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Wie bekomme ich mehr Prozente Zugestanden als im Gutachten festgehalten

michaelfr

Nutzer
Registriert seit
28 Feb. 2007
Beiträge
3
Ich hatte am 09.06.2003 einen vertalen Autounfall bei dem ich erheblich verletzt wurde.
Immer wieder wurden Gutachten erstellt und nie im meinem sinne.
Habe ein Lendenwirbelfraktur mit stabilisierung durch keil von vorne und verschraubung von hinten, die wieder entfernt wurde. leider nicht schmerzfrei der zustand nach drei jahren.
Ebenfalls habe ich eine Sprungglenks Trümmerfraktur re. ob. Sprunggelenk
mit Schien und Wadenbein, ebenfalls mehrfach operiert und Metallentfernt
außer 3 abgerissenen Schrauben. Nicht schmerzfrei und Athrose 3-4 Grades
Links bruch des Vorfußes von 1-4 ebenfalls operiert und nicht schmerzfrei und in zwischenzeit auch noch Athrose.
An meiner Rechten Hand Wintersteinfraktur / Daumen gebrochen, verplattet und nicht schmerzfrei sowie handgelenk gebrochen aber konventionel behandelt. aber auch nicht schmerzfrei.

Schmerzmedikamente gehören zum Alltag dazu, da ohne nicht Arbeitsfähig
bzw. kann nicht schlafen
Nehme 3-6 stück Tilidin 100mg/8mg Retard, 2x Magenschutz 40mg
zudem muss ich noch Antidepresiva Busp und Cymbalda einnehmen je 1 stück am tag.
So bescheiden sieht es aus.
Nun wollte ich von meiner Versicherung nur die 50 % anerkannt bekommen. Diese hat aber dieses Verweigert, da der liebe Onkel der das Gutachten für viel Geld gemacht hat mich nur auf 44 % einstufte.

Wer weiß mir rat, bzw. kann mir helfen wie ich doch zu meinen 50 % komme.
Oder kennt eine Gutachter der das vielleicht Objektiver sieht als der andere Gutachter.

Muss aber zugestehen das ich mit 1,80 m und ca. 135 kg übergewichtig bin und mir man dieses negativ anrechnet.

Ich hoffe auf viele Antworten

liebe grüße Michael
 
Hallo Michael,

so wie ich Dich verstehe, sind Deine beim Unfall erlittenen diversen Frakturen bis auf Schmerzen ohne weitere bleibende Beeinträchtigungen ausgeheilt. Bei der Arthrose ist unklar, ob diese unfallbedingt oder mit Deinem Übergewicht in Verbindung zu bringen ist.

Du schreibst nicht, um welche Versicherung es geht – private Unfallversicherung, private Unfallrentenversicherung, private Berufunfähigkeitsversicherung - und welche Bedingungen dem Versicherungsvertrag zugrunde liegen.

Gruß
Luise
 
hallo luise
danke für dein nachrricht.

so es geht um meine private unfallversicherung, private unfallversicherung mit beitragsrückgewähr mit invalitätszahlung ab 50 % und der gegenerischen Haftpflichtversicherung.

Also wie ich wahrheitsgemäß nur sagen kann habe ich ständig schmerzen beim gehen, stehen, liegen und sitzen.
kann ohne medikamente nicht arbeiten bzw. auch meinem privaten vergnügen nachgehen. ich arbeite nur 3 stunden ungefähr überwiegend im sitzen und halte mich so la la über wasser.
bei letzten gutachten kam 44 % raus also 6 prozent die mir fehlen und einfach nicht anerkannt werden wollen.
habe natürlich übergewicht aber hatte vor dem unfall 120 kg und nach dem krankenhaus hatte ich noch 109 kg. dann habe ich nach und nach bis 145 kg zugenommen ohne bewegung und ständig hunger und den medikamenten die ich ohne essen nicht gut vertrage habe ich schnell zugenommen.
heute versuche ich nach und nach weniger zu wiegen habe auch schon 8,5 kg abgenommen aber das ist ja nicht viel .
wenn ich nur denn ganzen scheiß hinter mir lassen könnte würde ich auf alles verzichten aber ich kann nicht mehr.
auch bin ich physologischer behandlung aber das hilft nicht für alles.
vielleicht hast du ja gut ratschläge für mich oder weißt wo ich mich hinwenden kann. bin total verzweifelt und weiß nicht mehr ein und aus
freue mich über viele zuschriften.

lg michael
 
re. Antwort

Hallo Michael,

willkommen im Forum bei uns,..

hast Du schon einmal ein Gegengutachten in betracht gezogen ? Es ist wäre eine Möglichkeit in Deinem Fall. Denn ich denke mal das hier ein wenig geschummelt wurde zugunsten der Versicherung. Ich weiß leider nur aus der Begutachtung das Versicherungen erst ab 50 % Leistungpflichtig sind.

