• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie geht es weiter?

SHENNEN

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Aug. 2018
Beiträge
4
Hallo,
ich bin neu und hoffe auf viele Tipp von euch.
Ich hatte im Feb.2018 einen Arbeitsunfall.Da ich auf Grund dessen nicht mehr in meinen alten Job zurück kann ist die BG jetzt auf der Suche nach neue Möglichkeiten für mich.
Dieses gestaltet sich meiner Meinung nach sehr schwierig,
da ich jetzt inzwischen auf Grund meiner Augen einen GdB von 50%.erhalten.
Nun habe ich kommende Woche eine Begutachtung zum Unfall vom Feb.dieses Jahres.
Wenn dort eine GdB raus kommt oder noch mehr.?
Was kann ich denn noch arbeiten?
Ich will und muss arbeiten ich bin der Hauptverdiener in unserer Familie.
Wie sieht es aus wenn man mir ein Job anbietet der wo ich weniger verdiene als in meinen alten Job.
Bin für jede Antwort sehr dankbar.
SHENNEN
 
Hallo Shennen,

wenn die BG deinen Arbeitsunfall voll anerkannt hat sollte bei einem GdB 50 auch eine MdE ermittelt werden.
Ab einer MdE 20 bekommst du dann eine Rente damit dir kein Nachteil entsteht, dass ist der Gedanke!?

Die Berechnung findest du hier im Forum und auch wenn es um beratende Ärzte oder Gutachter der UK / BG geht, dies wird dann auf dich zukommen.

Viel Erfolg, kann auch nicht so ganz einfach werden. … ;-)

VG Andi73
 
Hallo SHENNEN,

GdB und MdE sind zwei verschiedene Schuhe!!!

Wichtig ist bei Deinem Arbeitsunfall der MdE!!! Warst DU schon bei Gutachtern? Gibt es bereits einen Bescheid über die MdE seitens der BG?

2. Du bist Alleinverdiener für Deine Familie. Jetzt gehe ich mal davon aus, dass Deine Sehbehinderung das Problem Deiner Arbeitsfähigkeit ist.

Gesetzlich ist die GUV = BG dazu verpflichtet Dich umzuschulen. Natürlich muss man auch Dein Alter zugrunde legen.

Aber auch die BG ist verpflichtet in Deinen Betrieb für Dich nach einem "leidensgerechten Arbeitsplatz" zu suchen bzw. mit Sehbehinderung einen entsprechenden Bildschirm zu bezahlen und mit Deiner Firma einen Arbeitsplatz zu suchen.

Wie ist Dein BEM-Status oder Wiedereingliederung?

Leider weiß ich nichts im Detail zu Deinem Fall - daher die Zeilen.

Viele Grüße

Kasandra
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten!
Für den GdB habe ich jetzt 5 .Jahre vor dem soz.Gericht gekämpft jetzt erst als der Unfall passierte wo ich mir daß Schultergekenk brach ist der GdB vom Gericht auf unbestimmte Zeit festgelegt worden.Ja Day mit meinen Augen ist eine der schlimmeren Baustellen meiner Person.Als mein Unfall passierte war ich Pflegekraft konnte auf Grund der Augen nur in Pflegeheime arbeiten da ich weder Auto noch mit Fahrrad fahren darf.Meinen Arbeitgeber gibt es nicht mehr dieser hat mich entlassen war noch in der Probezeit.Ich selbst bin 57.Jahre alt.
Die Begutachtung durch die BG auf Grund des Unfalls (Schulter)ist erst jetzt am Freitag den 31.8 18.
Vielen Dank nochmals für eure Antworten
 
