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catlover

Neues Mitglied
Registriert seit
25 Nov. 2014
Beiträge
3
Hallo, ich habe mich am 30.9. von meinem bis dato Verlobten getrennt, da es schon lange zwischen uns unhaltbare Differenzen (Beleidigungen seinerseits , die deutlich unterhalb der Gürtellinie lagen), Vandalismus sowie auch handgreifliche Übergriffe gab. Er wohnte bei mir zur Untermiete. Wir hatten uns damals (16.12.2011) ein kleines Kätzchen angeschafft.Er hat die Katze damals zwar bezahlt (in Cash, war über ebay Kleinanzeigen), allerdings gibt es darüber keinen Beleg. Ich hingegen habe alle Tierarztrechnungen für Entwurmung,Impfungen,Kastration etc bezahlt, und als seine Mutter am 2.10. zusammen mit einer Bekannten einen Großteil seiner Sachen/Möbel holen sollte, und er mir zuvor am Telefon noch gesagt hatte, er würde nicht mitkommen, es täte ihm zu weh,mich zu sehen, stürmte er plötzlich in die Wohnung, schrie und suchte nach der Katze, während seine Mutter mich festhielt, bis er sie letztendlich zu fassen bekam und in einen Korb packen konnte. Es gab eine Zeugin, die eidestattlich versichert hat,was sie gesehen und gehört hat (meine Hilfeschreie,das Wegrennen von ihm und seiner Mutter),nachdem sie mich im Treppenhaus erneut festhielt und ihrem Sohn zurief "lauf mit der Katze ,lauf".Ich rannte auf Socken hinterher bis zum Ubahnhof, auch wenn ich keine Ahnung hatte, in welche Richtung er gelaufen war oder ob er sich nur irgendwo versteckt hatte, bis ich feststellte,dass ich an der linken Hand stark blutete. Des Weiteren hatte er mir während seines Versuches,die Katze einzufangen, vor mein bereits durch sportliche Überbelastung verletztes Knie getreten. Natürlich rief ich sofort danach die Polizei,die Beamten waren sehr nett und verständnisvoll, ich stand regelrecht unter Schock, da ich so ein Verhalten von ihm niemals erwartet hätte. Es wurden auch Fotos von meinen Verletzungen gemacht und natürlich habe ich Anzeige gegen ihn und seine Mutter erstattet und alles meinem Anwalt übergeben. Obwohl wir Anfang November eine einstweilige Verfügung hatten (er zog zunächst zu seinen Eltern, lebte dort mit der Katze überwiegend in einem winzigen Zimmer,wo das Tier keinerlei richtige Bewegungsfreiheit hatte, die sie in den 2,5 Jahren in meiner Wohnung mit großer Terrasse und Katzenschutznetz immer hatte), rückten sie das Tier nicht raus. Auch nicht, als ich 2 Wochen später den Bescheid von meinem Anwalt bekam, dass der Widerspruch meines Exfreundes gegen die Verfügung aufgrund von keinerlei Erfolgsaussichten abgelehnt wurde, mit einem Gerichtsvollzieher und Schlosser vor der Tür stand. Sie ließen nur den Gerichtsvollzieher in ihr Haus, der rechtlich gesehen nur das obere Stockwerk durchsuchen durfte. In der Zeit,bis sie das Gartentor geöffnet hatten, haben sie wohl die Katze nebst Spielzeug vermutlich kurzzeitig im Keller versteckt. Am Folgetag erhielt ich einen Anruf meines Anwaltes, dass mein Ex zur Herausgabe des Tieres bereit wäre und es erfolgte eine Übergabe der Katze durch seine Mutter in der Öffentlichkeit.Ihr wurde wohl angeblich durch den Anwalt meines Ex mitgeteilt,dass die Güteverhandlung 3 Tage später damit hinfällig wäre und ausfallen würde, was nicht der Fall war. Mein Anwalt und ich waren vor Ort, von der Gegenpartei