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Wie kann man "gerätegestützt" nach Jahren ein mögliches stattgehabtes SHT noch feststellen?

bobb

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 Juni 2015
Beiträge
751
Hallo,

wer hat Erfahrung, wie man Jahre nach einem Unfall noch ein mögliches stattgehabtes Schädel-Hirn-Trauma feststellen lassen kann?

Hat jemand mit einer Diffusions-Spannungs-Tomographie an z.B. einem hochauflösenden 7-Tesla-Magnetom Erfahrung. Ist jemanden bekannt, ob so eine Untersuchung auch durch die aktuellen Leitlinien anerkannt ist.

Gruß Bobb
 
Hallo bobb,
Ich habe keine Ahnung, was das bei mir für ein MRT war. Aber ich glaube es war so 1,5 bis 2,5 Jahre nach dem Unfall, da hat man die Einblutungen noch durch Hämosiderin-Ablagerungen im MRT sehen können. Danach wurde kein MRT des Kopfes mehr gemacht, daher kann ich dir auch nicht sagen, ob man duese jetzt auch noch sehen würde.
Vielleicht kann man Narbengewebe im Gehirn sichtbar machen? Aber das weiß ich nicht wie...

Und noch eine Überlegung: selbst wenn du mit so einem MRT nachweisen könntest, das da schonmal ein SHT vor langer Zeit stattgefunden haben muss, kannst du doch noch lange nicht beweisen, dass es durch den Unfall war...
Vielleicht bist ja auch als Kind vom wickeltisch gefallen .
LG Ellen
 
Hallo Bobb,

Vielleicht wendest du dich mal an die Fachgesellschaften bzw. ihre Mitglieder mit dieser Frage?


Vielleicht kann man dir dort weiterhelfen? Aber wie Ellen schon - es ist sicher nur zielführend, wenn man dadurch einen Unfallzusammenhang feststellen kann. Aber vielleicht wäre es ja auch für dich persönlich wichtig, zu wissen, ob noch Schäden sichtbar sind?

Ich gehe davon aus, dass Verletzungen/Vernarbungen ab einer gewissen Größe schon noch sichtbar sind in einem MRT, aber das müsste für auf Anfrage auch jeder gute Radiologe sagen können.

Viele Grüße

Rudinchen
 
Grüß Dich, Bobb!

01
Mir ist ein solches Verfahren unbekannt.

02
Mich wundert es auch, dass es das geben soll.

(a)
Der Begriff "Schädel-Hirn-Trauma" ("SHT") war früher daran gebunden, dass es entweder zu Bewußtlosigkeit oder aber zu nachweisbaren Schäden im Hirngewebe selbst gekommen ist.

(b)
Es dauerte lange, bis man zugab: Es gibt zu viele Unfallopfer, die weder das eine, noch das andere hatten, aber Schäden hatten sie doch. Und zwar: unmittelbar vor dem Unfall war noch alels o.k., danach nie wieder. Und dieser enge zeitliche Zusammenhang machte dann doch mal stutzig. Zumal es ganz typische Probleme gab, die es sehr gehäuft bei diesen SHT-Opfern gegeben hat. Daraufhin hat die Wissenschaft davon abstand genommen, ein SHT abzulehnen nur, weil weder Bewußtlosigkeit, noch Gwebeschäden nachzuweisen waren. Seither steht ein "technisches Meßergebnis", dass irgendetwas zerstört sein muss, nicht mehr im Vordergrund.

(c)
Was mich an der, inzwischen überkommenen Ansicht immer geärgert hat:

(ca)
Eine Bewußtlosigkeit war ja etwas, was durchaus auffällig war und leicht zu diagnostizieren war, und zwar sicher. Damls wie heute: Dass es nach einem heftigen Schlag auch die Folge des Schlages war, dass der Getroffene zu Boden ging und nicht mehr mitspielte, das war früher auch schon offensichtlich. Also: Der Schlag hatte medizinische Folgen.
Aber auch im MRT war regelmäßig NICHTS zu sehen. Was wollte man also damit also ausschließen können?

(cb)
Dennoch war es ein langer Kampf: Die herrschende Meinung der Mediziner war damals, dass ohne Bewußtlosigkeit keine (dauerhafte) Schädigung zu erwarten sei. Wieso, konnten sie nicht sagen. Wer aber öfters an Unfallstellen war, und da erlebt hat, wie total verwirrt Unfallteilnehmer sein können, der hat das schon früher nicht geglaubt. Hochinteressant aber auch, dass diese Leute zwar unsinnige Aktivitäten entwickeln, sich aber hinterher oft an gar nichts mehr erinnern können. Ohne Zweifel: Unfallfolge. Wieso das aber nur kurzzeitig wirken soll, ich habe es nie verstanden. Welcher Faktor sollte denn das bewirken? Wie erklärt man, dass das nur vorübergehende Folgen haben kann? Man konnte es mir nie erklären.

