Hallo tonreg,
was soll man zu deiner Frage jetzt antworten: weil es so im Gesetz steht
In Sachen PKV: du weißt schon, das der PKV-Beitrag von deinem Gesundheitszustand abhängig ist und bei wesentlichen Vorerkrankungen deftige Risikozuschläge anfallen und/oder der Versicherer einen Vertragsabschluß ablehnen kann? Dir ist auch bewusst, dass die PKV-Beiträge starken jährlichen Steigerungen unterworfen sind? Z.B. werden im nächsten Jahr die PKV-Beiträge um ca. 8% (!) steigen.
Nun denn, die Entscheidung kann nur jeder für sich selber treffen. Es ist ja ohnehin offen, ob du überhaupt in die PKV wechseln kannst.
Gruß
Joker
was soll man zu deiner Frage jetzt antworten: weil es so im Gesetz steht
§ 240 SGB V: Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder
(1) Für freiwillige Mitglieder wird die Beitragsbemessung einheitlich durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen geregelt. Dabei ist sicherzustellen, daß die Beitragsbelastung die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds berücksichtigt.
(2) Bei der Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sind mindestens die Einnahmen des freiwilligen Mitglieds zu berücksichtigen, die bei einem vergleichbaren versicherungspflichtig Beschäftigten der Beitragsbemessung zugrunde zu legen sind.
(...)
In Sachen PKV: du weißt schon, das der PKV-Beitrag von deinem Gesundheitszustand abhängig ist und bei wesentlichen Vorerkrankungen deftige Risikozuschläge anfallen und/oder der Versicherer einen Vertragsabschluß ablehnen kann? Dir ist auch bewusst, dass die PKV-Beiträge starken jährlichen Steigerungen unterworfen sind? Z.B. werden im nächsten Jahr die PKV-Beiträge um ca. 8% (!) steigen.
Nun denn, die Entscheidung kann nur jeder für sich selber treffen. Es ist ja ohnehin offen, ob du überhaupt in die PKV wechseln kannst.
Gruß
Joker