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Wie kommt IHR klar?

Wie kommt ihr finanziell klar?


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hallo speedwomen,

wir bekommens auch immer erst rückwirkend, weil dann erst genau klar ist was verdient wurde. als wäre das nicht auch vorab schätzbar.

du hast recht es gibt immer wieder sachen wo sie gar nichts zahlen nur bei mir sind das zum glück kleinere beträge aber immer wieder so um die hundert da macht sich auch bemerkbar.
ohne ab und an sponsoring bei oma, was ich zum glück noch habe, wär da nichts mehr drin.

... und zu guter letzt - ja die gutachten, dafür zahlen sie sehr sehr gern und sehr willig, was sich da so sammelt mit der zeit. :rolleyes:

ich könnte laut meinen behandlern dafür schon lange jahre sehr gute behandlung bekommen!

viele grüße :cool:
 
hallo, speedwomen
hallo, bln

man muss bei chron. erkrankungen max.1% des einkommens bezahlen.
da dieses in der regel fest steht, kann diese zahlung zu jahresbeginn (auf antrag) geleistet werden und hat dann für den rest des jahres befreiung.

bei ablehnung der kk für etwaige übernahme der kosten immer auf härtefall bestehen.
kommt unglaubliches raus.

mfg
pussi
 
Hallo Jangun, ein Tipp!
Wenn Sie nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen können, dann können Sie eine Befreiung von TV/Radio Gebühren beantragen. Sie bräuchten aber hierfür eine ärztliche Bestätigung.
Gruss
heincole
 
Hallo heincole,

es ist einige Zeit her als dies möglich war.
Jetzt bekommt man eine Befreiung erst wenn man 80 Prozent (Ausnahme siehe unten) schwerbeschädigt ist. So habe ich es zumindest gelesen oder wenn man Hartz IV bekommt.

Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des § 27 e des Bundesversorgungsgesetzes:

Aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Leistungen nach § 27 e BVG


a. blinde oder nicht vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60% allein wegen der Sehbehinderung:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit “RF-Merkzeichen” oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

b. hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes
behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80% beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können:
Aktueller Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen“ oder Bescheinigung des Versorgungsamtes

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Zum Schluss noch etwas zum Thema was ich zufällig bei net-Tribune.de
gefunden habe.


