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bibiblues

Neues Mitglied
Registriert seit
13 Juni 2010
Beiträge
9
Hallo ich bin neu hier und hätte da ein paar Fragen.
Aber zuerst Schilder ich wohl am besten meinen Fall.
Im Februar fuhr ich mit meiner Tochter zu ihrem Ausbildungsbetrieb
um den Lehrvertrag zu unterschreiben.
Als wir rauskamen rutschte ich aus und zog mir dabei eine distale Radiusfraktur und eine Supra- und diakondyläre Fraktur des distalen Humerus zu.
Die Firma meldete es ihrer Versicherung doch die weigerte sich für meine Kosten aufzukommen,da sie meinten da die Firma ihrer Streupflicht nachgekommen wäre und so aus dem Schneider wäre.
Mein Anwalt klagt nun auf Feststellung und fordert einen Vorschuss.
Das Gericht hat nun das schriftliche Vorverfahren angeordnet.
Wie geht es nun weiter?
Wann kann ich mit Geld rechnen?
Da ich zwei Kinder habe von denen eins schwer krank ist habe ich eine Haushälterin die ich aus eigener Tasche zahle,das geht natürlich ganz schön ins Geld.Da ich meinen Arm und auch mein Handgelenk nicht wirklich bewegen kann bin ich auf Hilfe angewiesen.
Vielleicht kann mir jemand sagen was noch alles auf mich zukommen wird.
Vielen Dank schon mal im Vorraus
 
Hallo Bibiblues,

schön das Du uns gefunden hast und ich hoffe jemand hier im Forum kann Dir eine bessere Antwort gegen als ich.

Ich habe mal gelesen das Hauseigentümer, die ihrer Streu.- und Räumpflicht nachgekommen sind nicht für Unfälle (Stürze) aufkommen müssen.

War gestreut und geräumt?

Hast Du noch eine private Unfallversicherung? Hast Du eine Rechtschutzversicherung? Bist Du sicher das Dein RA Dich gut beraten hat?

Gruß
Kai-Uwin
 
Hallo
es war weder gestreut noch geräumt.Da es sich um Firmengelände handelt,das auch von Kunden betreten wird hätte gestreut werden müssen.Das geschah aber erst nach meinem Sturz.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich.Die Firma sagte mir auch nachdem die Versicherung den Schaden abgelehnt,das die sich so mit mir einigen wollen.Das lehnte mein Anwalt ab,da wie nicht wissen was an Folgeschäden kommt.Also kam die Firma auf uns zu und sagte wir sollen klagen.
 
Hallo Bibiblues,

wenn nicht gestreut war (und Deine Tochter ist ja mind. ein Zeuge dafür) dann hast Du gute Karten für eine Klage.
Wenn Du eine RSV hast brauchst Du Dir um die Gerichts und RA-Gebühren ja auch keine Sorgen machen.

Unterschreibe auf keinen Fall eine Abfindungserklärung, Du kannst nicht wissen was noch an Behinderung/Invalidität bleibt.

Wenn Du Klagen mußt, wirst Du wohl so schnell nicht an Dein Geld kommen, aber laß Dich davon nicht abschrecken.
Genau das ist es was die Versicherungen mit ihren Zahlungsverweigerungen erreichen wollen.

Ich wünsche Dir Glück.
Gruß
Kai-Uwin
 
Warum will der RA einen Vorschuss von Dir, wenn es eine Rechtsschutz gibt? Da ist ev. irgendwas foul. Gibt es keine Deckungszusage?

Warum sollte der Anwalt in der Situation den Mandanten zur Kasse beten?
 
Hallo Gato,

Warum will der RA einen Vorschuss von Dir, wenn es eine Rechtsschutz gibt?

Weil er dazu berechtigt ist, siehe § 9 RVG. Da ist auch nichts foul dran.

Warum sollte der Anwalt in der Situation den Mandanten zur Kasse beten?

Warum soll der RA in Vorleistung gehen? Er hat doch auch Kosten (Einarbeitung, Deckungsanfrage, Klageentwurf fertigen, etc.).

