• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Wie funktioniert Verweisungspflicht?

Lobo

Nutzer
Registriert seit
21 Sep. 2008
Beiträge
10
Hallo zusammen
hoffentlich habe ich mich richtig ausgedrückt.
Habe meine Bu-Rente beantragt und jetzt prüfen sie ob ich einen anderen Beruf ausüben könnte.
Bin seid 30 Jahren selbständig als Kranmonteur und kann nach einen doppelseitigen Fersenbeinbruch nicht mehr stehen und laufen,dazu noch einen Bandscheibenvorfall alles ärztlich nachweisbar,laut MDK auf dauer Arbeitsunfähig.Mein Krankengeld läuft noch bis 9.12.2008 danach gibt es nichts mehr,da ich keine gesetzliche Rente eingezahlt habe.
Nun die Frage
was für einen Beruf kann ich noch machen?
Wer sucht für mich eine freie Stelle?
Muss die Versicherung bezahlen bis ich ev.einen Job habe?
Und wenn die Versicherung nicht bezahlt wovon soll ich Leben?
mfg Wolfgang
 
Hallo Lobo,

Du gibst zuerst die Antwort:

…jetzt prüfen sie ob ich einen anderen Beruf ausüben könnte.

und stellst dann die Frage dazu:

Was für einen Beruf kann ich noch machen? Wer sucht für mich eine freie Stelle?

Was meinst Du, warum der Versicherer prüft, was Du machen könntest? Es ist Sache des Versicherers darzulegen und zu beweisen, welche anderweitige Tätigkeit Dir zumutbar ist.

Und wenn die Versicherung nicht bezahlt wovon soll ich Leben?

Die BUZ zahlt nur bis zum vereinbarten Alter (z.B. 60, 62, 65 Jahre). Wovon würdest Du danach leben ohne gesetzliche Rente?

Gruß
Luise
 
Hallo Lobo,

Du gibst zuerst die Antwort:



und stellst dann die Frage dazu:



Was meinst Du, warum der Versicherer prüft, was Du machen könntest? Es ist Sache des Versicherers darzulegen und zu beweisen, welche anderweitige Tätigkeit Dir zumutbar ist.



Die BUZ zahlt nur bis zum vereinbarten Alter (z.B. 60, 62, 65 Jahre). Wovon würdest Du danach leben ohne gesetzliche Rente?

Gruß
Luise


Hallo Luise
was meinst Du wohl warum ich nicht in die gesetzliche Rente eingezahlt habe.
weil ich privat versichert bin aber erst mit 63 Jahren ausgezahlt wird.
außerdem wollte ich nur wissen ob die Versicherung mir einen Job sucht und ob sie in der Zeit der suche die Rente bereits bezahlt.
mfg Wolfgang
 
Hallo Lobo,

auf Deine Frage, ob die Versicherung Dir einen Job sucht, wohl eher nicht.

Deine Versicherung prüft nur Deine Berufsunfähigkeit in Verbindung mit einer möglichen Arbeitsfähigkeit.

Es ist wohl davon auszugehen, dass Du berufsunfähig für Deinen Beruf bist, aber unter Umständen noch in anderen Bereichen einsetzbar bist.

Die Versicherungen unterliegt da zwar auch Regeln, aber inwieweit die Dich jetzt auf andere Tätigkeiten verweisen können, bleibt abzuwarten.

Die vom MdK festgestellte Arbeitsunfähigkeit spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Deine Frage, wovon Du dann leben sollst, interessiert die Versicherung auch nicht, muß sie auch nicht. Du hast ja letztendlich auch nur ein Risiko abgesichert in dem Wissen, dass es vielleicht nie eintritt. Wenn eine Berufsunfähigkeit nie eingetreten wäre, würdest Du mit 63 Deine LV ausbezahlt bekommen und das wäre es dann gewesen.

Eine neuen Job wirst Du Dir selber suchen müssen, ggf. hilft Dir das Arbeitsamt, sofern es Stellen gibt. Du warst selbständig, da läuft ja auch vieles anders.

Arbeitsunfähig zu sein, heißt ja nicht, dass man nie wieder arbeiten kann.

Warst Du innerhalb der BG versichert? War ja früher eher - obwohl selbständig - auch im Rahmen des freiwilligen Schutzes gegeben, insbesondere bei Berufsgruppen, die unfallträchtiger sind als andere.

Hast Du Deinen Sachverhalt mal von einem Anwalt prüfen lassen?
 
Top