unfallmann
Erfahrenes Mitglied
Hallo Forum,
ich bitte um Mithilfe, damit ich ein fehlerhaftes Gutachten aus meiner Akte bei der BG entfernen kann.
In meinem damals (2003) laufenden SG-Gerichtsverfahren wurde der Beklagten (BGHW) vom SG erlaubt ein weiteres Gutachten - wie im Verwaltungsverfahren - anfertigen zu lassen. Dabei ist es am 15.06.2005 zu einem Gutachten im Sinne der Beklagten gekommen, weil der Gutachter nicht einmal die wichtigsten Arztberichte erwähnt hat, die einen Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 dokumentiert haben.
Nun möchte ich dieses Gutachten aus meiner Akte entfernen lassen, weil es vom SG und LSG vollumfänglich für die Urteilsfindung verwertet wurde. Und auch weiter verwertet wird. Dabei hat das LSG und Richter Reinhard E. in seinem Urteil vom 18.12.2008 den Irrtum erregt, das Gutachten hätte das SG von Amts wegen zur Aufklärung anfertigen lassen. Und hat selber keine weitere Aufklärung betrieben.
Heute, am 02.08.2018, war die mündliche Verhandlung vor dem LSG Bremen und es wurde von dem Richter Reinhard E. schon verkündet, das Gutachten wird nicht aus der Akte entfernt. Darauf habe ich gesagt, es könnte doch in der Akte deutlich gemacht werden, dass das Gutachten fehlerhaft ist und nicht zu verwerten. Und der Richter erklärte mir, wenn es in der Akte bleibt wird es auch von weiteren Gutachtern gesichtet.
Und sagte mir wörtlich "wenn schon den schon, müsste das Gutachten aus der Akte entfernt werden."
Mir ist aber unklar wie ich nun genau vorgehen muss und bitte das Forum um eine Unterstützung.
MfG
Erich Neumann alias unfallmann
ich bitte um Mithilfe, damit ich ein fehlerhaftes Gutachten aus meiner Akte bei der BG entfernen kann.
In meinem damals (2003) laufenden SG-Gerichtsverfahren wurde der Beklagten (BGHW) vom SG erlaubt ein weiteres Gutachten - wie im Verwaltungsverfahren - anfertigen zu lassen. Dabei ist es am 15.06.2005 zu einem Gutachten im Sinne der Beklagten gekommen, weil der Gutachter nicht einmal die wichtigsten Arztberichte erwähnt hat, die einen Abbruch an der Unterseite meiner li. Kniescheibe als Unfallfolge aus dem Arbeitsunfall vom 19.06.1968 dokumentiert haben.
Nun möchte ich dieses Gutachten aus meiner Akte entfernen lassen, weil es vom SG und LSG vollumfänglich für die Urteilsfindung verwertet wurde. Und auch weiter verwertet wird. Dabei hat das LSG und Richter Reinhard E. in seinem Urteil vom 18.12.2008 den Irrtum erregt, das Gutachten hätte das SG von Amts wegen zur Aufklärung anfertigen lassen. Und hat selber keine weitere Aufklärung betrieben.
Heute, am 02.08.2018, war die mündliche Verhandlung vor dem LSG Bremen und es wurde von dem Richter Reinhard E. schon verkündet, das Gutachten wird nicht aus der Akte entfernt. Darauf habe ich gesagt, es könnte doch in der Akte deutlich gemacht werden, dass das Gutachten fehlerhaft ist und nicht zu verwerten. Und der Richter erklärte mir, wenn es in der Akte bleibt wird es auch von weiteren Gutachtern gesichtet.
Und sagte mir wörtlich "wenn schon den schon, müsste das Gutachten aus der Akte entfernt werden."
Mir ist aber unklar wie ich nun genau vorgehen muss und bitte das Forum um eine Unterstützung.
MfG
Erich Neumann alias unfallmann