08. Juli 2008
Befreiung von der Rundfunkgebühr und billiger ins Museum


Frankfurt - Verbilligte Fahrkarten für Busse und Bahnen, Befreiung von den Rundfunkgebühren oder kostenloser Museumsbesuch: Für die knapp 7,8 Millionen Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe und Altersgrundsicherung in Deutschland gibt es zahlreiche Vergünstigungen, die meisten werden von den Kommunen gewährt. Die Leistungen fallen daher zwischen Aalen und Zwickau unterschiedlich aus. Bundesweit weitgehend einheitlich geregelt ist nach Angaben des Selbsthilfevereins Tacheles die Möglichkeit, kostenlos Ausweise zu bekommen, sowie die Befreiung von der Rundfunkgebühr. 4,5 Prozent der Privathaushalte in Deutschland zahlen laut Gebühreneinzugszentrale (GEZ) die vierteljährlich fälligen 51,09 Euro nicht, weil sie von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II leben. Sie können meist auch die 8 Euro für den Personalausweis und die 59 Euro für den neuen Reisepass sparen.
Sozialtarife bei der Telekom und E.ON Wer von der GEZ-Gebühr befreit ist, telefoniert auch bei der Deutschen Telekom billiger. Das Unternehmen gewährt eine «soziale Vergünstigung» von 6,94 Euro als Gesprächsgutschrift. Möglicherweise sind andere Anbieter aber dennoch preiswerter. Einen Sozialrabatt hat der Energiekonzern E.ON im Angebot, nach eigenen Angaben als einziger Anbieter in Deutschland. Knapp 20.000 Stromkunden erhalten laut E.ON derzeit Vergünstigungen beim Grundpreis zwischen 60 und 120 Euro im Jahr. «Das wird gut angenommen», sagt eine Unternehmenssprecherin. «Das zeigt, dass der Bedarf da ist.»
Die Städte und Gemeinden bieten eine breite Palette von Vergünstigungen und Rabatten. Die kommunalen Verwaltungen seien für die sozial Benachteiligten der erste Ansprechpartner, sagt Harald Thomé von Tacheles. Zudem hätten sie eine Auskunftspflicht. Viele Städte bieten einen Sozialpass an, die an den Kassen von Schwimmbädern, Theatern, Museen oder bei der Anmeldung zu VHS-Kursen bares Geld wert sind. Der Kreis der Berechtigten ist unterschiedlich.
In Frankfurt am Main haben derzeit 58.000 Menschen den «Frankfurt-Pass», das sind etwa 8 Prozent der Gesamtbevölkerung. Berlin bündelt die Vergünstigungen derzeit ebenfalls in einem Sozialpass, der laut Senat von knapp 700.000 Einwohnern beantragt werden kann. Er soll im Herbst eingeführt werden. Auch die Millionenstädte München und Köln wollen es Menschen mit wenig Geld auf diese Weise ermöglichen, am gesellschaftlichen, kulturellen und sportlichen Leben teilzunehmen.
Rabatt beim Friseur Zahlreiche kleinere Städte von Aalen über Castrop-Rauxel und Kaiserslautern bis Zweibrücken bieten ebenfalls einen Sozialpass an, dessen Leistungskatalog von Kommune zu Kommune variiert. Mancherorts gewähren Geschäfte Rabatte, im sauerländischen Iserlohn sind vom Buchhändler über Floristen, Friseure bis zum Umzugsunternehmen etliche dabei.
In etwa 20 bis 25 Städten gibt es laut Sozialrechtler Thomé freiwillige Schulbeihilfen, so in Wuppertal. Vor allem bei dem in der Schule fälligen Verpflegungsgeld helfe die Stadt bedürftigen Familien und übernehme deren Eigenanteil von in der Regel 50 Cent pro Essen, sagte eine Sprecherin der Stadt. Auch eine Ermäßigung der Hundesteuer werde Tierhaltern mit wenig Geld mancherorts angeboten, sagt Thomé. Weniger zahlen bei weniger Einkommen heißt es auch in Kindertagesstätten mit gestaffelten Gebühren.
Für verbilligte Mobilität sorgen die sogenannten Sozialtickets, die bisweilen Teil des Sozialpasses sind. Für den Großraum Berlin kostet eine solche Monatskarte für den öffentlichen Nahverkehr 33,50 Euro statt des Normaltarifs von 88,50 Euro.


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man muss bei chron. erkrankungen max.1% des einkommens bezahlen.
da dieses in der regel fest steht, kann diese zahlung zu jahresbeginn (auf antrag) geleistet werden und hat dann für den rest des jahres befreiung.

bei ablehnung der kk für etwaige übernahme der kosten immer auf härtefall bestehen.
kommt unglaubliches raus.

Das hatte ich letztes Jahr gemacht und das war nicht schwer, aber ich muß jedes Jahr aufs neue beantragen. Ich habe auch auf Härtefall plädiert erfolglos. Meine KK hat letztes Jahr mit einer anderen KK fusioniert und seitdem habe ich die Schwierigkeiten. Was allerdings komisch ist, ich war dieses Jahr im März für 1 Woche im Krankenhaus. Als ich meine Zuzahlung am Entlassungstag bezahlen wollte, meinte die Dame das sie alles zur KK schickt und die KK mir dann die Zuzahlungsrechnung schickt. Aber bis heute habe ich noch nichts bekommen. Wie schon einmal geschrieben ist mein Mann selbstständig und kann nicht sagen was er dieses Jahr verdient. Hätte er eine Festanstellung wäre das kein Problem. Aber mein Anwalt meinte ich soll alle Rechnungen sammeln denn die kommen mit in die Schadensberechnung bei der gegn. Haftpflichtversicherung. Nur leider bringt mir das im Moment nichts.

Zitat von heincole:
Wenn Sie nicht mehr am sozialen Leben teilnehmen können, dann können Sie eine Befreiung von TV/Radio Gebühren beantragen. Sie bräuchten aber hierfür eine ärztliche Bestätigung.
Gruss
heincole

Joachim hat Recht so einfach ist das nicht mehr. Ich hatte es probiert mit 50% G und mein Antrag wurde abgelehnt. Jetzt versuche ich es wieder mit 80% G und B. Bin gespannt was mir dann geantwortet wird.