Dass eine AWMF-Richtlinie das Bild gewendet hat, gut.

Aber ich wundere mich, dass jemand etwas gefunden haben soll, dass man das SHT irgendwie messen kann. Ich will es nicht ausschließen, denn: In der heutigen Zeit gibt es ja jeden Tag etwas Neues, was von der alte Erkenntnis beweist: Die "Erkenntnis" war ein Irrtum! Dumm nur, dass der Mensch dazu neigt, es "große Erfahrung" zu nennen - was er manchmal seit Jahrzehnten falsch macht.


ISLÄNDER
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Elster,

danke für die Rückmeldung. Bei mir ist es so, dass ich seit dem Unall nachweislich Symptome habe, die bislang als psychogen klassifiziert wurden, doch ein Neuropsychologe mir vor kurzem erläuterte, dass diese bzw. die meisten meiner Unfallsymptome auch oder gerade eben auf ein stattgehabtes SHT hinweisen.

Deshalb jetzt mein Bemühen, eine axonale Scherverletzung über die besagte Untersuchung noch nachweisen zu wollen.

Gruß Bobb
 
Hallo Rudinchen,

danke für Deine Rückmeldung. Ich habe nachweislich unfallbedingte Symptome, die zu einem stattgehabaten SHT passen. Doch gibt es eben nicht unbedingt viele gute Radiologen.

Ich suche auch einen Neuro-Radiologen der einen 7-Tesla einsetzt, weil man mit einem solchen kleinste Verletzungen im Gehirn feststellen kann. Sogar sollen mit so einem 7-Tesla-Magnetom (SIEMENS) Feststellungen getroffen werden können, dass im Gehirn ein Tumor wachsen wird, obwohl dieser noch nicht pathologisch ist.

Doch das Problem ist, dass solche Millionen-Investitionen nur an Universitätskliniken angeschafft werden können und überwiegend über Förder-Stiftungen finanziert werden, auch wenn es sich um Anstalten des öffentlichen Rechtes handelt.
Und wer ist Drittmittelgeber an Universitäten und Unikliniken? Natürlich zum großen Teil die Unternehmen aus der Wirtschaft und hier eben auch die großen Versicherungskonzerne neben der Pharmaindustrie und anderen!

Warum sollte also ein Neuro-Radiologe (Professer an einer Uniklinik) mittels eines 7-Tesla gerade ein früheres stattgehabtes SHT nachweisen wollen? Man weiß doch, dass SHTs immer unfallbedingt sind mit anhaftenden Versicherungsfällen im Schadensrecht oder Haftungsrecht. Da werden solche Untersuchungen im klinischen Bereich von Unikliniken erst gar nicht gemacht; will man doch seinen potentiellen Spender nicht schaden durch eine Diagnose bzw. den Nachweis eines früher stattgehabten SHTs. Stattdessen bietet man eine Zweitmeinung aufgrund früherer CDs an. Aber weit gefehlt, wenn man dann meint, dass man eine Untersuchung an einem 7-Tesla bekommt. Dann heißt es, dass diese 7-Tesla-Tomograpfen nur für Forschungszwecke eingesetzt würden.

Auf eine von der Uniklinik angebotene Zweitmeinung kann an also bei Verdacht auf ein früheres SHT verzichten.

Außerdem gehört es zum Karriereweg eines Professors an einer Universität und an Universitätskliniken neben seiner wissenschaftlichen Arbeit auch Drittmittel einzuwerben, will er z.B. von einer W2-Professor zu einer W3-Professur "gekürt" werden. Die Chefärzte sprich Professoren an Universitätskliniken gehören der Universitätkonferenz an, die den Vorstand berät (also hier auch den kaufmännischem Vorstand) und somit gerade diese über Zuflüsse von Drittmitteln und deren Gebern genau Bescheid wissen.

Gruß Bobb
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo HWS-Schaden,

danke für Deinen Hinweis. Genau das ist mein Problem, denn meine einige Wochen nach dem Unfall entstandenen Depressionen aber sofort nach dem Crash vorhandenen starken kognitiven Einchränkungen bis hin zur Steuerungsunfähigkeit sind m.E. Folgen bzw. auch Folgen eines beim Heckaufprall stattgehabten SHTs.

