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Wie hat ein Gutachten auszusehen?

noel78

Nutzer
Registriert seit
16 Mai 2011
Beiträge
2
Hallo, ich habe ein Gutachten über eine Wirbelsäulenverletzung erhalten, dass von der PUV in Auftrag gegeben wurde.

Nach Klärung der Vorgeschichte (Eigenenamnese, vegetative Anamnese, Berufsanamnese, Sozialanamnese, Unfallanamnese) geht es mit einer kurzen Aufzählung der Beschwerden weiter (Rückenschmerzen, kein längeres Sitzen oder Stehen, Anheben von 10 kg nur mit erheblichen Schmerzen). Danach folgen die Befunde der körperlichen Untersuchung sowie eine zusammenfassende Beurteilung, die lediglich alles kurz wiederholt.

Schließlich folgt eine Feststellung der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von 20 %. Wie der Arzt zu dieser Zahl kommt ist nicht ersichtlich. Muss dies nicht im Gutachten stehen? Muss hier nicht ein Vergleich mit einer gesunden Wirbelsäule und danach eine nachvollziehbare Berechnung oder Angabe einer Tabelle, auf die sich der Gutachter bezieht auftauchen?

Ich spiele mit dem Gedanken ein von mir ausgewählten Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Worauf muss man dabei achten? Woran erkennt man einen unabhängigen Gutachter? Was kostet so ein Gutachten in etwa?

Vielen Dank schon im Voraus für eure Hilfe.

Noel78
 
Hallo Noel,
herzlich Willkommen hier im Forum.

Ich spiele mit dem Gedanken ein von mir ausgewählten Gutachter mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen.

Zunächst einmal würde ich mit dem Gutachten zu Deinem behandelnden Orthopäden gehen und diesen um eine Einschätzung des Gutachtens bitten.

Soweit erstmal von mir
Lieben Gruß
magenta
 
Hallo,

wie ein Gutachten aussehen könnte, kannst du auf dieser Seite in etwa unter der Rubrik "Diagnostik" finden:

http://www.harms-spinesurgery.com/src/plugin.php?m=harms.DOW01D

Außerdem gibt es auch sonst noch gute Wirbelsäuleninfos auf dieser Seite.

Weitere Infos findest du hier:

http://www.orthopaedisches-forschungsinstitut.de/templates/content/view.php?lid=0&cid=16&nid=4

Ich empfehle dir diese Seite nur zum Nachlesen, wie eine Begutachtung ablaufen sollte - über die Gutachter dort kann ich dir nichts sagen!

Es gibt bestimmt noch mehr Infos. Aber eine Rücksprache mit deinem behandelnden Arzt gibt dir auf jeden Fall auch gute Aufschlüsse. Ein eigenes Gutachten würde ich machen lassen, wenn du eklatante Fehler in dem erstellten vermutest. Ein Gutachten kostet - je nachdem, wer es anfertigt - zwischen 500 u. 2000 Euro (ca.) Auf jeden Fall vorher mit dem Gutachter besprechen, damit es keine böse Überraschung gibt!

Viele Grüße, Rudinchen
 
Hallo,

also ich denke auch, dass Du einen Arzt aufsuchen solltest, um Dir eine Einschätzung zu holen. Dieser hat das nötige Wissen und kann Dir auch sagen, was drin stehen muss und was dir das Gutachten in der bisherigen Ausführung bringt.

Gruß

Vilbert
 
Hallo noel78,

dein
ich habe ein Gutachten über eine Wirbelsäulenverletzung erhalten, dass von der PUV in Auftrag gegeben wurde.

PUV = private Unfallversicherung

dein
Nach Klärung der Vorgeschichte (Eigenenamnese, vegetative Anamnese, Berufsanamnese, Sozialanamnese, Unfallanamnese) geht es mit einer kurzen Aufzählung der Beschwerden weiter (Rückenschmerzen, kein längeres Sitzen oder Stehen, Anheben von 10 kg nur mit erheblichen Schmerzen:confused:). Danach folgen die Befunde der körperlichen Untersuchung sowie eine zusammenfassende Beurteilung, die lediglich alles kurz wiederholt.

Schließlich folgt eine Feststellung der Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von 20 %.


M. Prozedere:
Der aufgrund von Verlust oder Funktionsunfähigkeit von Körperteilen oder Sinnesorganen eingetretene Invaliditätsgrad wird in der privaten Unfallversicherung, mit Hilfe einer Gliedertaxe bestimmt.

Info:
http://www.unfallversicherungen-vergleich.com/Lexikon/Gliedertaxe.php


Außerhalb der Gliedertaxe Vorwiegend Verletzungen von:
Wirbelsäulenverletzungen, Gehirnverletzungen, Atmungs-, Bauch- und Harnorgane.

