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Wie krankenversichern bei privater BU

Tonreg

Nutzer
Registriert seit
10 Nov. 2010
Beiträge
5
Hallo alle miteinander,

mir ist vor gut 2,5 Jahren ein Arbeitsunfall passiert. Auf Grund dessen kann ich meinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben.
Deshalb zahlt mir nun meine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche private Rente. Zusätzlich bekomme ich von der Berufsgenossenschaft eine kleine Erwerbsminderungsrente.

Bisher war ich über die BG und danach über das Arbeitsamt Krankenversichert (bisher gesetzlich KV).

Nun meine Fragen:
1. Wie muss/ kann ich mich nun Krankenversichern (privat- oder gestzlich KV)?

2. Wie errechnet sich der Kassenbeitrag bei der gesetzlichen KV (wird die private BU und die Erwerbsminderungsrente als Grundlage genommen)?


Danke schonmal im Vorraus
 
Hallo Tonreg,
wenn du bisher in einer GKV warst, kannst du dich doch freiwillig weiter in deiner KK versichern. Müßte so ca 140 € kosten. Diesen Betrag müßtest du von deiner privaten BU bezahlen. Sprich doch mal bei deiner KK vor und lasse dich beraten.
Ist in deiner EMR von der BG evtl ein KK- Beitrag enthalten? Schau mal in den Bescheid.
Meine Nichte bezieht auch eine private BU Rente und hat weiter kein Einkommen und leider auch keine Arbeit. Sie hat sich bei ihrer KK feiwillig kv und zahlt diese 140 €,
Hoffe, ich konnte etwas helfen.
LG Karina 13
 
Danke karina13,

ich bekomme mehr als 800 Euro BU+Erwerbsunfähigkeitsrente (entspricht in etwa den 140Euro GKV). Ist nun der komplette Betrag KV-pflichtg?

Beim Abschluss der BU-Versicherung habe ich mein letztes Nettoeinkommen zu 100% versichert (ist der maximal zulässige Betrag). Nun ist es so, dass ich diese BU versteuern und zusätzlich auch noch Krankenvesicherung bezahlen muss. Das heist, dass ich statt 100% des letzten Nettoeinkommen nur noch ca 70% habe.

Da stellt sich doch dann Frage, ob es sich überhaupt noch lohnt, eine private BU abzuschließen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tonreg,

ich befürchte, du schmeißt so einiges durcheinander.

Vorab zur Steuer:
- die von der BG erhaltene Verletztenrente ist steuerfrei!
- die Rente der BU-Versicherung ist zwar steuerpflichtig, aber nur mit ihrem Ertragsanteil. Die Höhe des Ertragsanteils ist davon abhängig wie lange/für wieviele Jahre du die BU-Leistung erhalten wirst. Da eine BU-Rente normalerweise nicht lebenslang, sondern nur bis zum Erreichen einer bestimmten Altersgrenze gezahlt wird ist der Ertragsanteil für abgekürzte Leibrenten heranzuziehen. Eine Tabelle zur Höhe des Ertragsanteils findest du z.B. unter http://www.steuerrat24.de/data/alters/alterseink4-abgekrenten.htm
Die BU-Rente wird also kaum zu 100% der Steuerpflicht unterworfen!

Desweiteren darfst du nicht vergessen, dass eine Besteuerung von Einkünften erst ab über 8000 Euro Jahreseinkommen beginnt. Auch wenn du jetzt z.B. 100 Euro Verletztenrente der BG hättest und eine private BU-Rente von 700 Euro mit einem Ertragsanteil von 80% fiele keine Steuer an, da

700 € x 12 [Monate] x 0,8 [80 % Ertragsanteil] = 6720 € [zu versteuerndes Einkommen]

und somit ein Steuersatz von 0% anfallen würde.

Anders sähe die Sachlage natürlich aus, wenn du weitere steuerbare Einkünfte wie z.B. Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung o.ä. hättest.