Viele Grüße
 
Lebenshaltung und Rente

Mir kommt dies sehr bekannt vor. Ich hatte vor meinem Unfall ein Nettoeinkommen von 2800,00 DM und jetzt eine Rente einschl. BG - Rente von 863,00€.
Wie ich klar komme? Nun, mittlerweile (nach 8 Jahren) besitze ich nichts mehr, was von Wert ist.
Meine Lebensversicherung, musste ich Zwangs auflösen, da die BG bis heute die Pflege- und Haushaltshilfe nicht anerkannt hat.
Hier jedoch ist jetzt das Sozialamt eingesprungen, jedoch muss ich die 15% an die Knappschaft immer noch selber berappen.
Meine Wohnung musste ich kündigen und lebe jetzt in einer viel zu kleinen Wohnung, die nicht Rollstuhl gerecht ist. Das Wohngeld für eine größere Wohnung ist nicht ausreichend, um die hohen Nebenkosten, die eine größere Wohnung mit sich bringt, zu tragen.
Lebensmittel kaufe ich ausschließlich im Aldi.
Kleidung kann ich mir eigentlich überhaupt nicht leisten, bin aber gezwungen, neue zu kaufen, da ich auf Grund der Tabletten innerhalb 3 Monaten mehr als 14kg zugenommen habe. Mit steigender Tendenz.
Jammern hilft nicht. Bedauerlicherweise können wir nichts dagegen tun.
Die einzige Lösung, die mir dazu einfällt wäre: Weg mit dem Euro und her mit DM.
Am meisten ärgert es mich, dass die Preis mittlerweile = DM Preise sind.

Da die BG bereits 2 Jahre meine Antrag "bearbeitet", damit ich einen PKW erhalte, mit dem ich in der Lage bin, am Sozialen Leben teilzunehmen, nehme ich nicht mehr an dem Gleichen teil. Hierdurch spare ich unglaublich viel. Doch meine "Seele" geht dabei über die Wupper.
 
hallo, speedwomen,

jetzt mach mal bt. deinem pseudonym mehr ehre.

jedes jahr bei der kk ist falsch. alle zwei jahre!

du kannst nicht das einkommen für das laufende jahr wissen, du brauchst aber die medis.
mach also bischen speed women!
nicht böse gemeint.

lg
pussi
 
Hallo Pussi

Ich habe genug Dampf gemacht und mich rumgeärgert. Nochmal mein Mann ist selbstst. und es wird das Gesamteinkommen der ganzen Familie berechnet. Dadurch das mein Mann selbstst. ist muß ich jedes Jahr auf ein Neues Befreiung beantragen, denn mein Ausweis war nur befristet für 1 Jahr. Wäre mein Mann festangestellt dann hätte er ein festes Jahresbrutto, aber als selbstst. nicht. Wie schon geschrieben kann ich Ende des Jahres alles für dieses Jahr einreichen, denn dann kann ich sagen was mein Mann verdient hat und muß keine 250 € für den Steuerberater berappen. Wenn ich endlich mal Glück habe dann hat sich die Sache bald erledigt und ich bekomme dann alles bezahlt was ich benötige:).

Viele Grüße
 
Mir kommt dies sehr bekannt vor. Ich hatte vor meinem Unfall ein Nettoeinkommen von 2800,00 DM und jetzt eine Rente einschl. BG - Rente von 863,00€.
Das versteh ich nicht ganz, wenn Du vor dem Unfall soviel Dmark verdient hast müsstest Du doch mehr BG Rente bekommen... wenn Du im Rollstuhl sitzt gehe ich mal davon aus das Du 100% hast oder?
Ich hatte damals leider das Pech, in der Lehre gewesen zu sein, da war die Bemessungsgrundlage sehr gering für die BG Rente nach dem Arbeitswegeunfall.
Aber ich merke trotzdem an den einzelnen Zuschriften hier, dass ich wohl noch gut bedient bin. Nächste Woche habe ich übrigens den Termin zur Hauptverhandlung, wer mich etwas kennt, weiß ja worum das da geht->
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=5603
jedenfalls muss ich da wohl auch einen Haufen Geld berappen und davor habe ich jetzt schon schiss...
 
Hallo Pussi,

wie aller zwei Jahre :confused: ? Mir hat meine Kasse auch gesagt jedes Jahr! Genau wie bei Speedwomen.

und Jangun,

nur weil man im Rolli sitzt hat man doch nicht 100% wo denkst du hin, das bekommen auch nicht Blinde, dies war einstmals vor langer Zeit!
Ich habe 70% und G das aG ist in Klage seit eingien Jahren dewegen auch überhaupt die Erhöhung auf 70% und G.
Das B bleibt in der Schublade und in 1 oder 2 Wochen kann endlich die Unterlassungsklage raus, da es sich da schon etwas lang aufhält :cool:!

viele Grüße
 
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