Die Bewertung von Unfallfolgen außerhalb der Gliedertaxe werden nicht in Bruchteilen, sondern ausschließlich in Prozent angegeben.

Bei dir 20 % (Funktionseinschränkung- Wirbelsäulenverletzung)von der Versicherungsgrundsumme XY;)


Bei der gesetzlichen Unfallv., BUZ, DRV, Versorgungsamt herrschen z. B. andere Kausalitäten vor.

Info:
http://www.medconsulting.de/Begutachtungsleitlinien.html


Grüße

Siegfried21
 
Vielen Dank erstmal für eure umfangreichen und vorallem schnellen Antworten.

Das Wesentliche meiner Fragestellung bezog sich jedoch darauf, ob aus dem Gutachten nicht irgendwie hervorgehen muss, wie der Gutachter auf die 20 % kommt. So wie das Gutachten aussieht, könnte die Quote auch erwürfelt worden sein. Durch Zufall habe ich auch erfahren, dass ursprünglich eine Quote von 30 % festgestellt wurde, später aber vom Gutachter (wahrscheinlich nach Rücksprache mit der Privatenunfallversicherung) auf 20 % gemindert wurde. Es muss doch im Gutachten eine Berechnung (oder ggf. eine anerkannte Tabelle) geben, nach der die Quotenfestlegung feststellbar ist. Bei einer Wirbelsäulenverletzung gibt es ja bekanntermaßen keine Gliedertaxe, so dass sich die Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit wahrscheinlich im Vergleich zu einer intakten Wirbelsäule bemißt. Zwar werden im Gutachten die o.g. Beschwerden genannt. Warum dass jedoch nur (aus Sicht des Verletzten) oder sogar (aus Sicht der Versicherung) 20 % ausmacht, bleibt mir vollkommen unklar. Weiß jemand dazu mehr?

Im Übrigen werde ich auf euren Rat hin den behandelnden Arzt nochmals konsultieren, auch wenn ich mir unsicher bin, dass er große Ahnung von privaten Unfallversicherungen hat, da er in einem Schreiben von einer festgestellten MdE-Quote auf eine gleichhohe Quote im Rahmen der Unfallversicherung schlussfolgerte. Das ist aber eigentlich Unsinn.
 
Hallo noel78,

ja, es geht um die verschiedenen Kausalitäten und wie du schon richtigerweise
dargelegt hast.

dein
MdE-Quote auf eine gleichhohe Quote im Rahmen der Unfallversicherung schlussfolgerte. Das ist aber eigentlich Unsinn.

dass ursprünglich eine Quote von 30 % festgestellt wurde, später aber vom Gutachter (wahrscheinlich nach Rücksprache mit der Privatenunfallversicherung) auf 20 % gemindert wurde.

Das v. g. könnte auf MdE -Feststellung des Gutachters und keine Feststellung nach der Gliedertaxe andeuten.;)

Ob jetzt die 20% oder 30% adäquat bemessen sind kann ggf. nur ein Arzt,
der sich mit dem PUV- Recht und Gliedertaxe auskennt darlegen.

(Aktenlage-Röntenbilder (MRT CT) Funktionseinschränkungen-vorausehbare
Spätschäden)

Info:
http://www.ra-buechner.de/schwerpun...rsicherung_Rechtsanwalt_Fachanwalt_Anwalt.php

http://www.dr-med-rainer-althaus-fachgutachten.com/40591.html


Grüße

Siegfried21
 
Der Link zum OFI

Hallo noel78, Hallo Rudinchen.

gleichmal ein großes Warnzeichen in Punkto Link zum OFI (Orthopädisches Forschungsinstitut). Dahinter steht der heiss geliebte Prof. C. Das dazu.

Ein Gutachten, egal welcher Fachrichtung, sollte auf jeden Fall neben den Anknüpfungstatsachen, die zur Beurteilung der Beweisfrage zugrunde gelegt werden, auch eine nachvollziehbares (und zwar für einen Laien nachvollziehbar) Berechnung beinhalten.

Gruss der RekoBär:)
 
Hallo,


ich habe das auch gerade mitgemacht, auch bei Wirbelsäulenverletzung. Da gibt es durchaus medizinische Fachliterteratur, die ich aber als medizinischer Laie für nur begrenzt verständlich halte. In meinem Fall habe ich den von der PUV vorgeschlagenen Wert (20 %) von der mich damals behandelnden Unfallchirurgin überprüfen lassen . Die kam dann zu dem Ergebnis, dass das zu niedrig gegriffen war. Also, frag deinen Doc.

Ohne eine medizinische Hilfe kommt man da nicht sehr weit...!

LG

Sabine
 
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