Weiterhin erlebe ich es immer öfter, das RSVen Deckungsschutz verweigern. Manche Mandanten haben auch nur Miet- oder Verkehrsrechtsschutz, die in solchen Fällen nicht leisten.

Sobald Deckungszusage eingeht, laufen dann alle Kostenrechnungen über die RSV. Die Zahlung wird auf die Selbstbeteiligung (wenn vorhanden) verrechnet und rückerstattet.

Du holst doch auch nicht dein Brot beim Bäcker und gehst es erst bezahlen, wenn dein Lohn später auf dein Konto gezahlt wird.

Letztendlich hat der RA einen Vertrag mit dem Mandanten und der Mandant einen Vertrag mit der RSV, das sind verschiedene Schuldrechtsverhältnisse (genausowenig könnte der Bäcker sich direkt bei deinem Chef das Geld fürs Brot abholen).

Gruß Jens
 
Dass das rechtlich korrekt ist, daran besteht kein Zweifel.
Fraglich ist, wieso man bei einem solchen Fall nicht schnell eine Deckungszusage einholen kann. Ich sehe das als Service, ehe man X mal das Geld hin- und herbucht.
Den Aufwand kann man ja zur Not auch noch abschreiben...

Beim Bäcker habe ich auch keine Versicherung, die auf einfache Nachfrage hinterher doch das Brötchen bezahlt.

Sorry fürs Doppelposting, aber wenn die Klage schon erhoben ist und man dann mit nem Vorschuss ankommt, find ich das komisch. Da ist die Arbeit doch schon getan. Da dürfte es auch kein Thema sein, die Deckungszusage mit Standardschreiben A "siehe Klage in Anlage" anzufordern.

Ich finds immer noch etwas komisch in der beschriebenen Konstellation.
Ggf. hat sich zwischenzeitlich rausgestellt, dass der TE nicht solvent ist. Aber auch dann würde ich erstmal bei der Rechtsschutz anfragen ehe ich den Kunden vergraule.


@Jens
Klar, wenn jemand kommt und nicht weiss, ob er klagen will, wenn die Rechtsschutz nicht zahlt, dann macht man eben ggf. ne Beratungsgebühr aus.

Finds aber schon übel, wenn nen Unfallopfer ankommt, die Vers. will nicht mehr regulieren, mit etwas Glück wären aber locker noch 500000 Euro rauszuholen. Die Sache ist etwas wakelig und eigentlich will ers nur per Klage machen, wenn die Rechtsschutz zahlt. Wenn ich dem der Anwalt sagt, er müsse erst einmal nen paar Tausender löhnen (1 Gebühr nach dem Gegenstandswert einer entsprechenden Deckungsklage), um von der Rechtsschutz zu erfahren, ob die die Sache übernehmen, finde ich das keinen guten Service.
Immerhin hat der Anwalt die Chance, ein recht lukratives Mandat zu bekommen. Da ist doch ein bisschen Entgegenkommen bei dem Risiko der Deckungsanfrage nicht zu viel verlangt. Keiner sagt, dass man da ganz umsonst arbeiten soll, wenn das Arbeit macht. Kann man ja ggf. über eine Beratungsgebühr lösen, das Thema.

Wie würdest Du das Dilemma lösen?

Ich finde es unbefriedigend, wenn man als Kunde schon erhebliche Summen zahlen muss, um zu erfahren, ob die eigene Rechtsschutzvers. zahlt! Das führt doch die ganze Versicherung ad absurdum.
Auch der BGH hat ja schon sich dazu im werberechtlichen Kontext so positioniert, dass man es keinem RA verbieten kann, sowas für lau zu machen (und damit zu werben).
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Gato,

Immerhin hat der Anwalt die Chance, ein recht lukratives Mandat zu bekommen. Da ist doch ein bisschen Entgegenkommen bei dem Risiko der Deckungsanfrage nicht zu viel verlangt.

