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Deleted member 17801
Guest
Hallo,
nachdem in einem anderen Thread schon das Thema Abfindungsvertrag diskutiert wurde, interessiert mich die andere Möglichkeit. Wie ist das Vorgehen, wenn in einem abschließenden Gerichtsurteil ein Feststellungsurteil über Schadenersatz gefällt wurde (sorry, wenn das anders heißt, bin Laie!).
Nehmen wir mal an, die haftende Partei wird verurteilt, an den Geschädigten bis zum 67ten Lebensjahr den Verdienstausfall zu zahlen, dazu noch Schaden durch vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld (Einmalzahlung) bis Lebensende.
Ich denke mal, das Schmerzensgeld wird als eine Position gezahlt, verzinst ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Forderung gegenüber dem Schädiger? Mit welchem Zinssatz? Und das dürfte komplett steuerfrei sein?
Wie sieht das mit dem Verdienstausfallschaden aus? Rückwirkend kann man den ja einigermaßen beziffern. Ich denke auch da erfolgt eine Verzinsung des bisher entstandenen Schadens? Bei Zahlung wird das Ganze dann auch steuerpflichtig? Die Steuern zahlt der Schädiger? Und ganz spannend, wie wird das in den Folgejahren aussehen?
Nehmen wir an, bis zum 67ten Lebensjahr sind es noch 30 Jahre. Wie läuft das dann ab? Setzt man sich dann jedes Jahr mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers zusammen und ermittelt den in diesem Jahr entstandenden Verdienstausfall? Wird da jedes Jahr der aktuelle gesundheitlich Zustand geprüft - und wenn ja, wie? Was ist, wenn sich die Gesundheit aufgrund eines anderen Ereignisses, welches nichts mit dem ursprünglichen Schaden zu tun hat deutlich verschlechtert? Beispiel: ursprünglicher Schaden ist Verlust eines Beines - nun kommt z.B. eine Krebserkrankung dazu, die nicht in Zusammenhang steht. Kann dann der ursprüngliche Schädiger den Schadenersatz verweigern, weil ja nun sowieso ein Verdiensausfall auftreten würde?
Bei den vermehrten Bedürfnissen wird wohl einfach jedes Jahr eine Liste der Ausgaben geführt und diese dann abgerechnet?
Beim Haushaltsführungsschaden liefert das Gericht eine Basis zur Kalkulation? Oder wie würde dieser die Jahre nach einem Urteil ermittelt werden?
Wenn mir dazu jemand den ein oder anderen Hinweis geben könnte bin ich sehr dankbar.
Danke.
Sepsis
nachdem in einem anderen Thread schon das Thema Abfindungsvertrag diskutiert wurde, interessiert mich die andere Möglichkeit. Wie ist das Vorgehen, wenn in einem abschließenden Gerichtsurteil ein Feststellungsurteil über Schadenersatz gefällt wurde (sorry, wenn das anders heißt, bin Laie!).
Nehmen wir mal an, die haftende Partei wird verurteilt, an den Geschädigten bis zum 67ten Lebensjahr den Verdienstausfall zu zahlen, dazu noch Schaden durch vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld (Einmalzahlung) bis Lebensende.
Ich denke mal, das Schmerzensgeld wird als eine Position gezahlt, verzinst ab dem Zeitpunkt der erstmaligen Forderung gegenüber dem Schädiger? Mit welchem Zinssatz? Und das dürfte komplett steuerfrei sein?
Wie sieht das mit dem Verdienstausfallschaden aus? Rückwirkend kann man den ja einigermaßen beziffern. Ich denke auch da erfolgt eine Verzinsung des bisher entstandenen Schadens? Bei Zahlung wird das Ganze dann auch steuerpflichtig? Die Steuern zahlt der Schädiger? Und ganz spannend, wie wird das in den Folgejahren aussehen?
Nehmen wir an, bis zum 67ten Lebensjahr sind es noch 30 Jahre. Wie läuft das dann ab? Setzt man sich dann jedes Jahr mit der Haftpflichtversicherung des Schädigers zusammen und ermittelt den in diesem Jahr entstandenden Verdienstausfall? Wird da jedes Jahr der aktuelle gesundheitlich Zustand geprüft - und wenn ja, wie? Was ist, wenn sich die Gesundheit aufgrund eines anderen Ereignisses, welches nichts mit dem ursprünglichen Schaden zu tun hat deutlich verschlechtert? Beispiel: ursprünglicher Schaden ist Verlust eines Beines - nun kommt z.B. eine Krebserkrankung dazu, die nicht in Zusammenhang steht. Kann dann der ursprüngliche Schädiger den Schadenersatz verweigern, weil ja nun sowieso ein Verdiensausfall auftreten würde?
Bei den vermehrten Bedürfnissen wird wohl einfach jedes Jahr eine Liste der Ausgaben geführt und diese dann abgerechnet?
Beim Haushaltsführungsschaden liefert das Gericht eine Basis zur Kalkulation? Oder wie würde dieser die Jahre nach einem Urteil ermittelt werden?
Wenn mir dazu jemand den ein oder anderen Hinweis geben könnte bin ich sehr dankbar.
Danke.
Sepsis