Ich war nach dem Crash auch eine Zeitlang ohne Bewußtsein, was aber nicht dokumentiert wurde bzw. von mir falsch angegeben wurde. Doch habe ich jetzt das vom Gericht veranlasste unfallanalytische Gutachten ein weiteres Mal überprüfen lassen. Dabei ist herausgekommen, dass ich als Insasse des angestoßenen KFZs einer Insassenbelastung von 9 bis 12 g ausgesetzt gewesen sein mußte.

Der damalige Gerichtsgutachter wurde gem. Beweisbeschluß lediglich nach der kollisionsbedingten Geschwindigkeitsänderung (Delta-V-Wert) gefragt. Selbst dieser - wäre er zutreffend - würde die sog. "Harmlosigkeitsgrenze" weit überschreiten.

Wenn man weiß, dass nun alle ersten 3 vom Gericht beauftragten Gutachten (Unfallanalytiker, Orthopäde, Psychiater) entweder aus Unfähigkeit oder aufgrund von Tendenzvorgaben des Gerichtes oder um sich der haftenden KFZ-Versicherung des Unfallgegners zu empfehlen, falsch sind, dann ist das für mich ein Indiz dafür, dass dieses System der Begutachtungen in Deutschland dringend geändert werden muß. Ich verweise hier auf die Veröffentlichung von Prof. Schwintowski von der Humboldt-Universität Berlin, die ja sicher hier bekannt ist. Doch wäre eine Änderung nach Schwintowski auch nicht unbedingt "heilsbringend", denn schließlich würde es auch Mittel und Wege geben, den Gutachter dahingehend vonseiten der Beklagten zu informieren, wer gegen wen klagt und dieser dann interessengesteuert sein Gutachten erstatten könnte.

Doch hat man es umso schwerer, seine Ansprüche in einem langen Personenschadensprozess gegenüber der haftenden Versicherung durchzusetzen, wenn man weiß, dass der eigene Anwalt einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil hätte, würde es in die nächste und von den Prozessbeteiligten vielleicht sogar bewußt gesteuerten Weg der Berufungs-Instanz gehen. Schließlich erhält ein Anwalt vor einem OLG dann seine Anwaltsgebühr nochmal vom Kläger und das erhöht und für weniger Arbeitseinsatz als in der Vorinstanz.

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,

Da hast du dich ja gründlich informiert. Danke für den Hinweis, es scheint ja jetzt Unis zu geben, die das 7-Tesla-Magnetom einsetzen


AAber selbst, wenn du diese Aufnahmen hättest, belegen sie nicht unbedingt den Unfallzusammenhang - zumindest nicht vor Gericht. Da bräuchtest du einen Professor, der das in einem vom Gericht bestellten Gutachten fundiert belegt.

HHast du nach deinem Unfall mal due Hirnanhangsdrüse, die Hypophyse, untersuchen lassen? Die kann durch das SHT auch geschädigt worden sein. Lies mal hier nach:

VVielleicht hilft es nicht unbedingt vor Gericht, aber dir gesundheitlich.

VViele Grüße

RRudinchen
 

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Hallo Bobb,

mir hat ein Radiologe gesagt, dass man diese Hämosiderin-Ablagerungen von der abgelaufenen Blutung immer sehen wird. 1,5 Jahre nach meiner Hirnblutung durch einen Autounfall waren sie im MRT noch sichtbar, und es war kein 7 Tesla-MRT. Vielleicht kann Dir eine Radiologie vor Ort nähere Auskunft dazu geben.

@ Isländer
Bzgl. der Bewusstlosigkeit: In der Ablehnung der Haftpflichtversicherung steht bei mir auch, dass ich ja nicht bewusstlos gewesen wäre, also folglich auch kein SHT stattgefunden haben kann. Obwohl die AWMF-Leitlinien auch eine Benommenheit als Zeichen eines SHT werten. Aber davon will die Versicherung natürlich nichts wissen.

Viele Grüße und alles Gute

Lilie13
 
Hallo Rudinchen, hallo Lilie13,

der Sache mit der Hypophyse werde ich nachgehen. Danke!

Doch wurden bei mir nach dem Unfall ein CT gemacht (möglich ein uraltes Gerät ?) und 4 Monate danach eine MRT am 1,5 Tesla. Wobei bei der MRT Verengungen der blutabfließenden Gefäße entdeckt wurden in der linken Gehirnhälfte, die aber nicht pathologisch sein sollen. Komisch nur, dass ich halbseitig rechts einen starken Tremor hatte und noch etwas habe und eben die rechte Körperhälfte von der linken Gehirnhälfte gesteuert wird?

Gruß Bobb
 
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