Hallo motul,
Ich kann auch ein Gutachten von meinem behandelnden Arzt vorlegen.
das klingt zunächst einmal ja ganz gut und ich an deiner Stelle würde das, sofern du deinem behandelnden Arzt vertraust, auch so annehmen, allerdings:
Weiß nun nicht, was richtig ist. Es klingt alles sehr vertrauenswürdig.
Und bisher bin ich echt gut gefahren. Aber nachdem ich hier sehr viel Schlechtes gelesen habe, bin ich vorsichtig.
ist das anfangs häufig so und deshalb ist es gut, dass du vorsichtig bist. Mir persönlich scheint es so, dass die Versicherung zunächst einmal hofft, dass es um keine große Summe gehen wird: bei kleinen Leistungen sind die oft "großzügig". Kommt bei dem GA dann allerdings etwas höheres an Leistung heraus geht der Kampf erfharungsgemäß erst richtig los!
Meine Empfehlung:
lass dir den GA-Auftrag von deiner Vers. für deinen Arzt zuschicken, schau dir den Auftrag genau an und frage ggf. hier im Forum wenn dir Aufgabenstellungen des GA-Auftrages seltsam vorkommen.
Dann kannst du das GA ja bei deinem Arzt machen lassen und Abwarten was passiert...
Wünsche dir viel Glück!
Übrigens: zum jetzigen Zeitpunkt sehe ich (noch!) keine Veranlassung einen RA zu konsultieren. Dieser würde nur eine unnötige "Schärfe" in die Sache bringen.
Der RA ist dann angeraten, wenn´s zu Problemchen kommt - meine Meinung.
Die RSV würde ihn zum jetzigen Zeitpunkt m. M. nach auch noch nicht bezahlen, da ja (noch) kein Rechtsschutzfall eingetreten ist... dieser entsteht erst, wenn die Vers. nicht oder schlechter leisten will als dir zusteht, das GA streitig ist o. ä.
VG
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