erschien niemand.Einerseits gut,andererseits wollten wir versuchen, einen Vergleich zu schließen, in dem ich auf dass durch die Körperverletzungen von meinem Anwalt geforderte Schmerzensgeld verzichte, mein Ex im Gegenzug an Eides Statt versichern sollte, dass er keine Zivilklage einreichen würde zu einem späteren Zeitpunkt. Nun weiss ich von seiner Mutter, dass sie ihm wohl zum Geburtstag (nächste Woche) ein Kätzchen schenken will. Ich hoffe,dass er dann von selbst auf die Zivilklage verzichtet, da sich das Tier hier sofort wieder gut eingelebt hat und ich sehr traurig wäre, wenn sie mir wieder weggenommen werden bzw. aus ihrem eigentlich gewohnten Umfeld gerissen werden würde. Daher meine Frage: Es erging gestern gegen meinen Ex ein Versäumnisurteil, da wie erwähnt niemand zur Verhandlung erschien, aber wie ist da jetzt die Rechtslage? Wielange hat er Zeit, Zivilklage einzureichen? Zudem laufen ja noch die Anzeigen/Ermittlungen seitens der Körperverletzung, die mir zugefügt wurde. Kann man in etwa einschätzen,wie die Chancen für mich bei einer evtl. Zivilklage stehen würden? Ich verdiene ab Dezember zwar leider aufgrund Arbeitsstundenrunterstockung Netto ca 450 Euro weniger als zuvor, aber da ich weiterhin Home Office mache, habe ich das Tier wie gehabt seit Dezember 2013 auch tagsüber permant um mich, währenddessen er derzeit aufgrund seiner Wohnsituation bei seinen Eltern einen Fahrtweg von 1:20 Stunde hat und immer morgens um 6.30 aus dem Haus geht und erst frühestens um 20 Uhr zu Hause ist. Des Weiteren wurde uns in Gegenwart des Gerichtsvollziehers sowie auch meinem Anwalt gesagt, mein Ex wäre nur noch gelegentlich bei seinen Eltern . Wo er ansonsten schläft, weiß ich nicht, nur dass er "auf Frauenjagd "ist . Er hat schon früher u.a. seinen Hund zu seinen Eltern "abgeschoben", mit der Begründung, er wäre ja in einer Ausbildung gewesen. Zu erwähnen ist auch noch,dass sein Vater hochgradid allergisch gegen Katzen ist, zudem Choleriker, starke Opiate aufgrund einer Knieverletzung einnehmen muss und dazu auch noch seine 5 Bier am Tage trinkt, so dass er gegen späten Nachmittag (habe ich bei meinem einzigen Besuch bei der Katze Anfang November selbst miterlebt) regelrecht unberechenbar und extrem agressiv wird,wodurch das Tier natürlich total verängstigt war.Rechtlich gesehen, gehört uns beiden das Tier,da wir beide im Impfpass, ich an erster Stelle, eingetragen bin und es gibt auch eine eidestattliche Versicherung meines Tierarztes, dass das Tier in seiner Kartei nur auf mich läuft. Außerdem wollte ich sie zusätzlich noch chippen lassen, was mich dann als alleinigen Inhaber in der Datenbank festlegt, jedoch nicht rückwirkend. Ich hoffe, er wird von einer Zivilklage absehen, aber ich rechne nicht damit, da er mir soetwas schon "angedroht" hat. Deshalb meine Frage: Worauf achten die Richter bei solchen Zivilprozessen? Dass zum Wohl des Tieres entschieden wird? Wer das höhere Einkommen hat? Da er sich ja eine Wohnung suchen will/sucht, würde die Katze abermals ggf. an einen neuen, ihr unbekannten Ort kommen, sollte er Klage einreichen und gewinnen, und es ist allseits bekannt,dass für Katzen eine gewohnte Umgebung mit das Wichtigste ist (ihr Territorium).
Über Antworten und Tipps, die hilfreich sein könnten, wäre ich sehr dankbar:eek:
 
