• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie Human sollte ein Kostenträger (DRV) sein, wen es um eigene Fehler geht..?

JoachimD.

Nutzer
Registriert seit
21 Feb. 2007
Beiträge
1,736
Ort
Schwarzwald
Guten Tag,

also folgendes ist passiert die DRV hat zwei Monatsrenten überbezahlt.
Ich habe ein Praktikum gemacht und da entfällt die Erwerbsminderungsrente durch das Übergangsgeld was es während des Praktikums gibt!

Nun bin ich kein Rechtsanwalt das heißt ich habe den Zusammenhang nicht gekannt wie auch immer.
Wir haben uns auf eine Ratenzahlung geeinigt ich müßte aber 4 Prozent Zinsen bezahlen!
Nun habe ich die Raten nach Möglichkeit bezahlt nun geht es eigentlich nur noch um die letzte Rate!
Jetzt habe ich zwei Schreiben der DRV bekommen in denen steht wenn Sie nicht innerhalb drei Wochen bezahlen müssen Sie die Kosten einer Zwangsvollstreckung noch dazu bezahlen!
Leider zahlt der zweite Kostenträger die von mir eingereichten Rechnungen im Moment sehr schleppend um dies milde zu sagen!

Kann die DRV nun bei mir eine Zwangsvollstreckung anstreben, es geht um 80 Euro. Wenn ich erst in einem Monat die letzte Rate zahlen kann?
Mein Einkommen liegt weit unter dem pfändbaren Bereich!

Ich würde ja sofort wen der zweite Kostenträger ....

mfg Joachim
 
Hallo Joachim,

bleib locker, wenn "nichts zu holen" ist, wäre es quatsch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten. War wahrscheinlich wieder ein Formvordruck.

Benachrichtige einfach kurz schriftlich (falls noch nicht geschehen) die DRV, aus welchen Gründen Du die letzte Rate nicht rechtzeitig zahlen konntest und wann Du sie voraussichtlich bezahlst.

Es nützt jetzt zwar nichts mehr, aber ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob die Rückforderung in Ordnung war. Zwar hast Du tatsächlich "doppelt" Geld erhalten. Aber andererseits, wie Du schon geschrieben hast, konntest Du es ja nicht wissen. D.h. Du konntest eigentlich darauf Vertrauen, dass alles seine Richtigkeit hat. Die DRV hätte meiner Meinung nach, vor Bewilligung des Übergangsgeldes prüfen müssen, ob noch andere Leistungen der DRV gezahlt werden und damit eben eine Leistung wegfällt. Aber wie gesagt, nützt Dir ja jetzt nichts mehr.

Dito
 
Hallo JoachimD,

die lieben Sozialleistungsträger (in deinem Fall RV-Träger) scheuen keine
Mühe und Kosten, wenn es sich um die Verschleierung eigener Fehler han-
delt.

Ich gehe davon aus, dass dein zuständiger Sachbearbeiter/in von der Innenrevision des RV-Trägers eins aufs Haupt bekam, denn er/sie hätte
bei der Bearbeitung des Praktikums-Antrages eigentlich sehen müssen,
das du Bezieher einer Erwerbsminderungsrente bist. Da dies unter deiner
VSNR im PC hinterlegt ist, konnte sich die SB dienstlich nicht positiv äus-
ern, was natürlich Konsequenzen nach sich zog oder noch ziehen wird.

Da dir ja die Absicht einer arglistischen Täuschung (Sozialleistungsbetrug)
nicht nachgewiesen werden kann, würde ich mich an den zuständigen Ab-
teilungsleiter/in der SB wenden unter Darlegung deiner persönlichen Um-
stände, da du ja weiterhin bereit bist die letzte Rate zu begleichen. Bei
dieser Gelegenheit kannst du ja durchaus durch die Blumen anklingen lassen - dass, wenn man nicht bereit ist, in deinem Sinne positiv zu ent-
scheiden - du dich genötigt fühlst eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim
Geschäftsführer des RV-Trägers einzureichen.

Gruss
kbi1989
 
Hallo Joachim,

lass es nicht auf die ZV-Maßnahme ankommen. Die Kosten wären weggeworfenes Geld.

Ein Schreiben mit einer Erklärung warum du nicht gezahlt hast und wann du voraussichtlich Zahlungen leisten wird, wird den DRV erst einmal von der ZV Abstand nehmen lassen.

Gruß Jens
 
Top