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Wie ein unverschuldeter Fahradunfall ein Leben für immer verändert...oder von 100 auf 0 im Bruchteil einer Sekunde

Hallo Sportlaufen,

Wenn sowieso ein Anwaltswechsel nötig ist, kannst du auch gleich die Kanzlei wechseln, wenn es dort keinen Anwalt mit Verkehrsrecht gibt.

Auf jeden Fall müssen die Unterlagen weitergegeben werden, kann sein, dass du noch Kopierkosten zahlen musst.

Auf jeden Fall sollte sich ein neuer Anwalt die ganze Akte anfordern und durcharbeiten.

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Happycamper,
meine Anwalterfahrungen sind ähnlich, ich habe auch die Eindruck ich habe abgesprochene Einheit mir gegenüber, schnelle Abwicklung, Pauschalen.. .. Möglichst schnell und aufwandsfrei, manualisiert den Fall abwickeln und die Eingungspauschale zu kassieren. Um mir jeden Zweifel zu nehmen kommunizierte der Anwalt: "Die AXA ist eine sehr großzügige Versicherung", "tatsächlich müssen Sie der BG in Hamburg nicht zustimmen. Ich muss allerdings mitteilen, dass ich in meiner 21jährigen Praxis als Verkehrsrechtsanwalt bisher nicht den Eindruck gewinnen konnte, dass die BG nicht neutral vorzugehen gedenkt".... Ich habe selbst einen Gutachten vorgeschlagen und werde mich nach einem neuen Anwalt umsehen... Mein Unfall siehe oberhalb Deines Beitrages.

Vielleiht sollte das Thema im Forum einen eigenen Block bekommen.
Beste Grüße von topazio
 
Ja, @topazio,
da gebe ich Dir vollkommen Recht. Es wäre sehr hilfreich zu erfahren, welche Rechte man als Mandant überhaupt hat und was ein Anwalt pflichtmäßig leisten muss.
Ich habe durch meinen schweren Verkehrsunfall und all den Kampf eine schwere PTBS etc. erlitten und habe bei Stress-Situationen mit dem Anwalt ein paar Schreiben, die ich schon mal übermittelt hatte, versehentlich noch einmal abgeschickt.

Darauf hin ist der Anwalt ausgeflippt und hat das Mandat gekündigt. Es kam auch die Begründung, dass er zu viel zu tun habe und andere Mandanten hätte, wo mehr Geld rausspringt.

So etwas kann doch nicht rechtens sein.

Wenn ich als ehemals Selbständiger nur einen Bruchteil dieses Verhaltens einen Kunden gegenüber gebracht hätte, dann hätte sich dies sofort herumgesprochen und es hätte keinen Auftrag mehr gegeben bzw. sofort eine Klage vom Kunden.

Anwälte dürfen sich aber anscheinend alles erlauben.

Wenn gegnerische Versicherungen blockieren und ihre Tricks ausspielen, dann müsste doch ein Anwalt auch irgend einmal dageben vorgehen. Aber nein, er macht das Spiel mit und zwingt den Mandanten, immer wieder neue Schweigepflichtsentbindungen etc. vorzulegen und neue Dokumente und Diagnosen und Nachweise.

Dass dies der Mandant aber von irgend einem Geld zahlen muss und auch von irgend etwas leben muss, ist dem Anwalt egal. Das normale hin- und her Geschreibsel leistet ja meistens die Anwaltsgehilfin, oder es wird ihr nur der zu tippende Text schnell aufs Diktiergerät gesprochen.

Das sind einfache Bürotätigkeiten, für die dann hohe Anwaltshonorare berechnet werden. Wenn die Pauschale aber dann aufgebraucht ist und irgendwann wirklich anwaltlich hochwertiger argumentiert werden muss, dann wird mit laschen Ausreden das Mandat gekündigt und der Mandant komplett im Regen stehen gelassen.

Dies ist nicht nur mein Eindruck, sondern dies hört man öfters.
 
Hi,

Du muss keine Schweigepflichtsentbindungen unterschreiben. Ich würde mich bei der Anwaltskammer des jeweiligen Bundeslandes ggf. vor der Bundesanwaltskammer in Berlin und beim Verbraucherschutz. Übrigens ich habe auch , dass Argument gelesen: Er hätte zahlreiche Mandanten zu betreuen, die schwerer als ich verletzt seien..... Vielleicht ist dies der gleiche Anwalt. Beste Grüße von Topazio
 
@topazio,

Das mit den Schweigepflichtsentbindungen ist ein weiterer Punkt, der mir aufstösst.

Ich weiss, dass diese so nicht zulässig sind. Die gegn. Versicherung verlangt sogar von mir Schweigepflichtsentbindungen von Ärzten zu unterschreiben, bei denen ich nicht einmal in Behandlung war.

Diese sollen sogar noch über meinen Tod hinaus gelten.

Als ich dem Anwalt mitteilte, dass ich damit Probleme habe und wir doch nur unfallbezogene Schäden speziell für den Rechtsstreit betreffend abzeichnen, drohte er mir an, das Mandat zu kündigen.

Das ist Nötigung ! Wenn ich nicht alle meine Rechte aufgebe und es ihm super bequem mache, dann macht er nicht mit !

Mit diesem aufgebauten Druck kann man kein normales Vertrauensverhältnis und Dienstleistungsverhältnis aufrecht erhalten.

Bei jedem minimalen Punkt, den man zu dem Fall beitragen möchte oder fragen möchte, unterdrückt man dies, da man immer damit rechnen muss, dass aus irgend einer Stimmung heraus der Anwalt das Mandat kündigt.

Die Rechtsschutzversicherung wird sich dann auch weigern, neue Anwälte zu bezahlen, die auch erst mal alle Vorinformationen einholen müssen, wobei sinnlose Zeit und Geld verschwendet werden.

Das ist m.M. nach ein gravierender Fehler im System


L.G. happycamper
 
WEnde ich mit Deinem Fall an die Anwaltskammer Deines Bundeslandes. Hoffentlich hast Du die Forderungen schriftlich. Schreibe Deinem Anwalt, dass Du selbstverständlich Deiner Mitwirkungspflicht nachkommst und unfallrelevante Befunde, Arztbriefe oder ähnliches zur Verfügung stellst.
Beste Grüße Topazio
 
Die Anwaltskammer ist ein zahnloser Tiger. Die Anwälte müssen Pflichtbeiträge für diese Kammer abführen und somit hackt eine Krähe der anderen kein Auge aus.

Ich habe mehrfach die Anwaltskammer kontaktiert und wurde jedesmal mit "null Bock auf ein Gespräch abgewiesen ".

Kann man vergleichen mit der IHK, die auch nicht gegen die Zwangsmitglieder, die einzahlen vorgeht. Diese Fälle sind mehrfach bekannt und auch schön öfters in den Medien veröffentlicht worden.
 
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