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Wie kann man gegen ein Gutachter Gerichtlich vorgehen

Rotti

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
1 Dez. 2009
Beiträge
125
Ort
Schwarzwald
Hallo zusammen,
habe ein großes Proplem mit meiner BU Versicherung.
Kurz zum verlauf meiner Unfalls.
Hatte im Nov.2008 einen Arbeitsunfall und habe dadurch eine Lähmung in der Linken Schulter (Gutachtlich festgestellt).
Hatte daraufhin bei meiner BU Versicherung einen Antrag auf BU Rente gestellt.
Die Versicherung gab mehrer GA in auftrag darunter ein Gutachten beim Prof. Stevens in der BG Klinik.
Das einzige GA das die Berufunfähigkeit nur zu 30% bescheinigt ist das vom Prof.
Ich mußte aus diesem Grund nochmals zu einem weiteren Ga zum Prof. S.. Dieser verzichtete auf die einzige Untersuchung die diese Lähmung veststellt. Ich ging davon aus das Gutachten der BG übernimmt das die BG in Auftrag gab im dem die Lähmung festgestellt wurde. Aber Pustekuchen obwohl er auf die Untersuchung verzichtete behart er weiter auf eine BU von 30%.
Kurz zu meinen anderen Gutachten.
Neurologisches GA 100% BU
Hausarzt 100% BU
BG Berufunfähig 3 Jährige Umschulung + Unfallrente
Und nun muß ich mich mit dem GA vom Prof. rumschlagen mit 30% BU
Ich bin Maurer und kann mit meiner Linken Arm keine Gewichte mehr bewegen.
Meine BU Versicherung wird sich natürlich auf das GA vom Prof. Stevens berufen und nicht in Leistung gehen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr und hoffe ihr könnt mir ein paar Tips geben.
Danke im voraus
Gruß Rotti
 
Hallo Rotti,

ich gehe davon aus, dass Du keinen RA hast, evtl. auch keine entsprechende Rechtschutzversicherung. Es wird immer schwer sein, auf sich gestellt gegen solche von Gerichten und Behörden geachtete Personen vorzugehen. Es sei denn, dass sie in der Vergangenheit derart übertrieben haben, dass sie auch für diese nicht mehr zu halten sind. Da solltest Du hier mal nach diesem sogen. Prof. hier suchen.

Frage Dich, welche Fakten der weiteren GA gegen die Annahme des angegriffenen GA sprechen (vorhandene Untersuchungen, Messungen).

Was die Gutachterhaftung betrifft, so kannst Du mal hier lesen:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__839a.html
www.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=71851&docClass=NEWS&site=Bayerlein&from=AddOn.035
www.abekra.de/Berufskrankheiten/Gutachter(un)wesen/Gutachter(un)wesen.htm#Gutachterhaftung
www.gutachterhaftung.de
naja, vielleicht auch mal hier, frag mich aber nicht, ob er nicht etwas vollmundig etwas verspricht; es beschreibt aber die Situation recht gut
www.schmidlaw.net/pageID_5526068.html


Gruss

Sekundant
 
Stevens

Hallo Rotti,
im Forum findest du genügend Beiträge über eine Klage vor dem Sozialgericht, sowie über die Einbeziehung des VDK oder anderer Sozialverbände / anwälte, das immer personenabhängig ist...
Du bist schon längere Zeit im Forum und deshalb gehe ich davon aus , das du zu den über 50 PINs gehört die Jürgen zu seinem Aufruf gefolgt sind wer in den letzten Jahren von Prof Stevens Tübingen begutachtet worden ist , wenn nicht lese dich hier rein und durch .........................

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=18307

sowie Neues zum Datenschutz von Prof Stevens---- SEENIXE.....
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=14939

Hoffe es bringt dich und uns weiter...

Tschau

Tscharlie
 
Hallo Rotti,
du sollst dich Jürgen unbedingt anschließen.

Hallo Sekundant,
danke für die links, habe sogar meinen Anwalt darin gefunden. Mal sehn was er so sagt,
denn er wollte nicht gegen den Gutachter vorgehen. Bei ihm heißt es immer abwarten.

Gruß Fritzi
 
Hallo Rotti,

es gibt noch die Möglichkeit gegen den Hr, Prof. Dr. S. eine Strafanzeige wegen Ausstellung eines falschen ärztlichem Gutachten bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Die Strafanzeige belegst und begründest Du mit den Gutachten der BG.,Arztberichten usw.
Deiner BUV. teilst Du mit, dass Ergebnis des Gutachten stimmt nicht mit den Dir vorliegenden Gutachten anderer Ärzte über ein und Du erkennst das GA.aus diesem Grund nicht an!

MfG.
Pit
 
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