Zum GKV-Beitrag:
wie bist du denn momentan versichert? Ich vermute, es handelt sich um eine freiwillige Versicherung? Dann wird in der Regel ein Mindestbeitrag von ca. 140 Euro fällig. Solltest du neben den Renten weitere Einkünfte haben (siehe z.B. oben angesprochene Kapitaleinkünfte, Zinseinkünfte etc.), könnte der der Beitrag zur Krankenversicherung auch höher ausfallen.

Jetzt alles etwas klarer?

Gruß
Joker
 
Danke Joker,
der Link mit der Besteuerung beruhigt mich schonmal ungemein. Ist zwar eine Unverschämtheit, dass ich die private BU versteuern muss, ich kann ja die private BU sonst auch nicht steuerlich von der Lohnsteuer absetzen.

Ich habe ein Schreiben von meiner gesetzlichen KV bekommen. In diesem sollte ich all meine Kapitaleinkünfte angeben. Gehören dazu auch die BU-Renten?

Wenn ich jetzt beispielsweise 1000 Euro private BU und 500 Euro Erwerbsminderungsrente bekomme, muss ich dann davon 17.1% (14,9% +2,2%) an die gesetzliche Krankenversicherung bezahlen. Müßte ich dann jeden Monat 171 € von der privaten BU und 85,5 € (zusammen 256,5€) Krankenversicherungsbeitrag zahlen?

Ist es für mich möglich, in eine private KV zu wechseln (es wäre für mich dann günstiger als die gesetzliche KV)?

Ich habe schon die BG angerufen, aber keiner kann oder will mir diesbezüglich weiter helfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Tonreg,

möglich ist alles und Du kannst Dich auch Privat Krankenversichern, was ich Dir jedoch nicht empfehlen möchte.
Wenn Du chronisch Krank bist, wirst Du mit einem Risikozuschlag bei der Privaten Krankenversicherung eingestuft und die Beiträge werden dementsprechend hoch ausfallen. Über einen Wechsel in eine Private Krankenversicherung sollten sich (wenn überhaupt) nur junge und gesunde Menschen gedanken machen, denn werden sie später Krank, werden die Beiträge teuer. In der Regel ist dann eine Wechsel in die GKV. schwer, oder nicht mehr möglich.

MfG.
Pit
 
Ich kann grundsätzlich vor einem Wechsel in die PKV warnen. Niemand weiss, was einmal geschehen wird, wie man an unserem Beispiel hier sieht.
Die Kassen nehmen jeden kleinen Anlass zu Verweigerungen. Wenn dann durch Berufsunfähigkeit noch Einkommen wegfällt, kann es schnell eng werden.
Zudem beteiligen sich die Privaten noch weniger (also sprich gar nicht) an Aufklärungskampagnen und -möglichkeiten als es zumindest die Gesetzliche machen.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Tonreg,

dein Zitat.

Ich habe ein Schreiben von meiner gesetzlichen KV bekommen. In diesem sollte ich all meine Kapitaleinkünfte angeben. Gehören dazu auch die BU-Renten?

Erstmals sind für deine BUZ, keine GKV Beiträge fällig.
(Nicht zu den s. g. Versorgungsbezügen zählen, vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossene private Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen)

Wenn du dich bei der GKV freiwillig versichern musst: im Normalfall s. u. "Ja" gehört zu deinem einzubeziehenden Einkommen, nachdem dein Beitrag berechnet wird.

Wenn du pflichtversichert bist z. B. DRV: "Nein" Nur gesetzliche Renten und Versorgungsbezüge/Betriebsrenten/Pensionen, also rentenähnliche Einnahmen die im Zusammenhang mit dem Berufsleben stehen und Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit.