Er hat auch die Chance zu unterliegen, der Mdt. ist nicht zahlungsfähig und dann?

Da das Risiko aber beim RA liegt, wenn die RSV ablehnt und der Mdt kein Geld hat (z. B. Krankheit und Arbeitsunfähigkeit nach Unfall), wird nur nach Vorschuss bearbeitet. Damit sind zumindest die schon angefallenen Kosten gedeckt.

Vor Jahren war dies noch nicht nötig. Die wirtschaftliche Situation hat dies mit sich gebracht. Ich kenne RAe, die haben jährlich mehr oder weniger hohe 5-stellige Beträge an Außenständen - die auch durch das Nichtverlangen von Vorschüssen entstanden sind.

Die RSV lassen sich mit der Beantwortung der Deckungsanfrage teilweise mehrere Wochen Zeit. Manchmal wird gar nicht reagiert, da muss man das Schreiben noch einmal raussenden. Um dies zu überbrücken der Vorschuss.

Da dürfte es auch kein Thema sein, die Deckungszusage mit Standardschreiben A "siehe Klage in Anlage" anzufordern.

Die Klage in der Anlage der Deckungsanfrage zu beizufügen ist sinnlos, da hat man ja schon die Arbeit gehabt, die Klage zu fertigen.

Also Drohgebärde wird das gegenüber dem Gegner vielleicht noch gemacht, aus vorgenanntem Grund heut nicht mehr oft praktiziert.


- eine Beratung abrechnen (zzgl. P/T-Pauschale u. USt. => ca. 250,00 EUR)
- Deckungsanfrage bei der RSV
- bis zur Bescheidung nichts.


Gruß Jens
 
OK, Beratung abrechnen, dann sind wir uns ja einig. Wenn mit der Deckungsanfrage nennenswerte Arbeit verbunden ist, kann ich das verstehen.

Im hier vorliegenden Fall ist es aber so angeblich, dass die Klage bereits eingereicht ist. Also ist die Arbeit schon getan...
Wenn man dann erst mit dem Vorschuss kommt, find ich das komisch.

Naja, ich glaube, wir sind uns grundsätzlich einig.
 
Hallo Gato,

nur zur Erläuterung:

OK, Beratung abrechnen, dann sind wir uns ja einig. Wenn mit der Deckungsanfrage nennenswerte Arbeit verbunden ist, kann ich das verstehen.

Die Deckungsanfrage ist das wenigste an der Abrechung. Legt man einmal im RA-Programm an und kann man jederzeit abrufen. Adresse eintragen, Versicherungsnehmer und -nummer eintragen, fertig. Dauert keine 5 Minuten.

Vielmehr muss der RA sich ja vorher die Zeit nehmen, sich den Fall erläutern zu lassen, rechtlich einschätzen, Daten aufnehmen etc.

Dieser Aufwand soll mit der Beratungsgebühr abgegolten werden. Wenn nichts anderes vereinbart, wird diese Gebühr später angerechnet.

Im vorliegenden Fall ist die Klage wohl schon gefertigt. Lässt sich hier die RSV mit der Deckungszusage Zeit, hält sich der RA natürlich an seinen Vertragspartner, den Mandanten. Wirtschaftlich für mich eine verständliche Handlung.

Aber das kann man aus den vorgenannten Infos nicht rauslesen, nur (vielleicht falsch) interpretieren.


Gruß Jens
 
Warum will der RA einen Vorschuss von Dir, wenn es eine Rechtsschutz gibt? Da ist ev. irgendwas foul. Gibt es keine Deckungszusage?

Warum sollte der Anwalt in der Situation den Mandanten zur Kasse beten?
Hallo ich hab mich wohl nicht genau genug ausgedrückt.
Nicht der Anwalt will von mir einen Vorschuss,sondern der Anwalt hat bei Gericht einen Vorschuss von der Gegenpartei für mich beantragt .
Der Anwalt hat sich eine Deckungszusage von meiner Versicherung schicken lassen bevor er überhaupt einen Finger krumm gemacht hat.
 
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