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Wie Abfindung ablehnen?

@Aramis

RA und gericht werden sich auf die rechtlichen vorgaben berufen, hier wohl

Zivilprozessordnung
§ 278 Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich
(1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

aber wie schon geschrieben, ist es euch unbelassen, aus den schon genannten gründen (wenn ihr diese so sehen und interpretieren könntet) die zusage gleich am montag morgen zu widerrufen. zumindest sollte dem gedanken nachgegangen werden, bevor fakten geschaffen werden. dumm wäre nur, wenn die getroffene entscheidung schon auf dem weg wäre.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

ich verstehe nicht? Das Urteil vom LG soll vom OLG überprüft werden.
Jetzt ist Männe bereit, erneut einen Vergleichsvorschlag abzuwarten.
Ich habe Hoffnung, dass das LG- Urteil damit nicht komplett vom Tisch ist?
Das OLG ist doch weiter im Spiel?

LG
Aramis
 
Grüß Dich, Aramis!

01
Man versteht jede Wut, jeden Zorn. Auch, dass Du sagst: Genug ist genug.

02
Wut ist aber nun mal ein schlechter Ratgeber. "Die Wut ist kurz, die Reue lang".

03
Offenbar geht dem Versicherer die Düse. Wie, so fragt man sich dort, kommt man nur aus der Nummer raus? Interessant....

...solche Angebote kommen oft zu einem Zeitpunkt, in dem der Versicherer glaubt, ziemlich ab Abgrund zu stehen. Das sollte einen hoffnungsfroh stimmen.

04
Jetzt seid ihr so lang durch dick und dünn gegangen....das schafft ihr auch noch.

ISLÄNDER
 
Hallo und zum Glück konnte ich Männe zum "Widerruf " überzeugen!

Dank Euch, und evtl. kann ich ich mal ruhig schlafen.

Dass der Gegnerischen die Düse geht, ist mir seit Jahren klar. Doch was habe ich davon?
Ey Isländer, Wut und Zorn sind seit Jahren mein Antrieb, alle jammern über Covid-19 Einschränkungen... diese " Einschränkungen" gelten für uns als unschuldige UO schon seit über 10 Jahren, für viele schon länger....

Hab euch lieb!
Aramis
 
Hallo,

wir haben unserem RA eine Mail geschrieben -Sonntag + Montag per Einschreiben!
Er antwortete : " Alles gut! OLG - Frist läuft ja weiter!" Ja , klar mal um einen Monat weitere Schonfrist für die Gegnerische- aber egal, die Gegnerische soll gern ihr Angebot machen ( Sie arbeiten angebl. nur mit Komplettabfindungen) die sie auch nach Richterspruch nicht abgaben, Richterspruch Juli19, irgendwann Anfang 2020 wurde mit Verkehrsgerichtstagsabwesendheit usw. auf die Komplettabfindung verwiesen - null Angabe der Summe- NIX!

Monate nach LG-Urteil immernoch NIX. Aber jetzt ganz bestimmt! - Die letzte Berufungsfristverlängerunsbegründung war : sie hätten Mangel an Sachbearbeitern ( anwaltlich beglaubigt ;-))))

Ey, ich wollte mal wieder Weihnachten feiern, wenigsten kleine Geschenke verteilen! Ich will bitte kein Mitleid - oder Traurigkeit! Meinen Lieben wird es an nichts fehlen! ;-)))

LG
Aramis
 
Liebe Aramis,
Ich lese deine unendliche Geschichte hier schon lange mit. Einen konstruktiven Rat kann ich dir leider auch nicht geben, aber mein Mitgefühl. Ich verstehe deine Situation gut. Da denkt man, es ist geschafft, man bekommt nun endlich sein Recht und was einem zusteht und immer wieder gibt es Verzögerungen. Es ist so traurig, wie mit den UO und Kranken umgegangen wird und wie die Menschen ganz systematisch kaputt gemacht werden. Wir haben das alles ja auch zur Genüge erlebt.

Ich kann dir nur weiterhin genügend Kraft und gute Nerven wünschen und ein friedvolles Weihnachtsfest, was ihr hoffentlich trotz Allem ein wenig genießen könnt.

Alles Gute Deel
 
Hej Deels Frau und Aramis

Ich verstehe, wie es sich anfühlt.

Viel Kraft und alles Gute auch von meiner Seite.
 
Hallo Ihr Foris,

bin etwas verwirrt, mal ruft der Klagevertreter der Gegnerischen bei unserem Anwalt an, wenige Tage später leitet unserer Anwalt ein Schreiben der SB der Gegnerischen weiter (Abschlagszahlung)! Von dieser SB hatten wir seit Jahren nix mehr gehört.
Im Januar läuft die 4. Berufungsfrist + Begründung am OLG aus.

Schönwetter machen für´s OLG , oder doch eine Art Kapitulation wegen des deutlichen LG- Urteils? Was soll das ?

Ich muß Männe unbedingt zum Steuerberater schicken, damit es gleich mit dem Finanzamt geklärt ist! Die Gegnerische gleich den Steuerverzug zahlen kann.

Drückt mir die Daumen!

LG
Aramis
 
Hallo,
so geht es weiter: ein hochgeschätzter Richter vom OLG hat die neuerliche Anfrage der Gegnerischen HV( Meckl...) wegen Fristverlängerung eingekürzt.
Die Frist ist abgelaufen- jetzt ist unser RA in Urlaub w.e. wir könnten zwar kotz... , aber allein, die Einstellung dieses Richters ( im Gespräch mit C. Shah -Sedi) läßt uns hoffen!

Euch Allen ein schmerzfreies und erfolgreiches Jahr 2021! Gesundheit möchte ich euch Allen wünschen- doch leider ist mein Draht zu der Stelle gestört.

Haltet den Kopf HOCH!
LG
Aramis
 
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