Weitere Info:

http://www.gkv-spitzenverband.de/Versicherte_Beitragsrecht.gkvnet

Je nach Kassensatzung wurden einzelne Einnahmearten unterschiedlich berücksichtigt. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz beendete die Unterschiede und wies dem GKV-Spitzenverband die Aufgabe zu, einheitliche Grundsätze zur Beitragsbemessung zu erarbeiten.

Wie bisher auch wird künftig die gesamte Leistungsfähigkeit des Mitglieds berücksichtigt. Zugleich hat der GKV-Spitzenverband festgelegt, in welcher Weise die unterschiedlichen Einkunftsarten (z. B. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Miet- und Zinseinkünfte oder auch Kapitaleinkünfte) berücksichtigt werden und wann bzw. in welcher Höhe eine Begrenzung erfolgt. Mit diesem Vorgehen wird für den freiwillig Versicherten die Beitragsbemessung transparenter und gerechter. Gleiche Sachverhalte führen künftig zum gleichen Ergebnis in der Beitragsbemessung unabhängig davon, ob man z. B. bei einer Ortskrankenkasse, einer Ersatzkasse, einer Betriebskrankenkasse oder einer Innungskrankenkasse versichert ist. In der Tendenz lässt sich bereits heute sagen, dass eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV nicht teurer wird. Im Gegenteil: Im Einzelfall können sich sogar Beitragsreduzierungen ergeben.

§ 240 SGB V Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/240.html

http://lexetius.com/2006,3466


Frage:

Was ist mit der Beantragung von einer Erwerbsminderungsrente?


Grüße

Siegfried21
 
Hallo Tonreg,

Ist zwar eine Unverschämtheit, dass ich die private BU versteuern muss, ich kann ja die private BU sonst auch nicht steuerlich von der Lohnsteuer absetzen.

Natürlich kann man die Beiträge zur BU von der Steuer absetzen! Wie es so schön heisst als begrenzt abziehbare Sonderausgaben. Ich habe gerade nicht im Kopf, wie viel das ist. Allerdings ist meine schon sehr teuer und kann (ich glaube) voll abgesetzt werden...

MfG
max01
---
Dieses ist natürlich meine Meinung. Rechtsfragen beantwortet Dein Anwalt …
 
Hallo Siegfried21,

Erstmals sind für deine BUZ, keine GKV Beiträge fällig.
(Nicht zu den s. g. Versorgungsbezügen zählen, vom Arbeitnehmer selbst abgeschlossene private Lebens-, Renten- oder Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen)

Wenn du dich bei der GKV freiwillig versichern musst: im Normalfall s. u. "Ja" gehört zu deinem einzubeziehenden Einkommen, nachdem dein Beitrag berechnet wird.

Ich werde aus deinem Zitatat nicht ganz schlau.

Ist nun die private Berufsunfähigkeisrente und die Erwerbsminderungsrente Beitragspflichtig?

mfg
Tonreg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo tonreg,

wenn du bei der GKV pflichtversichert bist gibt es keine Anrechnung der Renten. Bist du jedoch freiwillig in der GKV versichert, wird die Beitragshöhe über die Höhe deiner Renten und sonstigen Einkünfte ermittelt.

Nähere Auskünfte zu deinem Versicherungsstatus wären daher schon sinnvoll.

Gruß
Joker
 
Hallo tonreg,

wenn du bei der GKV pflichtversichert bist gibt es keine Anrechnung der Renten. Bist du jedoch freiwillig in der GKV versichert, wird die Beitragshöhe über die Höhe deiner Renten und sonstigen Einkünfte ermittelt.

Nähere Auskünfte zu deinem Versicherungsstatus wären daher schon sinnvoll.

Gruß
Joker


Hallo Joker,

ich muss mich jetzt freiwillig GKV versichern. Wenn es ginge (das steht noch offen), wäre eine PKV für mich güstiger.

Warum wird bei einer freiwilligen GKV die Beitragshöhe von der privaten BU und Erwerbsminderungsrente berechnet?
 
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