Denke einfach mal drüber nach, es wäre eine Alternative. Und das Du ein paar Pfunde zuviel hast denke ich kommt von der Medikation der Schmerzmittel und der eingeschränkten Bewegung. Kopf hoch,.. zu den anderen Dingen kann ich nichts' sagen was Versicherung betrifft. Bei Luise bist Du jedoch sehr gut aufgehoben, Sie macht das einfach nur super,.. In diesem Sinne, sam ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo sam,

.....hast Du schon einmal ein Gegengutachten in betracht gezogen ? Es ist wäre eine Möglichkeit in Deinem Fall.

Der Unfall geschah am 09.06.2003, die Dreijahresfrist für die Begutachtung in der privaten Unfallversicherung endete somit am 08.06.2006. Eine Begutachtung nach der Dreijahresfrist wird nicht anerkannt.

Ich weiß leider nur aus der Begutachtung das Versicherungen erst ab 50 % Leistungspflichtig sind.

“Ich weiß leider nur aus der Begutachtung ...“

„..... das Versicherungen erst ab 50 % Leistungspflichtig sind.“

Welche Versicherungen ? Die Leistungspflicht in der privaten Unfallversicherung ergibt sich aus den Vereinbarungen und muß sich nicht erst ab 50 % ergeben.


Und das Du ein paar Pfunde zuviel hast denke ich kommt von der Medikation der Schmerzmittel und der eingeschränkten Bewegung.

Michael hatte schon vor dem Unfall mit 120 kg ein paar Pfunde zuviel.


Bei Luise bist Du jedoch sehr gut aufgehoben, Sie macht das einfach nur super,.. In diesem Sinne, sam.

Danke, danke ... war nicht nötig!

Ich weiß in diesem Fall auch keinen Rat.

Gruß
Luise
 
re. Antwort

Hallo Luise,..

Nun weiß ich mal wieder warum der Schuster bei seinen Leisten bleiben soll,.. Da habe ich mit allem total falsch gelegen,.. Sorry.

Michael,..vergiss bitte was ich schrieb, Luise hat alles widerlegt, Danke Dir. Ich bitte Euch um Entschuldigung ! In diesem Sinne,.. sam :eek:
 
Hallo Michael, Luise,

was den Rat von Sam bezüglich eines Gegengutachtens betrifft, kann ich nur sagen, das es sicher richtig ist, was Luise zum 3-Jahreszeitraum anspricht, aber letztlich ist es immer möglich ein Gegengutachten einzuholen und zwar bezogen auf die 3-JahresfristBin nach knapp 4 Jahren von einem vom Gericht bestellten Gutachter begutachtet worden, der vom Gericht lediglich die Maßgabe bekam die Invalidität nach Ablauf der 3-Jahresfrist zu bestimmen.Also kann auch nach verstreichen der 3-Jahresfrist ein Gegengutachten in Auftrag gegeben werden, das ebenfalls die Maßgabe der 3-Jahresfrist beinhaltet.Letztlich ist ein Gegengutachten vor Gericht aber wie das Gutachten der Versicherung nur ein Parteienvortrag, so das es meiner Meinung nach ratsam ist mit dem Rechtsanwalt abzustimmen ob sich eine Klage lohnt.Denn bei einer Klage wird in der Regel im Vorfeld ein unabhängiger Gutachter bestellt.So kann man sich die doch erheblichen Kosten sparen.Empfehlen würde ich ein Gegenegutachten im Vorfeld einer Klage, wenn sich der Rechtsanwalt nicht sicher ist, inwiefern sich die Invalidität wirklich darstellt.Bei zivilrechtlichen Ansprüchen gegen eine private Versicherung kommt es in den Verträgen oft vor, das eine Progressionsvereinbarung bzw. Vermehrfachung der Invaliditätsleistung nach einem bestimmten im Vertrag festgesetzten prozentualen Wert (z.B. ab Invalidität in Höhe von 50% verdoppelt sich die Invaliditätssumme).Bei mir wurden vom Gerichtsgutachter knapp 40% mehr Invalidität festgestellt, als von den Gutachtern der Versicherung
 
