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Wie errechnet sich die Auszahlung / Progression?

Registriert seit
27 Apr. 2009
Beiträge
6
Hallo,
wie errechnet sich die Auszahlung ?
Als Beispiel: Ich habe eine Versicherung mit 1000% Progression !
1.000.000 Vollinvalitität - 100.000 Grundsumme.
Nun habe ich 1/4 des Fußes Invalidität(Stand Gutachten August 2008)
Das macht bei 40% der Grundsumme 40000 : 1/4 = 10.000 Euro.
bei 26% 28% der Grundsumme, bei 27% 31 der Grundsumme und immer so weiter...wie hoch ist dann bitte der Invaliditätsgrand bei folgender Diagnose? Das kann mir derzeit nicht mal ein Arzt sagen....: Abrissfraktur des Volkmannschen Dreiecks,komplexer Kapselbandschaden,Anriss des Syndesmosebands und Stauchungen/Prellungen im OSG rechts. Nach 3,5 Jahren und 2 OP's - derzeit dauerhaft krankgeschrieben. Letzte OP im Oktober 2008: ausgeprägter Knorpelschaden, 4x5mm große Osteochondrose mit abgehobenen Knorpelarealen, zusätzlich im Bereich des lateralen Rezessus deutliche Vernarbungen mit ausgebrägter Synovitis. Auffällig war, dass die Knorpelanteile so ablösbar und anhebbar waren, dass der daunter befindliche Knochen problemlos dargestellt werden konnte. Die bestand nicht in direkter Korrelation zu dem erhobenen kernspintomografischen Befund. Es wurde eine Knocheanbohrung durchgeführt. Kernspin vom 20.2.2009 zeigt eine bestehende Chondropathie Grad IV. Nun muß bewiesen werden das, das Gutachten fehlerhaft ist. Weil 4 Monate später kam eine wesentlich schlimmere Diagnose raus. Wie hoch ist da wohl der Invaliditätsgrad? 40%...50%...oder mehr. In meiner Police steht z.B. 50 bis 5)% = 150 % der Grundsumme, dass heißt 60.000 Euro oder wie ist die Steigerung die Progression? Bin sehr dankbar über eine ausführliche Antwort. Viele Grüße
 
Hallo,
ich vermute, der Vertrag sieht für den Verlust des ganzen Fußes einen festen Invaliditätsgrad von 40 % vor. Wann ist die erste Schwelle der Progression, 25 oder 50%? Würde es auch bei der erneuten Begutachtung (wurde endgültig reguliert oder hat sich eine der beiden Seiten die jährliche Neufestsetzung vorbehalten) bei 1/4 oder auch 1/2 Fußwert (= 10 oder 20%) bleiben, käme es zu keiner Progression. Bei 3/4 Fußwert (= 30%) und der ersten Schwelle bei 25% würden die ersten 25 % aus der Grundsumme berechnet und - nur - die restlichen 5 % aus der entsprechend gesteigerten Summe, also z.B. aus 150 % der Grundsumme. Sollte die erste Schwelle hingegen erst bei 50% liegen, gingst du bei einer Fußverletzung immer leer aus, weil der ja nur 40% maximal 40% "bringt".
Sms
 
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