Hallo Shennen,
zuerst einmal was unangenehmes: in deinem Aller wird die BG dich nicht mehr umschulen.
Wie ist die Erwartung deiner Ärzte hinsichtlich deiner Genesung. Solange Aussicht ist, das sich noch was bessert, erhältst du weiter Verletztengeld bis zu 78 Wochen ab Unfall. D.h. aktuell hast du noch ca. 52 Wochen offen.
Also musst du immer die Hoffnung haben und dich so äußern, das es aufwärts geht!! Auch musst du dich äußern, dass du noch gerne arbeiten willst, und bereit bist, andere Sachen die evtl. gehen könnten ausprobierst.
Sicher kannst du auch noch ALG beziehen. Versuche aber erst die 78 Wochen zu kriegen.
Wegen deines GdB der sich vermutlich durch deine aktuelle Verletzung auch noch erhöhen wird, kannst du mit 64+x Monate mit Abschlag in die Rente gehen.
Wenn es dazwischen keine Arbeit mehr für dich geben sollte, bedenke die Erwerbsminderungsrente.
Ich würde dir in jedem Fall empfehlen dich beraten zu lassen. Evtl. beim VDK
Wünsche dir alles Gute!
VG
 
Hallo SHENNEN

du gehts hoffentlich nicht alleine zum Gutachtentermin am 31.08.?
Ein Schelm der mit jetzt Böses unterstellt.

Gruß
Chris1966
 
Vielen Dank für die guten Tips an alle.Nein ich gehe natürlich nicht allein zur Begutachtung
 
Hallo Shennen,

wie schlimm ist es denn mit Deinen Augen? Kannst Du mit Hilfe einer Brille noch diesen Text lesen oder nutzt Du dafür ein Sprachprogramm, wie es zum Beispiel mein Vater macht?

Herzliche Grüße vom RekoBär :)
 
Hallo Shennen,

Nun habe ich kommende Woche eine Begutachtung zum Unfall vom Feb.dieses Jahres.

Ist dies ein Gutachten der BG welches Du meinst?
Hast Du 3 GA vorgeschlagen bekommen? Hast Du selber einen GA gewählt?

Nein ich gehe natürlich nicht allein zur Begutachtung

RICHTIG! Nicht die Begleitperson als "Fahrdienst" oder Gesprächspartner im Wartezimmer benutzen, sondern die Begleitperson ist die ganze Zeit während der Begutachtung anwesend. Darf nichts sagen, aber nach dem GA geht ihr in das nächste Cafe und macht gleich ein Gedächtnisprotokoll über den Verlauf, Anamnese, Untersuchungen (Art + Durchführung), was untersucht wurde und wie, Aussagen des Arztes, wichtig ist ggf. auch eine Raumanordnung usw. Notiert Ort, Zeit und Datum und unterzeichnet das Protokoll beide!!!

Gerne wird sehr viel auf die Psyche oder "Familie" bzw. Kindheit / Jugend geschoben. Wenn der GA damit anfängt gibst Du keine Info und sagst einfach, meine Probleme haben am Unfalltag im Feb. 2018 angefangen und was davor war ist irrelevant!

Lass Dich nicht in die Enge treiben - nicht devot vor dem weißen Kittel einknicken.

Sage ganz klar, Du bist wegen dem Unfall vom Feb. 2018 da und was davor war hat nichts mit dem Unfall zu tun!!! Bleibe hart!

Und Achtung: Vermische nicht GdB und MdE. Die Begutachtung jetzt durch die BG ist sehr, sehr wichtig für Dich. Konzentriere Dich darauf!

Später kannst Du dann die MdE an das VA weiter geben, damit das VA die MdE noch in Deinen GdB berücksichtigt und entsprechend erhöht.

Aber dies ist in Deiner Situation gerade aktuell ein "Nebenkriegsschauplatz". Alles was mit BG und MdE zu tun hat ist für DICH als absolute Priorität zu sehen!

Kleiner Tipp noch, lass Dir von Deiner BG die Fragestellungen an den GA kurzfristig zumailen. Dann weißt Du was die BG alles haben möchte und weißt, was in etwa auf Dich zukommt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Ich danke euch so für die tolle Unterstützung.
Ja es ist eine Begutachrung durch die BG.
Den oberen Text kann ich lesen mit Brille,habe aber bei meinem PC alles auf sehr seht groß eingestellt.
Lg

Vielen Dank auch an Kasandra
 
Top