Fachfremdes Thema

Hallo catlover,

obgleich dieses Thema nichts mit Unfällen, Unfallfolgen usw. zu tun hat, will ich Dir aber trotzdem ein paar Tipps geben.

Rein rechtlich wird die Katze als Sache angesehen, obwohl sie für den Katzenliebhaber alles andere, als eine Sache ist.

Die Frage ist nun, wem gehört die Katze? Diese Frage wird schwer zu lösen sein, da es offensichtlich keinen Besitznachweis gibt, auch, wenn Du die Arztkosten übernommen hast.

Im Gegensatz zu Streitigkeiten bei Kindesaufenthalten, wo das Kindeswohl im Vordergrund steht, werden bei möglichen Streitigkeiten, wo die Katze hingehört, eher Beweise vorgelegt werden müssen, wem die Katze nun eigentlich gehört. Eine Befragung der Katze wird nicht zielführend sein.

Solltest du also dies vor einem Gericht klären wollen, musst Du als Klägerin entsprechende Beweise vorlegen. Das können Dokumente, Zeugen usw. sein. Bringt Dein Ex allerdings auch Zeugen an, so wird es für den Richter schwierig zu entscheiden.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
 
Hallo catlover,

obgleich dieses Thema nichts mit Unfällen, Unfallfolgen usw. zu tun hat, will ich Dir aber trotzdem ein paar Tipps geben.

Rein rechtlich wird die Katze als Sache angesehen, obwohl sie für den Katzenliebhaber alles andere, als eine Sache ist.

Die Frage ist nun, wem gehört die Katze? Diese Frage wird schwer zu lösen sein, da es offensichtlich keinen Besitznachweis gibt, auch, wenn Du die Arztkosten übernommen hast.

Im Gegensatz zu Streitigkeiten bei Kindesaufenthalten, wo das Kindeswohl im Vordergrund steht, werden bei möglichen Streitigkeiten, wo die Katze hingehört, eher Beweise vorgelegt werden müssen, wem die Katze nun eigentlich gehört. Eine Befragung der Katze wird nicht zielführend sein.

Solltest du also dies vor einem Gericht klären wollen, musst Du als Klägerin entsprechende Beweise vorlegen. Das können Dokumente, Zeugen usw. sein. Bringt Dein Ex allerdings auch Zeugen an, so wird es für den Richter schwierig zu entscheiden.

Herzliche Grüße vom RekoBär:)
Hi, danke für Deine Antwort...ich weiß, dass dieses Forum speziell nicht dafür ausgelegt ist, aber ich habe nicht wirklich etwas Passenderes gefunden. Dass die Katze als Sache ausgelegt wird, weiß ich. Das Gute ist, mein Ex hat lediglich seine Mutter als Zeugin...was die Entwendung der Katze angeht....ich hingegen meine eine Nachbarin, des Weiteren eben Gerichtsvollzieher/Schlosser, wie sich seine Eltern verhalten haben (da ich an dem Tag auch nochmal Anzeige wegen Beleidigungen erstattet habe), selbst der Gerichtsvollzieher meinte,dass das Zimmer eher eine Kammer sei(es ist wirklich extrem klein)...Die Beweise bzw.eidestattliche Erklärungen hatte mein Anwalt ja eingereicht, sonst hätten wir garnicht die einstweilige Verfügung auf Herausgabe der Katze bekommen, der Widerspruch meines Ex wurde ja abgelehnt aufgrund keinerlei Erfolgsaussichten. Ich hoffe, er ist in naher Zukunft zu sehr mit sich selbst (und seinen Weibern) sowie Wohnungssuche beschäftigt , aber soweit ich gelesen habe, verjährt soetwas nicht so schnell, so dass er auch ggf. erst bedeutend später Zivilklage einreichen könnte,wobei ich dann vermute, dass wir die besseren Karten hätten, da dann das Tier ja schon länger wieder in ihrer gewohnten Umgebung gelebt hat.Scheinbar hat der Richter bei der einstweiligen Verfügung auch die Art und Weise, wie das Tier entwendet wurde, mit berücksichtigt, wobei ich mehrfach zuvor meinem Ex gesagt hatte, dass ich ihm das Tier niemals vorenthalten würde, aber für ihn war "Luna" sozusagen der letzte Notnagel,nachdem ich ihn vor die Tür gesetzt hatte, was sein Handeln aber in keinster Art und Weise gerechtfertigt. Es bleibt auch erst einmal abzuwarten, was bei den Anzeigen wegen Körperverletzung, Nötigung, Unterschlagung und Beleidigungen herumkommt, ob der Staatsanwalt in einem oder mehreren Fällen der Strafanzeige zustimmt.
Gruss
Catlover
 
Hallo catlover,

auf wenn ich deine Problematik und Angst um das Tier gut verstehe, darf hier keine Rechtsauskunft gegeben werden.

Aber es gibt Foren in denen Rechtsanwälte Beratungen machen, das wäre eher was für dich. Google mal unter Rechtsauskünfte Tierhaltung.

Viel Erfolg
Gitti
 
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