GdB-Prozente oder Merkzeichen abzuerkennen.

Melde mich die Tage, wenn ich rechercheirt habe ....

Gruß- Gummibär
 
Hallo gummibär,
hab am Freitag meine letzte Antibiotika eingeworfen.Und immer wenn ich Antibiose habe
wird mein Lappen dünner.Ich weise meinen D-Arzt immer wieder darauf hin aber er will keinen Zusammenhang sehen.Außerdem ist erst im Mai 2012 eine Fistel zu gegangen.Von da an könnte die 5 Jahresfrist ja wieder losgehen.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Mettwurst,
Du kannst zu der für Dich zuständigen Rentenstelle gehen und Dich beraten lassen.Bzw,
wenn Du älter als 50 bist bekommst ja Deine Rentenauskunft nach Hause geschickt, da steht alles drin.
Gruß Beinmodel
 
Hallo Beinmodel.



Bei uns ist es so das mein Sohn und Mann auch jedes Jahr einen Rentenbescheid erhalten die sind in den Dreißigern ..Da steht drin wenn die EMR was die erhalten würden .Was an Rente zu erwarten ist wenn man durchschnittlich das gleiche Einkommen hat .Auch was jetzt normal an Rente angefallen ist steht auch drin. Genauso ab wann man in Rente gehen kann.

LG SONJA
 
Hallo Beinmodel!

Hier, wie versprochen ein Auszug aus dem Gesetzestext Versorgungsamt zum Thema "Chronische Osteomyelitis":

Bei der Beurteilung des GdS sind die aus der Lokalisation und Ausdehnung des Prozesses sich ergebene Funktionsstörungen, die dem Prozess innewohnende Aktivität und ihre Auswirkungen auf den Allgemeinzustand und außerdem etwaige Folgekrankheiten (z.B. Anämie, Amyloidose) zu berücksichtigen.

Bei ausgeprägt schubförmigen Verlauf ist ein Durchschnitts-GdB zu bilden.

Ruhende Osteomyelitis (Inaktivität wenigstens % Jahre ) GdB 0-10 %

Chronische Osteomyelitis:

geringen Grades (eng begrenzt, mit geringer Aktivität, geringe Fisteleiterung) ....... mindestens 20 %

mittleren Grades (ausgedehnter Prozeß, häufige oder ständige Fisteleiterung, Aktivitätszeichen auch in den Laborbefunden)
....... mindestens 50%

schweren Grades (häufige schwere Schübe mit Fieber, ausgeprägter Infiltration der Weichteile, Eiterung und Sequesterabstoßung, erhebliche Aktivitätszeichen in den Laborbefunden)
....... mindestens 70%

Wichtig:
Eine wesentliche Besserung wegen Beruhigung des Prozesses kann erst angenommen werden, wenn nach einem Leidensverlauf von mehreren Jahren seit wenigtens zwei Jahren - nach jehrzehntelangem Verlauf seit fünf Jahren - keine Fistel mehr bestanden hat und auch aus den weiteren befunden (einschließlich Röntgenbildern / Laborbefunden) keine Aktivitätszeichen mehr erkennbar sind.
Dabei ist in der Regel der GdS nur um 20-30 Punkte niedriger einzuschätzen und 2 bis 4 Jahre lang noch eine weitere Heilungsbewährung abzuwarten, bis der GdS nur noch von dem verbliebenen Schaden bestimmt wird.

Weitere private Anmerkung:

Der Funktionszustand einer erhaltenen Extremität kann schlechter sein, als das funktionelle Ergebnis einer Amputation.
Dein Bein ist zwar "noch" dran, aber quasi komplett gebrauchsunfähig...
Dies ist zusätzlich zu berücksichten, ebenso wie schmerzhafte Bewegungseinschränkungen der Gelenke schwerwiegender als eine Versteifung in "funktioneller" Stellung sein können.

Zusatzkennzeichen B:

Eine Berechtigung für eine ständige Begleitung ist bei schwerbehinderten Menschen ( bei denen die Voraussetzungen für die Merkzeichen G,GI oder H vorliegen) gegeben, die bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Dementsprechend ist zu beachten, ob sie bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel regelmäßig auf fremde Hilfe beim Ein-/Aussteigen oder während der Fahrt des Verkehrsmittels angewiesen sind oder ob Hilfen zum Ausgleich von Orientierungsproblemen (z.B. Sehbehinderung, geistiger Behinderung) erforderlich sind.

Also Beinmodel, schärfe schon mal die Messer und auf in den Kampf.

Gruß- Gummibär
 
Hallo Gemeinde,
man glaubt es kaum.Am Samstag bekam ich Post vom Versorgungsamt.In diesem Schreiben stand:Sehr geehrter Herr Beinmodel,nach der Durchsicht der Unterlagen haben wir fest gestellt dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verbessert hat.So,und jetzt.Keine Aussage zur Höhe des GdB,noch eine Aussage zu den Merkzeichen.15 Monate Bearbeitung und dann so ein Schreiben.Hier werde ich wohl Schreiben müssen und um Aufklärung bitten.Da in all dem Hin und Her mein Schwerbehindertenausweis verschwunden ist werde ich auch gleich einen Neuen beantragen.
Gruß Beinmodel
 
...nach der Durchsicht der Unterlagen haben wir fest gestellt dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht wesentlich verbessert hat.So,und jetzt.Keine Aussage zur Höhe des GdB,noch eine Aussage zu den Merkzeichen.
...
Da in all dem Hin und Her mein Schwerbehindertenausweis verschwunden ist werde ich auch gleich einen Neuen beantragen.

Hallo Beinmodel,
eigentlich kann daraus nur folgen dass dein GdB und die Merkzeichen auch unverändert bleiben, so wie vorher anerkannt und im Ausweis eingetragen.
Wenn nicht hast du schon eine wichtige Begründung für den Widerspruch.
Es ist aber schon komisch dass der festgestellte GdB und MZ nicht angegeben werden.

Wenn du einen Ersatz für deinen Ausweis anforderst bekommst du dann raus wie die es wirklich gemeint haben. Wenn du es lieber gleich wissen möchtest würde ich es einfach telefonisch versuchen. Eine Auskunft dazu sollte auch telefonisch möglich sein.

VG DH
 
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