Hallo ihr lieben,
bin neu hier und habe noch nicht viel Erfahrung mit diesem Forum, mit Versicherungen allerdings schon.
Hatte '92 einen schweren Reitunfall mit BWS 5 Berstungsfraktur und daraus resultierend eine inkomplette Querschnittlähmung (inkomplett deshalb, weil ich nich gefühlt habe, wenn mich jemand an einem Bein anfasste). Die ist ventral verplattet worden. Danach habe ich mcih mit viel Sport wieder vollständig hergestellt. Die private Versicherung hat damals bezahlt.
Hat mich ja gewundert, dass sie mich nicht rausgeschmissen haben.
2003 hatte ich dann nochmals einen Reitunfall, diesmal mit SHT II Grades, Epiduralhämatom lks und Contr rechts, Jochbogenfraktur und Rippenbruch. Die Brüche sind wieder total verheilt, aber mit dem Kopf läuft das nicht so wie ich will. Riechen kann ich nach wie vor fast nichts, Kopfschmerzen sind immer da und Merkfähigkeit ist viel schlechter als vorher, auch dasLaufen geht viel schlechter als vorher. Habe ich alles beim Gutachter angegeben, wurde m.M. aber nicht ausreichend gewertet.
Nun streite ich mit meiner PUV rum. Sie haben ein Gutachten machen lassen, und eine Zahlung angeboten, aber die schien mir zu gering, da habe ich mir einen RA genommen, allerdings ist bisher noch immer nichts passiert.
Wer kann mir denn überhaupt Angaben über den GdB machen, der bei den verschiedenen Problemen angenommen wird? Mein Rechtsanwalt sagte mir, dass die Probleme mit dem Kopf weniger gewertet werden, als z.B. Probleme beim laufen. Stimmt das? Wo kann ich das erfahren?
Pferdefreund
 
Hallo Pferdefreund,

der Grad der Invalidität in der privaten Unfallversicherung (PUV) hat nichts mit dem Grad der Behinderung (GdB) zu tun. Dennoch findest Du hier etwas zur Orientierung


http://anhaltspunkte.vsbinfo.de/

Teil A GdB/MdE-Tabelle

26.3 Nervensystem und Psyche


Mein Rechtsanwalt sagte mir, dass die Probleme mit dem Kopf weniger gewertet werden, als z.B. Probleme beim laufen.

Das kann man so einfach nicht sagen. In der PUV werden bei einer Hirnschädigungen zuerst die diversen körperlichen Beeinträchtigungen (infolge der Hirnschädigung) gewertet (Laufen, Koordination, kognitive Leistungsminderung, Geruch, Geschmack, Hören, Sehen ...) dann die geistigen Beeinträchtigungen. Alles wird addiert; Invaliditätsgrade bis 100 sind leicht möglich.

Welche AUB hast Du vereinbart?

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,
danke für Deine Antwort. Was meinst Du mit AUB?
Bisher habe ich die ganze Sache mit wenig Nachdruck betrieben. Bin selbständig tätig und hatte durch den Unfall jede menge Arbeit und Ärger-war ein echtes Kontrastprogramm zu den Empfehlungen des Arztes. Wenn ich dann da die dringenden Sachen erledigt hatte, war ich i.d.Regel so geschafft, dass ich nichts anderes mehr machen konnte.
Aber mein RA sagte mir, da ich bei den 2 Gutachterterminen ja alles angegeben habe, dürfte das nicht zu Problemen führen.
Die Unfallversicherung hat mich meiner Meinung nach ohnehin gelinkt. Bei dem ersten Unfall haben sie -wie vertraglich vereinbart- eine Wiedereingliederungshilfe gezahlt die den gleichen Zeitraum umfasst hat wie der Krankenhausaufenthalt. Das waren damals ca. 10 Wochen.
Bei diesem Unfall haben sie das nur für 3 Wochen bezahlt und behauptet, das wäre ein vereinbartes Limit. Daran kann ich aber jetzt nichts mehr ändern, das ist in jedem Fall zu lange her.
Pferdefreund
 
hallo luise

so nun ist es soweit, am donnerstag habe ich gütetermin vor dem gericht.
habe natürlich dem angebot wiedersprochen was mir gemacht wurde und deshalb werde ich wahrscheinlich wiedermal begutachtet durch die bg.
außerdem habe ich noch meiner puv eine gegengutachten aus dem kreuz geleiert. mal schauen was die mir geben.
auf jedenfall werde ich kämpfen und nicht so leicht aufgeben wie viele.
lg michael
 
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